Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschlussvorschlag:

 

Der im Entwurf des Produkthaushalts 2005 ausgewiesene Zuschussbedarf für das Budget 01 – Sicherheit und Gesundheit – (Produktbereiche 032, 033, 036, 039, 053) wird unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen und beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung ergebenden Änderungen der Zuschussbedarfe/Überschüsse bei den Produktgruppen sowie die sich daraus für den Produkthaushalt 2005 ergebenden Konsequenzen werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung zur weiteren Beratung vorgelegt.


Vorsitzender Suntrup schlägt zur Beratung die bewährte Vorgehensweise der letzten Jahre vor. Die Produkte werden seitenweise aufgerufen. Sich ergebende Wortmeldungen erfolgen dann bei dem jeweiligen Produkt.

 

KOVR Böwing trägt vor, dass die Überprüfung der Produktbereiche durch den Landrat Verbesserungen von 144.500 € ergeben haben.

 

Ktabg. Schulze Esking schlägt vor, diese Verbesserungen beim Aufruf der jeweiligen Produkte durch Herrn Böwing zu benennen.

 

032.001 Allg. Gefahrenabwehr

 

Seite 4

KOVR Böwing: Die bisherige Haushaltsstelle 1100.100000 –Verwaltungsgebühren- enthielt ehemals die allgemeinen Verwaltungsgebühren, die Verwaltungsgebühr § 34 c GewO sowie die Verwaltungsgebühr Namensänderung/Staatsangehörigkeitsausweise. Zur besseren Übersicht wurde diese Haushaltsstelle jetzt entsprechend der zugehörigen Produkte aufgeteilt. Insofern ergeben sich bei zwei Haushaltsstellen für das Rechnungsergebnis 2003 und dem Ansatz 2004 Null-Ansätze. Die Summe der drei Haushaltsstellen ergeben 28.000 €, wie auch bereits im Ansatz 2004.

 

Aufgrund des Ergebnisses 2004 und der bereits vorliegenden Fälle kann bei HHSt. 1100.100200 –Verwaltungsgebühr § 34 c GewO- der Ansatz um 4.500 € auf 29.400 € angehoben werden.

 

Ktabg. Lonz hinterfragt die Ansatzkürzung bei der HHSt. 1100.260000 –Bußgelder, Zwangsgelder-.

 

KOVR Böwing: Im wesentlichen beruht die Kürzung auf zurückgehende Anzeigen zur Schwarzarbeit als Folge der Änderung der Handwerksordnung (Meisterprüfung). Das negative Rechnungsergebnis 2003 beruht auf einer Bereinigung der nicht beitreibbaren Kasseneinnahmereste, die nur zur „Schönrechnung“ geführt haben.

 

033.001 Ausländer

 

Seite 20

Ktabg. Balster sieht die Messzahlen bei der Bearbeitungsdauer Einbürgerung von 3 – 24 Monate eher bei 3 – 12 Monate.

 

KOVR Böwing: Viele Antragsteller brauchen zu lange Zeit zur Vorlage von fehlenden Unterlagen. Einige Heimatbehörden reagieren oft nicht oder erst sehr spät. Die lange Bearbeitungsdauer, die ja nicht der Regelfall ist, ist keine Frage der personellen Besetzung der Ausländerbehörde.

 

Ktabg. Lonz könnte sich auch eine Angabe der Regelbearbeitungsdauer vorstellen.

 

Ktabg. Schulze Esking verweist auf einen Zeitungsbericht, nachdem unverständlicher Weise die Abschiebung einer größeren Ausländergruppe nach nunmehr 14 Jahren erfolgt sei. Diese Gruppe habe somit ungerechtfertigt eine hohe Summe zu Lasten der Allgemeinheit kassiert.

 

KOVR Böwing: Es gilt der Grundsatz, alle Maßnahmen, die ergriffen werden können, werden durchgeführt. Im vorgenannten Fall habe über Jahre die tatsächliche Staatsangehörigkeit zunächst nicht festgestellt werden können. Nachdem diese fest stand, habe es sehr lange gedauert, bis das Heimatland Pass- bzw. Passersatzpapiere bei der zuständigen Ausländerbehörde vorgelegt habe. Es gebe wohl Mitwirkungspflichten der Ausländer, auch mit der Möglichkeit der Kürzung von Sozialleistungen. Der betroffene Personenkreis wirke zwar mit, allerdings mit falschen Angaben. Die Aufklärung der Sachverhalte bedürfe oft kriminalistischer Feinarbeit unter Hilfe verschiedener staatlicher Institutionen. Das führe mal zum Erfolg, aber nicht immer.

