Sitzung: 21.10.2015 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0366
Beschluss:
Die Gültigkeit der Landratswahl am 13.09.2015 wird gem. § 46 b KWahlG i.V.m. § 40 Abs. 1 KWahlG NRW festgestellt.
Einleitend weist die 1. Stellv. Landrätin Haselkamp auf die vom Wahlprüfungsausschuss einstimmig beschlossene Empfehlung an den Kreistag hin, die Gültigkeit der Landratswahl am 13.09.2015 festzustellen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig