Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

1.      Der Kreistag stimmt der Vereinbarung über die Schaffung, Pflege und Unterhaltung eines Kompensations-/ Ausgleichsflächenpools zu.

 

  1. Der Kreistag begrüßt ausdrücklich das Engagement der Städte und Gemeinden.

 

  1. Das Flächenpoolmanagement wird auf die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH (WBC) übertragen.

 

  1. Als Mitglieder des Beirates werden benannt:

 

 

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  1. Der WBC werden zur Aufgabenwahrnehmung Mittel in Höhe von 120.000 € sowie die in der Anlage genannte Liegenschaft überlassen.

 

  1. Überplanmäßige/ außerplanmäßige Einnahmen im Bereich Ersatzgelder werden der WBC zukünftig für weitere Maßnahmen im Rahmen der Poolbewirtschaftung zweckgebunden zur Verfügung gestellt.

KBD Dr. Foppe führt kurz in die Thematik ein und erläutert den aktuellen Sachstand, der sich aus dem Beschluss zu SV-7-0021/1 ergeben hat. Danach sei man inzwischen im Dialog mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu dem Ergebnis gekommen, ein Flächenpoolmanagement nicht über eine gesonderte, neu zu gründende Gesellschaft abzuwickeln, sondern im Rahmen einer lockeren Vereinbarung zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden zu regeln. Die Parteien seien sich darüber einig, dass das operative Geschäft durch die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld (WBC) abgewickelt werden könne.

 

Ktabg. Schulze Esking spricht sich ebenfalls für eine Ansiedelung der Aufgabe bei der WBC aus. So könne auf die Gründung einer weiteren, teuren Gesellschaft verzichtet werden.

Im Vereinbarungstext zwischen dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden solle nach Meinung seiner Partei der Erhalt wertvoller landwirtschaftlicher Flächen als Aufgabe des Flächenpoolmanagements stärker betont werden. Er schlägt dazu folgende Änderungen des Vereinbarungstextes vor:

 

Absatz 3 der Präambel erhält folgende Fassung:

 

Mit der Umsetzung der so koordinierten Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sollen zugleich Ziele der Wasserwirtschaft hinsichtlich einer verstärkten ökologischen Entwick­lung der Fließgewässer im Kreis Coesfeld verfolgt sowie Hilfestellungen beim Agrar­strukturwandel und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung im Kreis Coesfeld gegeben werden. Darüber hinaus ist eine wesentliche Aufgabe, die historisch gewachsene Parklandschaft des Westmünsterlandes zu erhalten, zu pflegen und zu entwickeln. Dabei wird die Entwicklung, Erhaltung und Pflege von Natur und Landschaft in einem ganzheitlichen Ansatz gesehen. Dieser Ansatz umfasst neben der Sicherung von ökologisch wertvollen Biotopen auch die Sicherung von Böden mit hohen Ertragspotenzialen.

 

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass mit der Aufgabenwahrnehmung die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld (WBC) als Dienstleister für die Städte und Gemeinden bzw. für Dritte und als verlässlicher Partner für die Land- und Forstwirtschaft beauftragt werden sollen.

 

Hinter § 2 j) wird ergänzt:

 

k) Erhalt von wertvollen landwirtschaftlichen Produktionsflächen

 

Diesem Änderungsvorschlag stimmen die Ausschussmitglieder ohne formelle Abstimmung zu.

 

Hinsichtlich der Besetzung des Beirates schlägt Ktabg. Schulze Esking vor, die vier durch den Kreis zu bestimmenden Mitglieder gem. dem Wahlergebnis der Kommunalwahl, umgesetzt nach dem De Hondt’schen System, auf die Parteien zu verteilen, wonach drei Sitze auf die CDU und einer auf die SPD entfielen. Die Benennung der Personen solle allerdings erst im Kreisausschuss vorgenommen werden, nachdem die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ihre Abgesandten benannt hätten. Hiermit solle verhindert werden, dass mehrere Vertreter aus einer Stadt / Gemeinde kommen.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg wendet sich gegen den Vorschlag zur Besetzung des Gremiums und fordert, dass auch Mitglieder der „kleinen Parteien“ bei der Besetzung des Gremiums berücksichtigt werden. In dieser Auffassung wird er durch das Mtgl. Witten unterstützt, der ebenfalls fordert, dass alle im Kreistag vertretenen Parteien ein Mitglied in den Beirat entsenden.

 

Ktabg. Schulze Esking widerspricht seinen Vorrednern und erklärt, die von ihm vorgeschlagene Verfahrensweise sei demokratisch und entspräche der üblichen Vorgehensweise bei der Besetzung von Gremien. Darüber hinaus sei auch die Benennung von sachkundigen Bürgern möglich.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg hinterfragt des Weiteren die Konstruktion des Flächenpoolmanagements als Gesellschaft und nicht als Stiftung, wie in den Nachbarkreisen üblich und die Qualifikation der WBC für diese Aufgabe.

 

Ltd. KvermD Dicke weist darauf hin, dass der WBC bereits Aufgaben im Bereich des Naturschutzes per Gesellschaftervertrag zugewiesen seien und die naturfachliche Betreuung des Flächenmanagements über die NFG laufen werde, so dass sicherlich ausreichend Sachverstand bei den zuständigen Gesellschaften vorhanden sein werde.

 

Mtgl. Witten bezweifelt, dass der zu besetzende Beirat in seiner geplanten Konstruktion über ein ausreichendes Maß an Einfluss verfügen werde und fordert, der zu bildende Beirat müsse auch Einfluss auf die Gesellschafterversammlung der WBC haben.

 

Diesem Wunsch auf Einflussnahme auf das allgemeine Geschäftsverhalten der WBC wurde seitens KBD Dr. Foppe vehement widersprochen. Gesellschaftsrechtlich sei bei der WBC ein Beirat nicht vorgesehen und die Kontrolle über das Geschäft der WBC erfolge durch den Aufsichtsrat sowie den Gesellschafter. Somit seien dem Beirat auch nur für den Aufgabenkreis „Flächenmanagement“ beratende Funktionen zuzuordnen.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg stellt letztlich seinen Antrag zur Besetzung des Beirates durch alle im Kreistag vertretenen Parteien zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Jede im Kreistag vertretene Partei erhält das Recht, ein Mitglied des Beirates zur Unterstützung der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH bei der Umsetzung des Flächenpoolmanagements zu benennen.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               Bei zwei Ja-Stimmen mit Mehrheit abgelehnt

 

Abschließend lässt Ausschussvorsitzender Böckenholt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               bei zwei Enthaltungen mit Mehrheit beschlossen