Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

1.    Für die Erstellung einer Alten- und Pflegeplanung für den Kreis Coesfeld nach den Vorgaben von § 7 Abs. 1 bis 5 Alten- und Pflegegesetz NRW wird ein externer Gutachter beauftragt.

 

2.    Im Kreishaushalt 2016 sind hierfür Mittel in Höhe von 50.000 € zu veranschlagen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Vergabeverfahren durchzuführen.

 


FBL Schütt stellt fest, dass für die anstehende pflichtige Aufgabe der Erstellung einer Alten- und Pflegeplanung in der Kreisverwaltung zu wenig Personal vorhanden sei.  Wie bereits im Ausschuss besprochen und im Kreistag beschlossen werde derzeit keine Notwendigkeit gesehen, den Markt durch eine verbindliche Pflegebedarfsplanung stärker als notwendig zu regulieren. Im Bereich Westfalen mache der überwiegende Teil der Kreise und kreisfreien Städte ebenfalls keinen Gebrauch von der Möglichkeit einer verbindlichen Bedarfsplanung.

Im Rahmen der Alten- und Pflegebedarfsplanung solle bereits der Bestand an Angeboten erhoben und auch quartiersbezogen Maßnahmen empfohlen werden. Dieses solle auch ortsübergreifend für sogenannte Sozialräume erfolgen. Es sei beabsichtigt, dass wie im Kreis Borken ein externer Gutachter die Alten- und Pflegeplanung erstelle, die Fortschreibung dann jedoch auf dieser Grundlage vom Kreis erfolge.

 

Ktabg. Wobbe erkundigt sich, ob der Begriff ‚quartiersbezogen’ nicht nur in Bezug auf eine Ortschaft, sondern über Gemeindegrenzen hinweg zu sehen sei. Herr Mohring erläutert hierzu, dass reine Pflegeangebote andere Einzugsbereiche haben würden als niedrigschwellige Angebote wie z.B. nachbarschaftliche Hilfen. Insofern sei bei der quartiersbezogenen Alten- und Pflegebedarfsplanung nach den jeweiligen Angeboten zu differenzieren.

 

Ktabg. Bockemühl erkundigt sich nach den Kosten, die entstehen würden, wenn der Kreis die Alten- und Pflegeplanung selbst erstellen würde. Herr Mohring gibt an, dass bei Zugrundelegung einer projektbezogenen Einrichtung einer Stelle für ein Jahr mit Personalkosten von sicherlich mindestens 50.000 € zu rechnen sei. Fraglich sei zudem, ob hierfür überhaupt geeignete Fachkräfte für einen Zeitraum von nur einem Jahr gefunden werden könnten.

 

Vorsitzende Schäpers plädiert für die Vergabe an ein Institut. Aus ihrer Sicht sollte wie vorgeschlagen eine Investition in die Erstellung einer Alten- und Pflegeplanung für den Kreis Coesfeld durch einen Gutachter erfolgen und das Ergebnis im Anschluss durch die Kreisverwaltung gepflegt werden.

 

Ktabg. Crämer-Gembalczyk merkt an, dass vermutlich auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in ein externes Gutachten größer wäre.

 

Ktabg.Bockemühl fragt, ob die ermittelten Kosten i.H.v. 50.000 € für eine externe Vergabe realistisch seien. FBL Schütt weist darauf hin, dass der Kostenrahmen auch im Hinblick auf die Erfahrungen des Kreises Borken für ausreichend erachtet würde.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig