Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Inklusionsplan für Aufgabenbereiche der Kreisverwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Fachausschüssen in der vorgelegten Form fortlaufend jährlich zu berichten.


Vorsitzender Wobbe leitet den Tagesordnungspunkt ein und gibt das Wort an FBL2 Schütt.

 

FBL2 Schütt spricht die für den Jugendhilfeausschuss relevanten Punkte aus der Anlage zur Sitzungsvorlage nacheinander an und weist darauf hin, dass unter Ziffer 9 und 10 auf der per Post zugesandten Version das „nein“ durch ein „ja“ zu ersetzen ist. Zusammen mit anderen Münsterlandkreisen würde aktuell an der Aufstellung von Qualitätsstandards in Kindertageseinrichtungen gearbeitet. Informationen dazu würden zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn die Ausarbeitung soweit fertig ist.

 

Hinsichtlich des Punktes 14 der Anlage zur Sitzungsvorlage weist FBL 2 Schütt darauf hin, dass zum 1. Juli ein Sozialarbeiter als Projektstelle an der Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen eingestellt wird, der die individuellen Unterstützungsbedarfe feststellen soll und die Elternberatung intensiviert.

 

Auf Nachfrage von Mitglied Schnittker ergänzt FBL 2 Schütt, dass der Sozialarbeiter organisatorisch im Jugendamt verankert sein wird damit er den Mitarbeitern im Jugendamt bei Anträgen auf Integrationshelfern zuarbeiten kann. Er wird regelmäßig vor Ort in der Nebenstelle Lüdinghausen sein, ansonsten ausschließlich an der Astrid-Lindgren-Schule Lüdinghausen eingesetzt werden.

 

Mitglied Schlütermann erfragt, ob hinsichtlich des notwendigen Einsatzes von Integrationshelfern die finanziellen Folgelasten gesichert seien.

 

FBL 2 Schütt antwortet, dass diese Frage nicht beantwortet werden könne. Je mehr Kinder mit Behinderung in die Regelschule gingen umso mehr Integrationshelfer würden zukünftig benötigt.

 

Auf die Nachfrage des Vorsitzenden Wobbe, ob es Vorgaben zu zeitlichen Umsetzung gibt, antwortet FBL 2 Schütt, dass bislang dazu keine Regelungen bekannt seien.