Wasserrechtsanträge HammGas

 

In seiner Sitzung vom 23.09.2015 hat der Kreistag die Bedenken der Unteren Wasserhörde zu den Wasserrechtsanträgen der HammGas zur Kenntnis genommen. Die Einwendungen sind der HammGas mit Schreiben vom 24.09.2015 zugestellt worden.

 

Zu den einzelnen Einwendungen hat die HammGas zwischenzeitlich nachfolgende Überarbeitungen ihrer Planungen vorgenommen, die am 23.10.2014 dem Kreis Coesfeld, der Bergbehörde sowie der Gemeinde Ascheberg vorgestellt wurden

 

Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer:

Die Einleitung in ein Oberflächengewässer wird nicht weiter verfolgt. Das NW aus dem Innenbereich soll in einem der Speicherbecken nach Passage des Koaleszensabscheiders und Absetzbeckens zwischengespeichert werden. Nach Untersuchung des Wassers und Freigabe durch die UWB ist eine Versickerung über die belebte Bodenzone auf der Ruderalfläche des ehemaligen Schachtstandortes geplant. Der HammGas ist bekannt, dass bei Nichteinhaltung der Ableitungswerte eine Verbringung der Wässer in eine hierfür geeignete Kläranlage erfolgen muss.

 

Trinkwasserversorgung, Grundwasserentnahme:

Die Trinkwasserversorgung soll durch angeliefertes Wasser erfolgen. Das geförderte Wasser soll ausschließlich für die Bohrspülung genutzt werden.

Ferner hat man den Entnahmebedarf deutlich optimiert und plant nun eine Entnahme von insgesamt ca. 910 m³.

 

Wasserhaltung Bohrkeller:

Hierzu wird HammGas zur Prüfung eine Anzeige nach WHG stellen. Aus der Diskussion war aber zu entnehmen, dass die dortige temporäre Wasserhaltung als wasserwirtschaftlich unbedeutende Maßnahme anzusehen ist.

 

Grundwasserüberwachung:

HammGas wird auf dem Bohrgelände eine weitere 40 m tiefe Messstelle sowie eine flache Grundwassermeßstelle zur Beobachtung des Grundwassers einrichten. Der zweite Förderbrunnen ist nur noch optional vorgesehen. Für das Grundwassermonitoring stehen neben zwei Messstellen des LANUV zwei Hausbrunnen sowie die Beobachtungsbrunnen und der Förderbrunnen zur Beobachtung zur Verfügung. Zur weiteren Optimierung wird derzeit geprüft, ob im unmittelbaren Zielbereich auf öffentlichen Flächen noch eine Messstelle errichtet werden kann.

 

Bohrspülung:

Die Bohrspülungszusätze sind überarbeitet worden und soll nun im Hauptbetriebsplan sowie in den Wasserrechtsanträgen deckungsgleich sein. Die Bohrspülung wird als Abfall eingestuft.

 

Rundtanks:

Die Bewirtschaftung der Rundtanks ist nun klar definiert.

 

Abwasserbeseitigungspflicht:

Die Bergbehörde tendiert vorbehaltlich einer Endprüfung zur Freistellung der Gemeinde von der Abwasserbeseitigungspflicht. 

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Überarbeitung der Antragsunterlagen und Planungen die Bedenken der Kreisverwaltung aufgegriffen hat und sich eine wasserwirtschaftlich tragbare Lösung abzeichnet, die der Erteilung des Einvernehmens nicht entgegensteht.

 

 

Anfrage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 17.11.2015 zu umweltrelevanten Themen

 

1. Wie viele Güllelagunen gibt es im Kreis Coesfeld, --- ist diese Art der Güllelagerung heute noch zeitgemäß oder geht von ihnen eine Gefährdung des Grundwassers aus?

 

Der Kreis verfügt über keine gesonderte Erfassung der sog. Güllelagunen – schätzungsweise sind noch um die 20 Anlagen im Kreisgebiet vorhanden. Wegen der strengeren Anforderungen insbesondere an die Abdichtung solcher Anlagen sind schon seit vielen Jahren keine Anlagen mehr beantragt, genehmigt oder errichtet worden. Es gibt aber durchaus auch heute noch Anlagenhersteller, die über eine bauaufsichtliche Zulassung (Typenprüfung) verfügen. Als Bestandteil größerer Tierhaltungsanlagen unterliegen Güllelagunen der Anlagenüberwachung, bei der auch mögliche Gefahren für das Grundwasser in den Blick genommen werden. 

 

 

2.  Bei der Silierung von Mais -- besonders für die 34 Biogasanlagen-- fallen größere Mengen Sickerwasser an, die das Oberflächenwasser kontaminieren können. Zur Behebung des Problems laufen im Kreis Steinfurt Versuche. Wie ist die Situation im Kreis Coesfeld?

 

Die Ableitung des Niederschlagswassers bei neuen Fahrsiloanlagen erfolgt nach den vom Kreis Coesfeld maßgeblich mitentwickelten technischen Anforderungen. Hierzu wurde in Abstimmung mit den Nachbarkreisen ein Arbeitsblatt konzipiert, welches dem MKULNV aktuell zur Prüfung und ggf. landesweiten Verwendung vorliegt. Dies hat auch weitergehende Vorkehrungen gegenüber Besorgnissen für das Oberflächenwasser zum Gegenstand. Über Versuche im Kreis Steinfurt ist hier nichts bekannt.

 

 

3.  Der letzte Grundwasserbericht für den Kreis Coesfeld stammt aus dem Jahr 2007. Seit längerem warnen die Wasserwerke, besonders in den viehstarken Regionen, vor zu hohem Nitrateintrag ins Grundwasser.

Wie lässt sich für diese Problematik Transparenz schaffen?

 

Die Zuständigkeit für den Umgang mit diesem Problemkomplex liegt bei der Landwirtschaftskammer NRW. Transparenz besteht über die freizugängliche Datenerfassung im Auskunftssystem des Landes (ELWAS). Auch in den Medien wurde in diesen Tagen über die Nitratbelastung berichtet.

 

 

4.   Bei der Abwasserbehandlung hat die Stadt Dülmen eine 4. Reinigungsstufe installiert.

Liegt dazu schon eine Bewertung vor?

 

Eine Bewertung liegt dem Lippeverband als dem zuständigen Betreiber der Kläranlage Dülmen vor. Die für die Kläranlage Dülmen zuständige Bezirksregierung wird ebenfalls über weitergehende Informationen verfügen. Ein vom Kompetenzzentrum Mikroschadstoffe NRW herausgegebenes Informationsblatt / Steckbrief vom 30.10.2015 kann dem Protokoll zu dieser Sitzung beigefügt werden.

 

 

5.  Wie viele Tontaubenschießplätze gibt es im Kreis Coesfeld?

Und auf wie vielen Ständen wird das Bleischrot bisher breitflächig und unkontrolliert in der Landschaft verstreut?

 

Im Kreisgebiet gibt es drei für den Betrieb genehmigte Anlagen. Davon wird nur eine Anlage, und zwar durch die Kreisjägerschaft in Flamschen regelmäßig genutzt – mit ca.  300.000 Schuss pro Jahr. Die weiteren Anlagen mit deutlich niedrigeren Schusszahlen in Dülmen und Senden werden nur unregelmäßig genutzt. Darüber hinaus gibt es 9 stillgelegte Anlagen; bei zwei Anlagen hat sich für die Untere Bodenschutzbehörde nach einer Gefährdungsabschätzung ein Altlastenverdacht bestätigt; Sanierungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen wurden angeordnet.