Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 43, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

  1. Der Kreis Coesfeld verleiht am Tag der Artenvielfalt einen Preis für den Arten- und Biotopschutz. Dafür sind im Haushalt 2.000 € bereit zu stellen, eventuell Finanzierung aus Ersatzgeldern. Der Preis kann gesplittet auf mehrere Auszuzeichnende aufgeteilt werden.

 

Form der Abstimmung:                 offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis:                 6   JA-Stimmen

                                                      43 Nein-Stimmen

 

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

  1. Von den Jagdsteuereinnahmen, die im Kreis Coesfeld 490.000 € betragen, sind 20.000 € für den Natur- und Artenschutz zur Rettung und Förderung der Artenvielfalt in der freien Feldflur zu Verfügung zu stellen.

 

 

 

 


Landrat verweist auf die Beschlussfassung im Kreisausschuss. Danach seien die Anträge der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Ziffer 1 und 3 des Beschlussvorschlages mehrheitlich abgelehnt worden. Ziffer 2 des Beschlussvorschlages sei von den GRÜNEN zurückgezogen worden.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg führt zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages aus, dass im Gegensatz zu den sonst üblichen Umweltpreisen hier ein Preis gezielt für außergewöhnlich vorbildliche, ökologische Leistungen vergeben werden soll. So könnten zum Beispiel Gehöfte ausgezeichnet werden, mit den kreisweit meisten Rauch- oder Mehlschwalben; Besitzer von Gewässern mit dem höchsten Laubfroschbestand; Flächen mit den meisten Kiebitzbrutpaaren. Diese Auszeichnung könne eine große Aufmerksamkeit der Kreisbevölkerung bewirken. Da der Kreistag diesen Vorschlag nicht aufgreifen möchte, werde seitens der GRÜNEN überlegt, diesen Preis ggfl. mit Sponsorengeldern selbst auszuloben.

Zu Ziffer 3 erläutert Ktabg. Dr. Kraneburg, dass zur Rettung und Förderung der Artenvielfalt in der freien Natur ein entsprechender Betrag zur Verfügung gestellt werden sollte. In Anlehnung an die Vorgehensweise in den Kreisen Gütersloh und Warendorf könnten auch im Kreis Coesfeld Stilllegungsflächen mit Blühstreifen an Ackerrändern mit speziellen Wildkräutermischungen begrünt und naturverträglich gepflegt werden. Der geforderte Betrag von 20.000 € sei zwar nur ein kleiner Beitrag, aber immerhin ein Einstieg. Von daher bedauern die GRÜNEN die Ablehnung.

Zu Ziffer 2 bestehe noch Hoffnung, so Ktabg. Dr. Kraneburg, dass der Ausschuss für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt dieses Thema noch einmal aufgreife.

 

Ktabg. Bergmann erklärt, dass die SPD-Kreistagsfraktion die Anträge inhaltlich mitgetragen habe. So sei zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages zur Verleihung eines Preises für den Arten- und Biotopschutz die Zuständigkeit der Naturfördergesellschaft gesehen worden. Ferner habe die SPD zur Finanzierung der vorgeschlagenen 20.000 € für den Natur- und Artenschutz eine Erhöhung der Jagdsteuer um 0,8 %-Punkte vorgeschlagen. Dieser Antrag im Kreisausschuss sei leider abgelehnt worden. Insgesamt habe die SPD-Kreistagsfraktion nachvollziehbare Alternativanträge gestellt.

 

Ktabg. Dinkler weist auf die ausführliche Diskussion im Ausschuss für Finanzen- und Wirtschaftsförderung und im Kreisausschuss hin. Auch die CDU-Kreistagsfraktion sehe zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages eine Zuständigkeit der Naturfördergesellschaft. Der Beschlussvorschlag zu Ziffer 3 sei mit der Haushaltssystematik und dem Gesamtdeckungssystem nicht vereinbar. Das Thema „Agenda 21“ sei bereits vor fünf Jahren im Kreistag abschließend diskutiert und beschlossen worden.

 

Landrat Püning lässt sodann über die verbliebenen Beschlussvorschläge der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einzeln abstimmen:

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               6   JA-Stimmen

                                                    42 NEIN-Stimmen

1        Enthaltung

 

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.