 

Vorsitzender Suntrup verweist auf frühere Diskussionen im Ausschuss und der Feststellung, dass die Ausländerbehörde eine gute Arbeit leiste.

 

036.001 Verkehrssicherung

 

Seite 25

KOVR Böwing: Aufgrund des Rechnungsergebnisses 2004 kann der Ansatz bei HHSt. 1121.260000 –Verwarngelder Verkehrsordnungswidrigkeit- um 25.000 € auf 1.325.000 € erhöht werden.

 

036.002 Zulassungen

 

Seite 30

KOVR Böwing: Die Haushaltsstellen für Verwaltungsgebühren Kfz-Zulassungen und Gebühren Zwangsstillsetzung wurden neu aufgeteilt. Bei der HHSt. 1122.100100 –Gebühren Zwangsstillsetzung- ergibt sich aufgrund einer neuen Prognose eine Ansatzerhöhung um 20.000 € auf 250.000 €.

 

036.004 Nahverkehr

 

Seite 39

KOVR Böwing: Bei HHSt. 7920.570000 –Planung/Organisation/Ausführung ÖPNV- ergibt sich eine Ansatzkürzung um 65.000 € auf 85.000 €. Hier handelt es sich um eine bewusste Kürzung, die keinen Spielraum für evtl. neue Maßnahmen lässt, z. Bs. veränderte Fahrpläne etc. Der verbleibende Ansatz dient ausschließlich der Aufgabenabwicklung für bereits fest veranschlagte Maßnahmen aufgrund von Verträgen.

 

039.001 Veterinärangelegenheiten

 

Seite 44

KOVR Böwing: Bei HHSt. 7200.570100 –Tierkörperbeseitigung- ergibt sich aufgrund zurückgehender Tonnage der Körperbeseitigung eine Ansatzkürzung um 30.000 € auf 895.000 €.

 

Ktabg. Schulze Esking beantragt bei HHSt. 7200.570200 –Ausschreibung von Leistungen- eine Ansatzkürzung um 20.000 € auf 10.000 €.

 

Ktabg. Lonz fragt nach den Gründen für die ca. 40 %ige Steigerung bei den Ausgaben für Dienstreisen – HHSt. 1160.654000 -.

 

KAR Greve: Einerseits wird eine verstärkte Außendiensttätigkeit durchgeführt, andererseits erhöhen sich nach dem Ausscheiden eines Bediensteten aus dem Südkreis die Fahrtkosten für den Bediensteten aus Coesfeld, der jetzt den Südkreis mit bereist.

 

Seite 66

Ktabg. Balster vermisst bei den Messzahlen „Ist 2003“ eine Angabe der Anzahl der Beratungsgespräche.

 

KSAR Dreier verweist hierzu auf die Erläuterungen im Zusammenhang mit der Einführung einer Fachsoftware am Ende der S. 66.

 

Seite 70

Ktabg. Lonz weist auf die vielen Einträge unter Plan 2004 und Plan 2005 hin, nach denen bestimmte Messzahlen nicht planbar sein sollen.

 

KMedD Dr. Völker-Feldmann ist das Fehlen der Messzahlen unerklärlich. Selbstverständlich seien die Messzahlen planbar.

 

Vorsitzender Suntrup wünscht eine Messzahlendarstellung in der nächsten Auflage.

 

KOVR Böwing ergänzt, dass die Messzahlen grundsätzlich zu überprüfen und anzupassen seien.

 

053.005 Gutachtliche Aufgaben

 

Seite 75

Ktabg. Schulze Esking hinterfragt die Möglichkeit einer Gebührenerhöhung bei den ärztlichen und zahnärztlichen Gutachten.

 

Lt. KMedD’in Dr. Wilhelm: Aufgrund der Gebührenordnung stehe die Gebührenhöhe für die Abrechnung der Gutachten fest.

 

KOVR Böwing: Sofern die Gebührenordnung eine Rahmengebühr „von / bis“ vorsehe, werde diese entsprechend der jeweiligen Leistung festgesetzt.

 

 

Vorsitzender Suntrup fasst das Ergebnis der Beratung dahingehend zusammen, dass aufgrund der Vorschläge des Landrates und des Ausschusses mit einer Gesamtverbesserung im Verwaltungshaushalt 2005 von 164.500 € zu rechnen ist. Er schlägt vor, unter Abänderung des vorzulesenden Beschlussvorschlages abzustimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10 Ja-Stimmen

                                                    3 Enthaltungen