Sitzung: 01.06.2015 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV-9-0279
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport nimmt die zum Schuljahr 2015 / 2016 beabsichtigte Einrichtung einer Internationalen Förderklasse (Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis) am Richard-von-Weizäcker-Berufskolleg – Schulort Lüdinghausen – zustimmend zur Kenntnis.
FBL Schütt stellt
kurz den Sachverhalt dar und erläutert, dass der Bildungsgang am Schulstandort
in Lüdinghausen starten solle, da dort bereits Erfahrungen vorhanden seien.
Ktabg. Lütkecosmann
fragt unter Hinweis auf den kreisweiten Bedarf, ob ein zentraler Standort nicht
sinnvoller wäre. Oberstudiendirektor Kortekamp teilt mit, dass er die
Fragestellung zwar grundsätzlich unterstütze, jedoch im Hinblick auf die Zahl
der jugendlichen Zuwanderer im Bereich Coesfeld im Vergleich zu Lüdinghausen
die Entscheidung für Lüdinghausen fallen müsse. Hierfür spreche auch die Nähe
zur Beschulung in der Sekundarstufe I am Standort Senden. Bei weiterem Bedarf
werde der Bildungsgang dann aber auch an den Coesfelder Berufskollegs
angeboten.
Studiendirektorin
Neuser weist ergänzend auf die Kontakte zwischen der Schule in Lüdinghausen und
Schulen in Senden hin. Sie gibt ferner detailliert Auskunft zur
unterschiedlichen Ausgestaltung des Unterrichts. Dieser finde im Kernunterricht
und in anderen Fächern in deutscher Sprache statt; ein weiteres Ziel sei auch
die Beruflichkeit nach den Fähigkeiten der Schüler/innen und hier biete der
Standort Lüdinghausen mehr Möglichkeiten.
Ktabg. Wobbe stellt
fest, dass Jugendliche über 16 Jahre bis zur Erfüllung ihrer Schulpflicht in
die Sekundarstufe II aufzunehmen seien, die unter 16jährigen müssten aber doch
die Sekundarstufe I besuchen. FBL Schütt erklärt hierzu, dass die Bezirksregierung
im Einzelfall einer Beschulung unter 16jähriger an einem Berufskolleg zustimmen
würde.
Ktabg. Wobbe fragt
zum einen nach den Antragsfristen für eine Lehrerzuweisung für internationale Förderklassen
und zum anderen, ob man die Klassen dafür nicht bündeln könne. FBL Schütt
erklärt, zu den Antragsfristen keine Aussage machen zu können. Zum Frageteil
zwei merkt er an, dass gerade in größeren Städten Auffangklassen errichtet
würden.
OStD Kortekamp verweist
darauf, dass die Lehrerversorgung laut Bezirksregierung angeblich sicher sein
soll, gibt aber zu überlegen, wie die Besetzung denn mit Stellenanteilen von
0,2 bis 0,3 und einem Jahr Verzögerung bei der Umsetzung wohl aussehen könnte.
Mitglied Schäfer
findet die Einrichtung der internationalen Förderklasse gut und weist darauf
hin, dass z.B. die Grundschulen in Lüdinghausen und Coesfeld keine
Auffangklassen hätten sondern die zugewanderten Schüler/innen die Regelklassen
besuchen.
Auf die Frage von
Ktabg Sparwel, ob es denn Kooperationen mit der Volkshochschule gebe, antwortet
StD´in Neuser, dass in Einzelfällen eine Sprachförderung an der VHS erfolgt
sei, es gebe aber Schwierigkeiten bei der Finanzierung. Man müsse von Fall zu
Fall sehen, wie es geht, so habe man in einem Fall eine Senior-Expertin
gewinnen können. Zur Frage der Qualifikation erläutert StD´in Neuser, dass
junge Lehrer inzwischen das Fach „Deutsch für Ausländer“ belegt haben müssten.
Insgesamt müsse sich Handhabung und Umgang mit dem Bildungsgang noch
entwickeln.
Ktabg. Lütkecosmann
erkundigt sich, wie denn über die Klasse informiert werde. FBL Schütt zeigt die
verschiedenen Wege auf, u.a. über das örtliche Schulamt, die Sozialämter, die
Bezirksregierung, Informationen über Zuweisungen der Ausländerämter und das
Fallmanagement nach SGB II sowie die Kanalisierung über die Jugendämter.
Sodann lässt Vors.
Merschhemke über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig