Katholikentag in Münster – Finanzielle Unterstützung durch den Kreis Coesfeld

 

Landrat Püning weist auf ein Schreiben des Kreistagsabgeordneten Höne hin. Der darin gemachte Vorschlag sei bereits auf Grund von Pressemeldungen allgemein bekannt.

Bislang seien keine diesbezüglichen Erwartungen aus Münster an den Kreis Coesfeld herangetragen worden. Eine Möglichkeit, hierauf aktiv zuzugehen, sehe er ohne einen entsprechenden Auftrag des Kreistages des Kreises Coesfeld nicht.

 

 

Jahresabschlüsse 2011 und 2012; Verfügung der Bezirksregierung vom 03.12.2014

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„Mit Bericht vom 20.12.2012 wurde der Bezirksregierung Münster der vom Kreistag am 19.12.2012 festgestellte Jahresabschluss 2011 gem. § 53 Abs. 1 KrO i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW angezeigt. Mit Bericht vom 19.10.2013 erfolgte die Anzeige des vom Kreistag am 25.09.2013 festgestellten Jahresabschlusses 2012.

 

Mit Verfügung vom 03.12.2014 hat die Bezirksregierung das Ergebnis ihrer Auswertungen der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 mitgeteilt.

 

In der Kernaussage der Auswertung stellt die Bezirksregierung fest, dass die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 des Kreises Coesfeld jeweils ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermitteln.

 

Die kommunalaufsichtlichen Hinweise zum Umlagegenehmigungsgesetz und zum Abrechnungsverfahren der Jugendamtsumlage 2011 und 2012 wurden zur Kenntnis genommen.

 

Die von der Kommunalaufsicht eingeforderte Umstellung des Inventurvereinfachungsverfahrens erfolgte zum Inventurstichtag 31.12.2014.

 

Die geforderte Korrektur der unter „Wertpapiere des Anlagevermögens“ bilanzierten Anteile an der Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung wird im Jahresabschluss 2014 durchgeführt. Aufgrund des geringen Anteils ( rd. 2 %) des Kreises Coesfeld an der Stiftung scheidet eine Ausweisung bei den „Beteiligungen“ oder „verbundenen Unternehmen“ aus. Die Position wird daher zukünftig, wie von der Bezirksregierung gefordert, bei den „sonstigen Ausleihungen“ bilanziert.

 

Die Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 03.12.2014 wird der Sitzungsniederschrift beigefügt.“

 

 

 

Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Münster zur Haushaltssatzung 2015

 

 

Landrat Püning teilt mit:

 

„Mit Bericht vom 22.12.2014 wurde der Bezirksregierung Münster die vom Kreistag des Kreises Coesfeld am 17.12.2014 beschlossene Haushaltssatzung 2015 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 80 Abs. 5 Satz 1 GO angezeigt. Der Haushaltsanzeige beigefügt waren neben der Haushaltssatzung 2015 der Haushaltsplan 2015 mit seinen Bestandteilen und den ergänzenden Anlagen.

 

Mit Verfügung vom 05.03.2015 hat die Bezirksregierung Münster den Haushalt 2015 mit folgender Feststellung genehmigt:

 

„Auf Ihren entsprechenden Genehmigungsantrag hin treffe ich folgende

Entscheidung:

 

1. Die Festsetzung des Umlagesatzes der allgemeinen Kreisumlage

    mit 33,66 v. H. wird gem. § 56 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW genehmigt.

 

2. Es bestehen keine kommunalaufsichtlichen Bedenken gegen

    die Festsetzungen der Haushaltssatzung 2015 und des Haushaltsplanes

    2015.“

 

Die Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 09.03.2015 im Amtsblatt des Kreises Coesfeld bekannt gemacht. Mit dem Vollzug der Veröffentlichung ist die Haushaltssatzung 2015 rechtswirksam geworden und rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft getreten.

 

Die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung vom 05.03.2015 wird dem Protokoll beigefügt.“

 

 

Einnahmen des Landrates aus Nebentätigkeiten 2014

 

Landrat Püning schlägt vor, dass die Mitteilung über die Einnahmen aus Nebentätigkeiten der Niederschrift beigefügt wird.

 

„Gem. § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz teile ich mit, dass ich aus Nebentätigkeiten im Jahre 2014 folgende Einnahmen erhalten habe:

 

Wohnbau Westmünsterland                                                                             1.396,-- €

INCA Ascheberg                                                                                                  120,-- €

Beirat Provinzial-Versicherung                                                                         2.000,-- €

Sparkasse Verwaltungsrat, Hauptausschuss, Risikoausschuss                    13.600,-- €

Zweckverbandsversammlung Sparkasse                                                           500,-- €

Kommunaler Arbeitgeberverband (Vorstand)                                                     110,-- €

                                                                                                                       

 

Nach den Regelungen des Innenministeriums sind die in die Ermittlung einzubeziehenden Vergütungen für Nebentätigkeiten an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie zusammengerechnet eine Höchstgrenze von 6.000,-- € im Kalenderjahr übersteigen.

Die für die Tätigkeiten im Risikoausschuss, Verwaltungsrat, Bilanzprüfungsausschuss und Hauptausschuss der Sparkasse enthaltenen Einnahmen sind nach den Regelungen des Innenministeriums von den Abführungspflichten gemäß der Nebentätigkeitsverordnung ausgenommen.“