Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Antrag der FDP-Kreistagsfraktion soll in dem durch den Kreistag zu bildenden Gremium beraten werden (SV-9-0355 und 355/1).


Landrat Püning schlägt vor, dass der TOP 5 „Berufliche Perspektiven für junge Flüchtlinge; hier: Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 26.08.2015“ (SV-9-0347) und der TOP 8 „Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Coesfeld“ (SV-9-0355) sowie auch der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 10.09.2015 mit dem Titel „Integration ist Querschnittsaufgabe und muss so gestaltet werden“ zusammen beraten werden, da diese thematisch eng beieinander liegen. Die Abstimmung erfolge dann getrennt. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Auf dem letzten „Flüchtlingsgipfel“ auf Kreisebene am 11.09.2015 sei, so Landrat Püning, die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums von Seiten der Städte und Gemeinden ausdrücklich begrüßt worden. Diese seien danach nochmals angeschrieben worden, Bedenken wurden nicht erhoben. Landrat Püning gibt sodann das Wort weiter an die Antragsteller.

 

Ktabg. Höne führt aus, dass das Thema „Flüchtlinge“ in den letzten Wochen und Monaten in aller Munde war. Zunächst sei immer davon ausgegangen worden, dass das Hauptaugenmerk auf der Bekämpfung der Fluchtursachen liegen müsse. Mittlerweile sei klar, dass dies kurzfristig nicht lösbar sei und man sich daher mehr der Integration der Flüchtlinge widmen müsse. Wichtig sei es – auch mit Blick auf den in Deutschland herrschenden Fachkräftemangel – berufliche Perspektiven zu schaffen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe bereits in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit „Scouts“ eingesetzt, die gezielt nach Fachkräften suchen. Man müsse daher frühzeitig tätig werden, nur so könne man auch von Pilotprojekten profitieren. Den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion sowie die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums begrüße er ausdrücklich.

 

In den Augen des Ktabg. Kleerbaum ist die bisherige Diskussion zu diesem Thema zu abstrakt. Die Politik, sei es in Düsseldorf oder Berlin, habe viele Fehler gemacht. Man habe sich bisher nicht eingestanden, dass man die Problematik bereits vor einem Jahr hätte angehen müssen. Nach der zu lobenden Willkommenskultur müssten nun aber die Probleme des nüchternen Alltags angegangen werden. Kindergärten, Schulen, berufliche Bildung, Arbeitsplätze, all dies seien nun die Themen, mit denen man sich befassen müsse. Die Finanzmittel müssten umgeschichtet und weitere generiert werden, denn es sei nicht damit zu rechnen, dass die bisherigen Mittel ausreichen. Bisher befasse man sich mit ca. 350 Flüchtlingen im Kreis Coesfeld. Man könne davon ausgehen, dass es bis Weihnachten die fünf- oder zehnfache Anzahl sei. Das Wetter werde schlechter und die Probleme sicher größer. Man könne das nicht einfach so laufen lassen, sondern müsse nun tätig werden. Der Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion gehe daher in die Richtung, eine Art „Sonderausschuss“ auf Kreisebene einzurichten. Hierin sollten die jeweiligen Vorsitzenden aller Fraktionen vertreten sein. Dieses Gremium müsse sich mit allen Fragestellungen der Flüchtlingspolitik des Kreises befassen.

 

Ktabg. Bednarz führt aus, dass es sicher niemanden verwundere, dass sich die SPD-Kreistagsfraktion über die nun gestellten Anträge freue, habe man doch bereits in der letzten Periode von Seiten der SPD ähnliche Anträge gestellt. Man unterstütze die jeweiligen Anträge und insbesondere auch die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums. Hier sei es aber wichtig, nicht nur „stufenweise“ zu beginnen. Man sei von der Anzahl der Flüchtlinge überrascht worden und müsse nun direkt vollumfänglich tätig werden. Sie beantragt, den Zusatz „möglichst stufenweise“ aus dem Beschlussvorschlag zu TOP 8 (SV-9-0355) zu streichen.

 

Ktabg. Vogelpohl fragt sich, warum man von den Zahlen überrascht ist. Die Entwicklung sei bereits vor ein oder zwei Jahren erkennbar gewesen. In allen Hauptstädten der Bundesländer und auch in Berlin habe man gehofft, dass „der Schauer vorüber ziehen wird und man ohne Schirm nach draußen gehen kann – jetzt sind die Sachen aber nass“. Da alle handelnden Personen bereits an einem Tisch sitzen wie z.B. Bundesanstalt für Arbeit, Kreishandwerkerschaft, Handwerkskammer, sehe er aber nicht, dass ein weiteres Gremium, wie im Antrag der FDP-Kreistagsfraktion beantragt, geschaffen werden müsse. Den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion befürworte er, da strategische Fragestellungen auf Kreisebene geklärt werden müssten. Auch die direkt vollständige Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums sei absolut notwendig.

 

Landrat Püning berichtet, dass am 24.09.2015 der nächste „Flüchtlingsgipfel“ auf Bundesebene mit Vertretern der Länder stattfindet. Gestern habe ihm der Bundestagsabgeordnete Schiewerling mitgeteilt, dass am 15.10.2015 ein Artikelgesetz beschlossen werden soll, das Finanzverantwortlichkeiten und Zuständigkeiten regeln wird. In Bezug auf Förderprogramme zur beruflichen Bildung verpasse man daher zurzeit nichts. Bisher sei es so, dass viele Flüchtlinge nicht einmal registriert worden seien. Weitere Maßnahmen machen erst nach Zuweisung an die Gemeinden Sinn. Bisher sei die Verwaltung ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen. Die Frage sei, wie die weitere politische Begleitung erfolge. Diese müsse fraktionsübergreifend sein. Er schlägt vor, den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion in dem neu zu bildenden Gremium zu beraten. Ktabg. Höne stimmt dem zu.

 

FBL Schütt berichtet vom „Flüchtlingsgipfel“ auf Kreisebene am 11.09.2015. Es sei dort Ziel aller Beteiligten gewesen, das Kommunale Integrationszentrum umgehend und vollständig einzurichten. Die Personalabteilung habe mitgeteilt, dass hierfür zusätzliche Stellen im Stellenplan 2016 vorgesehen sind. Zum Antrag der FDP-Kreistagsfraktion teilt er mit, dass aus den Gesprächen mit Herrn Meiners, Leiter der Agentur für Arbeit Coesfeld, hervorging, dass die sogenannte „Early Intervention“ – also die frühe Beratung in beruflichen Angelegenheiten – erst nach Zuweisung an die Gemeinden erfolgt.

 

Landrat Püning fasst die Ergebnisse der Beratung sowie die gestellten Anträge zusammen, formuliert folgenden Beschlussvorschlag und lässt hierüber abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig