Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die Gültigkeit der Landratswahl am 13.09.2015 wird gem. § 46 b KWahlG i.V.m. § 40 Abs. 1 KWahlG NRW festgestellt.


Vorsitzender Kohaus teilt mit, dass das Wahlergebnis der Landratswahl im Amtsblatt des Kreises Coesfeld Nr. 20/2015 am 16.09.2015 bekannt gemacht worden ist. Bis zum Ende der Einspruchsfrist, 16.09.2015, 24:00 Uhr, sei kein Einspruch gegen die Wahl eingegangen. Es lägen auch sonst keine Erkenntnisse über Ungültigkeitstatbestände vor. Er weist auf die Möglichkeit der Einsichtnahme der Wahlunterlagen hin.

 

Da keine Wortmeldungen erfolgen, lässt Vorsitzender Kohaus sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig