Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu machen:

 

Der Kreis Coesfeld stellt dem Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg  und dem  Pictorius-Berufskolleg jeweils einen Betrag in Höhe von 30.000 € zur Durchführung des Modellprojekts „Internationale Förderklasse plus“ im Schuljahr 2015/16 nur für Schüler/innen mit Bleibeperspektive zur Verfügung.

 

 

 

 


FBL Schütt bezieht sich auf die Ausführungen der Sitzungsvorlage und ergänzt, dass es sich hier um eine Interimsmaßnahme handele. Er teilt mit, dass auch die Agentur für Arbeit eine Maßnahme einrichte, die für Flüchtlinge bis 25 Jahren gedacht sei und insgesamt 60 Plätze für den Bereich Borken/ Coesfeld biete. Damit werde aber nicht der komplette Bedarf abgedeckt. Die Agentur für Arbeit befürworte das Projekt der Internationalen Förderklasse plus –IFK plus. Die IFK plus soll laut FBL Schütt keine Dauereinrichtung sein, sondern jetzt als Qualifizierungsmaßnahme angeboten werden und damit die Berufskollegs unterstützen.

 

Ktabg. Wobbe begrüßt diese Maßnahme außerordentlich. Er möchte wissen, warum sie am Standort Dülmen eingerichtet werde und wie Schüler/innen z.B. aus Ascheberg dorthin kommen. In seiner Antwort geht OStD Kortekamp vom Beispiel eines Herberner Schülers aus, der das Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg besucht und einen Anspruch auf Ausstellung eines FlashTickets plus hat, mit dem er natürlich auch nach Dülmen fahren kann.

Der Schulort Dülmen sei eine Kompromiss-Entscheidung, da er zentral gelegen sei und ein breites Spektrum an Angeboten vorhalte.

 

Ktabg. Köstler-Mathes interessiert, wofür das Geld gebraucht werde. OStD’in Neuser erläutert, dass die Schüler/innen der IFK plus an drei Tagen den Handwerks-Bildungsstätten der Kreishandwerkerschaft überstellt und vor Ort von den dortigen Fachanleitern mit berufspraktischen Fähigkeiten (Meister/ AdA) begleitet würden. Die Kosten fielen somit für das Fachpersonal und die Nutzung der Werkstatt an.

OStD Kortekamp ergänzt, dass hier ein Anreizprojekt für bestimmte Schüler/innen geschaffen werde. Letztlich würden mit den 60.000 € Projektplätze eingekauft, bei denen durchaus  Aussichten auf echte Praktikumsplätze bei den der Kreishandwerkerschaft angeschlossenen Betrieben bestehen. Er berichtet von der Kreishandwerkerschaft Duisburg, die in ähnlicher Kooperation Schüler/innen mit hoher Motivation im Anschluss an ein Projekt in den ersten Arbeitsmarkt integrieren konnte. 

 

Mitglied Rawe merkt an, dass 60 Plätze der Arbeitsagentur wenig seien und fordert unter Zustimmung aller Ausschussmitglieder ein stärkeres Engagement der Agentur für Arbeit.

FBL Schütt erläutert, dass nach SGB III die Agentur für Arbeit zuständig sei, bevor eine positive Entscheidung über den Asylantrag/ Flüchtlingsstatus (Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis) gefallen ist. Nach dieser Entscheidung und damit nach Anerkennung wechsele die rechtliche Zuständigkeit für die arbeitsmarktintegrative Betreuung der Flüchtlinge von der Agentur für Arbeit gemäß SGB II zum Kreis Coesfeld (Jobcenter).

Da bisher kaum anerkannte Jugendliche im SGB II-Bezug vorhanden seien, werde auch noch kein Bedarf für Maßnahmen festgestellt; hierzu verweist er auf den Zuständigkeitsbereich des Sozialausschusses und die Haushaltplanung 2016. 

 

Ktabg. Lütkecosmann fasst den Verlauf wie folgt zusammen: Der Kreis kaufe als Zwischen-lösung zunächst die Leistungen von der Kreishandwerkerschaft für das Projekt IFK plus ein. Mit Klärung der Zuständigkeit nach SGB II bzw. SGB III bieten sich zukünftig Maßnahmen, die die Schüler/innen nutzen können, für die gegenwärtig das IFK plus angestrebt werde.

FBL Schütt bestätigt diese Zusammenfassung.

 

Sodann lässt Vors. Merschhemke über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig