Sitzung: 25.03.2015 Kreistag
Katholikentag in Münster – Finanzielle
Unterstützung durch den Kreis Coesfeld
Landrat Püning weist auf ein Schreiben des Kreistagsabgeordneten Höne
hin. Der darin gemachte Vorschlag sei bereits auf Grund von Pressemeldungen
allgemein bekannt.
Bislang seien keine diesbezüglichen Erwartungen aus Münster an den
Kreis Coesfeld herangetragen worden. Eine Möglichkeit, hierauf aktiv zuzugehen,
sehe er ohne einen entsprechenden Auftrag des Kreistages des Kreises Coesfeld
nicht.
Jahresabschlüsse 2011 und 2012; Verfügung der
Bezirksregierung vom 03.12.2014
Landrat Püning teilt
mit:
„Mit Bericht vom
20.12.2012 wurde der Bezirksregierung Münster der vom Kreistag am 19.12.2012
festgestellte Jahresabschluss 2011 gem. § 53 Abs. 1 KrO i. V. m. § 96 Abs. 2 GO
NRW angezeigt. Mit Bericht vom 19.10.2013 erfolgte die Anzeige des vom Kreistag
am 25.09.2013 festgestellten Jahresabschlusses 2012.
Mit Verfügung vom
03.12.2014 hat die Bezirksregierung das Ergebnis ihrer Auswertungen der
Jahresabschlüsse 2011 und 2012 mitgeteilt.
In der Kernaussage
der Auswertung stellt die Bezirksregierung fest, dass die Jahresabschlüsse 2011
und 2012 des Kreises Coesfeld jeweils ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
vermitteln.
Die
kommunalaufsichtlichen Hinweise zum Umlagegenehmigungsgesetz und zum Abrechnungsverfahren
der Jugendamtsumlage 2011 und 2012 wurden zur Kenntnis genommen.
Die von der
Kommunalaufsicht eingeforderte Umstellung des Inventurvereinfachungsverfahrens
erfolgte zum Inventurstichtag 31.12.2014.
Die geforderte
Korrektur der unter „Wertpapiere des Anlagevermögens“ bilanzierten Anteile an
der Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung wird im Jahresabschluss 2014
durchgeführt. Aufgrund des geringen Anteils ( rd. 2 %) des Kreises Coesfeld an
der Stiftung scheidet eine Ausweisung bei den „Beteiligungen“ oder „verbundenen
Unternehmen“ aus. Die Position wird daher zukünftig, wie von der
Bezirksregierung gefordert, bei den „sonstigen Ausleihungen“ bilanziert.
Die Verfügung der
Bezirksregierung Münster vom 03.12.2014 wird der Sitzungsniederschrift
beigefügt.“
Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Münster zur Haushaltssatzung
2015
Landrat Püning teilt
mit:
„Mit Bericht vom 22.12.2014 wurde der
Bezirksregierung Münster die vom Kreistag des Kreises Coesfeld am 17.12.2014
beschlossene Haushaltssatzung 2015 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 80 Abs.
5 Satz 1 GO angezeigt. Der Haushaltsanzeige beigefügt waren neben der
Haushaltssatzung 2015 der Haushaltsplan 2015 mit seinen Bestandteilen und den
ergänzenden Anlagen.
Mit Verfügung vom 05.03.2015 hat die
Bezirksregierung Münster den Haushalt 2015 mit folgender Feststellung
genehmigt:
„Auf
Ihren entsprechenden Genehmigungsantrag hin treffe ich folgende
Entscheidung:
1. Die Festsetzung des Umlagesatzes der allgemeinen
Kreisumlage
mit 33,66
v. H. wird gem. § 56 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW genehmigt.
2. Es bestehen keine kommunalaufsichtlichen Bedenken
gegen
die
Festsetzungen der Haushaltssatzung 2015 und des Haushaltsplanes
2015.“
Die Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld
für das Haushaltsjahr 2015 wurde am 09.03.2015 im Amtsblatt des Kreises
Coesfeld bekannt gemacht. Mit dem Vollzug der Veröffentlichung ist die
Haushaltssatzung 2015 rechtswirksam geworden und rückwirkend zum 01.01.2015 in
Kraft getreten.
Die Genehmigungsverfügung der
Bezirksregierung vom 05.03.2015 wird dem Protokoll beigefügt.“
Einnahmen
des Landrates aus Nebentätigkeiten 2014
Landrat Püning schlägt vor, dass die Mitteilung über die Einnahmen aus Nebentätigkeiten der Niederschrift beigefügt wird.
„Gem. § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz teile ich mit, dass ich aus Nebentätigkeiten im Jahre 2014 folgende Einnahmen erhalten habe:
Wohnbau Westmünsterland 1.396,-- €
INCA Ascheberg 120,-- €
Beirat Provinzial-Versicherung 2.000,-- €
Sparkasse Verwaltungsrat, Hauptausschuss, Risikoausschuss 13.600,-- €
Zweckverbandsversammlung Sparkasse 500,-- €
Kommunaler Arbeitgeberverband (Vorstand) 110,-- €
Nach den Regelungen des Innenministeriums sind die in die Ermittlung einzubeziehenden Vergütungen für Nebentätigkeiten an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie zusammengerechnet eine Höchstgrenze von 6.000,-- € im Kalenderjahr übersteigen.
Die für die Tätigkeiten im Risikoausschuss, Verwaltungsrat, Bilanzprüfungsausschuss und Hauptausschuss der Sparkasse enthaltenen Einnahmen sind nach den Regelungen des Innenministeriums von den Abführungspflichten gemäß der Nebentätigkeitsverordnung ausgenommen.“