S.B. Dr. Kraneburg trägt zur Sitzungsvorlage ergänzend vor, dass der deutsche Ordnungssinn durch übermäßiges Mähen und Mulchen zum Artensterben beitrage und die Bevölkerung darüber informiert werden müsse. Ergänzend müssten auch die Bauhöfe darauf hingewiesen werden. Er setze große Hoffnung in den Runden Tisch am 03.06.2015. FBL Dr. Scheipers benennt diesen Termin als Möglichkeit zur Planung weiterer Schritte zum Schutz der Artenvielfalt und der Herstellung von Öffentlichkeitswirksamkeit. Zudem sei ein Zerstören der Bodenvegetation nicht zulässig und strafbewährt.

In Bezug auf den Punkt Fundkatzen führt s.B. Dr. Kraneburg aus, dass die Tierheime große Probleme mit der Abgabe von Jungkatzen und den verwilderten Katzen hätten. Das Thema müsse weiter bearbeitet werden, z.B. im Rahmen eines Kastrationsvorgehens. FBL Dr. Scheipers weist darauf hin, dass das Thema schon seit geraumer Zeit diskutiert werde und die Problematik der Zuständigkeit bereits bei der Definition der Fundkatze selbst beginne. Der Kreis Coesfeld sei erst bei einer Gefahr für Wohl und Leben der Katzen für eine Regelung gem. § 13 b Tierschutzgesetz zuständig, da den Kreisen und kreisfreien Städten in diesen Fällen über § 5 Zuständigkeitsverordnung Tierschutz NRW eine Ermächtigung zum Erlass von Verordnungsermächtigung eingeräumt ist. Hierfür notwendig seien die Feststellung hoher Schmerzen und Leiden der Tiere und eine Minderung dessen durch die zu ergreifenden Maßnahmen. Diese engen Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung könnten kaum rechtssicher belegt werden. Zudem gelten artenschutzrechtliche Aspekte nicht als Begründung für den Erlass einer Verordnung. Eine andere Möglichkeit sei der Erlass einer Verordnung zur Gefahrenabwehr durch die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld. Hierfür müsse eine generelle Gefahr gegeben sein, die durch das Kastrieren von Freigänger-Katzen und -Katern abgewendet würde. Die Stadt Paderborn habe eine solche Verordnung erlassen, aber auch hier sei fraglich, ob dieses Vorgehen vor Gericht Bestand habe. Ktabg. Schulze Havixbeck äußert sich erstaunt über die Anfrage der Fraktion, da deren Landesvertreter mit dem neuen Jagdrecht maßgeblich zum Problem beigetragen hätten, dass es immer mehr widernde Katzen gebe. Noch größer sei das Problem der Krähen, die eigentlich viel stärker bejagt werden müssten.

Bezüglich des Kiebitzerhalts betont FBL Dr. Scheipers, dass der Kreis als Akteur stets aktiv war und das Thema stetig verfolge. MA Grömping ergänzt, dass die kreisweiten Kiebitzkartierungen des Naturschutzzentrums in den Jahren 2004 und 2014 einen Rückgang des Bestandes von 866 Brutpaaren auf 365 ergeben hätten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Naturschutzzentrums hätten ausgehend von den bekannten Verbreitungskarten vor allem die Schwerpunktgebiete ausgewählt und die Flächeneigentümer bzw. Pächter gezielt angesprochen. So konnten trotz der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit Bewirtschaftungsverträge für 150 Brutpaare und damit die Hälfte der Gesamtpopulation aus 2014 abgeschlossen werden. Zudem seien mehrere Landwirte bereit die Brutplätze zu schützen, seien aber keinen Vertrag eingegangen. Auf Nachfrage des Ktabg. Wohlgemuth erwidert Grömping, dass es keine exakten Gründe gibt, weshalb der zu beobachtende Bestandsrückgang insbesondere im Gebiet um Dülmen eingesetzt habe. Es könnten nur allgemeine Gründe angeführt werden, wie die Intensivierung der Landwirtschaft oder die Ausbreitung von Siedlungsflächen und Straßen. Er weist erneut auf den Runden Tisch am 03.06.2015 hin, der als notwendig dafür angesehen wird, eine Änderung des Bewusstseins in weiten Teilen der Bevölkerung zu bewirken.