Abrechnung Hartz IV:

 

Ktabg. Bergmann erkundigt sich, ob der Kreis mit den Städten und Gemeinden hinsichtlich Hartz IV spitz abrechne oder ob die Abrechnung nach Umlagegrundlagen erfolge.

 

LR Püning teilt mit, dass die Abrechnung nach Umlagegrundlagen erfolge.


Ktabg. Bergmann bittet um eine Klarstellung gegenüber den Bürgermeistern.

 

LR Püning weist darauf hin, dass der Vertrag, in dem dieses Verfahren festgeschrieben wurde, von allen Bürgermeistern unterschrieben worden sei.

 

Ktabg. Dinkler macht deutlich, dass das Ziel ein anderer Abrechnungsmodus sein könne.

 

 

Inanspruchnahme von Tagesmüttern:

 

Ktabg. Schäpers deutet auf die Verwirrung in der Bevölkerung hin, die durch die Unkenntnis der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Tagesmüttern entstanden sei. Sie regt eine diesbezüglich verstärkte Öffentlichkeitsarbeit an.

 

 

Unterschutzstellung von militärisch genutzten Flächen:

 

Ktabg. Dipp erkundigt sich aufgrund des heute vorgelegten Schreibens der Bezirksregierung vom 01.02.2005 nach der Bedeutung bzw. nach den Konsequenzen für den Landschaftsplan.

 

LR Püning sieht hierin lediglich einen Appell an den Kreis und keinen Grund, das begonnene Verfahren anzuhalten, da der Landschaftsplan der Genehmigung der Bezirksregierung Münster bedürfe.

 

Ltd. KVermD Dicke weist darauf hin, dass die Angaben auf Seite 2 der Verfügung insoweit nicht zutreffend seien, als eine Einigung innerhalb der Arbeitsgruppen doch stattgefunden habe. Lediglich die Bezirksregierung sei weisungsgebunden, der Kreis hingegen nicht. Eine Satzungsgenehmigung bleibe abzuwarten.

 

Ktabg. Dipp erkundigt sich, ob die Inhaberin der Flächen, die Britische Armee, an der Arbeitsgruppe beteiligt sei. Er weist auf die Schwierigkeiten mit der Belgischen Armee hin und ist der Auffassung, dass ohne Konsens nichts gehe.

 

Ltd. KVermD Dicke macht deutlich, dass der Kreis verpflichtet sei, den vorgeschriebenen Flächenanteil an FFH-Gebieten auszuweisen. Die Borkenberge seien riesig und der Bund und das Land sollten dafür Sorge tragen, dass das Statut aufgegeben werde.

 

 


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