Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgende Beschlussvorschläge zu unterbreiten:

 

1.   Der Kreis Coesfeld stimmt der Satzung für den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO zu und beschließt den Beitritt zum Zeitpunkt seiner Gründung.

 

Form der Abstimmung:      offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:      13 Ja-Stimmen

                                             2 Nein-Stimmen

                                             4 Enthaltungen

 

2.   Der Kreis Coesfeld stimmt der Erhebung eines Mitgliedsbeitrages – vorbehaltlich der von der EUREGIO-Verbandsversammlung festzusetzenden Beitragsordnung – von 0,29 € pro Einwohner und Jahr zu, wobei bis zur Auflösung des EUREGIO e.V. die Beiträge des Kreises Coesfeld zum grenzüberschreitenden Zweckverband mit den Beiträgen des Kreises Coesfeld für die Mitgliedschaft im EUREGIO e.V. verrechnet werden. Die Haushaltsmittel für den Beitrag von 0,29 € pro Einwohner und Jahr werden bereitgestellt.

 

3.   Der Kreis Coesfeld übernimmt - wie bereits seit vielen Jahren praktiziert - die Beiträge der kreisangehörigen Kommunen.

 

4.   Der Kreis Coesfeld benennt die folgenden vier Vertreter/innen und dessen Stellvertreter/innen für die EUREGIO-Verbandsversammlung:

Mitglied:

 

Stellvertreter/innen:

1. Landrat Konrad Püning

 

1. _____________________________

2. _____________________________

 

2. _____________________________

3. _____________________________

 

3. _____________________________

4. _____________________________

 

4. _____________________________

 

 

5.   Der Kreis Coesfeld schlägt der EUREGIO-Verbandsversammlung vor, die folgenden vier Per­sonen als Vertreter des Kreises Coesfeld in den EUREGIO-Rat zu entsenden:

 

Mitglied:

Benannt durch:

1. _____________________________

 

Stadt Dülmen

2. _____________________________

 

Städte und Gemeinden (außer o.g.)

3. _____________________________

 

Städte und Gemeinden (außer o.g.)

4. _____________________________

 

Kreis Coesfeld

Die Benennung der Personen erfolgt unter Einbeziehung des zur Sitzung des Kreistages vorliegenden Votums der kreisangehörigen EUREGIO-Mitglieds­kommunen und vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen in seiner Sitzung am 25.06.2015 zur Entsendung des von der Stadt Dülmen benannten Mitglieds.

 

6.   Der Kreis Coesfeld weist seine Vertreter/innen für die Mitgliederversammlung des EUREGIO e.V. an, der Auflösung des EUREGIO e.V. nach erfolgter Gründung des grenz­überschreiten­den Zweckverbandes EUREGIO zuzustimmen.

 

7.   Ferner weist der Kreis Coesfeld seine Vertreter/innen für die Mitgliederversammlung des EUREGIO e.V. an, dass abweichend von Art. 18 der Satzung des EUREGIO e.V. dessen Vermögen bei Auflösung nicht an die Mitglieder fällt, sondern auf den grenzüberschreitenden Zweckverband EUREGIO übertragen wird.

 

Die Beschlussfassung zu den Punkten 4 und 5 wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Das Abstimmungsergebnis zu den Punkten 2, 3, 6 und 7 lautet wie folgt:

 

Form der Abstimmung:      offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:      einstimmig

 


Kreisangestellte Thiesing berichtet über die geplanten Umstrukturierungen beim EUREGIO e. V. und die erstrebte Umfirmierung zum grenzüberschreitenden Zweckverband und Anpassung der Gremienstruktur. In diesem Zusammenhang werde auch eine Neubesetzung der Gremien nötig.

 

Vorsitzender Dr. Gochermann stellt heraus, dass durch die Anpassung der Gremienstruktur die effektive Arbeit erleichtert werde. Hinsichtlich der Besetzung der Gremien schlägt er vor, diese erst nach der Wahl im Sommer vorzunehmen, da sich dort erneut personelle Veränderungen ergeben würden und die Zweckverbandsgründung der EUREGIO ohnehin erst für das Jahr 2016 vorgesehen sei. Die Ziffern 4 und 5 des Beschlussvorschlags sollten demnach verschoben werden. Zu den Ziffern 1 bis 3 und 6 bis 7 solle jedoch ein Beschluss herbeigeführt werden. Ktabg. Kleerbaum schließt sich diesem Vorschlag an.

 

Ktabg. Kohaus merkt an, dass die Besetzung des EUREGIO-Rates so vorgesehen sei, dass kleinere Parteien dort keine Chance auf einen Sitz hätten. Hierin sieht er ein großes Manko. Mit Blick auf diesen Punkt könne der Satzung nicht zugestimmt werden. Die Anpassung der Gremienstruktur sowie der Beiträge begrüßt er hingegen. Über den ersten Beschlussvorschlag solle daher gesondert abgestimmt werden.