Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Der Kreis Coesfeld ist bereit, die Förderung der vom Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. betriebenen Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychischen Behinderungen auf der Grundlage einer Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung ab 01.01.2016 bis zunächst 31.12.2021 mit einem Betrag in Höhe von jährlich bis zu 121.347,50 € fortzusetzen.  Die Verwaltung wird beauftragt, zu den in der Vorlage aufgeführten Konditionen mit dem Angebotsträger eine Vereinbarung abzuschließen. 


Vorsitzende Schäpers lobt die gute Arbeit der Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychischen Behinderungen.

FBL Schütt weist darauf hin, dass nach dem jetzigen Verhandlungsstand eine Laufzeit der neuen Vereinbarung von vier Jahren vorgesehen sei. Im Beschlussvorschlag sei eine Förderfrist von sechs Jahren vorgesehen. Dies lasse die Option zu, den Vertrag zu gleichen Konditionen um weitere zwei Jahre zu verlängern, soweit der Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. zu gegebener Zeit dieses Angebot annehmen sollte. Er weist darauf hin, dass die vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe geförderten Tagesstätten das Bestehen von Kontakt- und Beratungsstellen voraussetzen.

Auf die Frage des Ktabg. Kohaus, wie die Kontakt- und Beratungsstelle insbesondere mit psychisch beeinträchtigten Flüchtlingen in Verbindung trete, führt FBL Schütt aus, dass vor Ort in den Städten und Gemeinden dieser Personenkreis grundsätzlich auch betreut werde und entsprechendes Informationsmaterial ausliege.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig