Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschluss:

 

Der Kreis Coesfeld begrüßt ausdrücklich das ehrenamtliche Engagement der Bürgerinitiative (BI).

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, sich beim Land NW für die Erstellung eines Hochwasseraktionsplanes / einer Hochwassergefahrenkarte für das Stevereinzugsgebiet einzusetzen.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, die fachlichen Ansätze der Ausarbeitung der BI zum Hochwasserschutz zu prüfen und in die derzeitigen Planungen zum Konzept für die naturnahe Entwicklung der Stever zu integrieren.

 


KBD Dr. Foppe führt zunächst kurz in die Thematik ein. Er vertritt die Ansicht, dass die Bereiche Buldern und Hiddingsel nicht isoliert betrachtet, sondern das gesamte Stevereinzugsgebiet zugrunde gelegt werden sollte. Anhand entsprechender Karten (siehe Anlage) stellt er das Überschwemmungsgebiet der Stever für ein HQ 100 in den einzelnen Ortslagen dar. In Senden, Hiddingsel, Lüdinghausen und Olfen würden für ein HQ 100 keine Problemlagen in bebauten Gebieten bestehen und in Buldern sei das Gefahrenpotential durch verschiedene Maßnahmen mittlerweile weitestgehend eingedämmt bzw. seien in entsprechenden wasserrechtlichen Verfahren Maßnahmen eingeleitet worden.

Im Folgenden erläutert er den Unterschied zwischen einer Hochwassergefahrenkarte und einem Hochwasseraktionsplan, der im Wesentlichen darin liegen würde, dass ein Hochwasseraktionsplan zusätzlich die Ermittlung des Schadenspotentials und eine Kosten-/Nutzenanalyse enthalte. Die Überflutungsflächen (HQ 50, 100, 250), die Fließgeschwindigkeit, die Wassertiefe und die Gefahrenpunkte können bei beiden Möglichkeiten gleichermaßen berücksichtigt werden.

Da bei einem Gespräch mit den Städten und Gemeinden übereinstimmend die Meinung vertreten worden sei, dass eine Schadenspotentialermittlung hier nicht notwendig und zu kostenaufwendig sei, schlägt er vor, die Verwaltung aufzufordern, sich für die Erstellung einer Gefahrenkarte einzusetzen.

 

Nachdem Ktabg. Schulze Esking an dem bestehenden Beschlussvorschlag, die Verwaltung aufzufordern, sich für die Erstellung eines Hochwasseraktionsplanes einzusetzen, festhält, schlägt Ltd. KVermD Dicke vor, beide Alternativen offen zu halten.

 

Ktabg. Austerschulte erklärt, dass ihm die derzeit bestehenden Planungen grundsätzlich gut gefallen, merkt jedoch an, dass in erster Linie die Alarmpläne verbessert und aufeinander abgestimmt werden müssen.

Er erkundigt sich, ob mit Herzog von Croy schon Absprachen getroffen worden sind, da dieser Eigentümer eines Großteils der Flächen sei.

 

KBD Dr. Foppe antwortet hierauf, dass hinsichtlich des Schutzstatus grundsätzlich zwischen bebautem Innenbereich und Außenbereich zu unterscheiden ist. Innerhalb der bebauten Ortslagen sei der Schutz vor einem HQ 100 Hochwasser durch die Städte und Gemeinden sicherzustellen, außerhalb der bebauten Ortslagen gelte ein deutlich geringerer Schutzstatus.

Er stellt klar, dass es seitens des Kreises keine Gespräche mit Herzog von Croy gegeben habe.

KBOAR Mollenhauer ergänzt hierzu, dass allerdings alle, die im vom Staatlichen Umweltamt ermittelten Überschwemmungsgebiet liegen, angeschrieben worden sind.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg weist darauf hin, dass die Erstellung eines Hochwasseraktionsplanes auch in anderen Gebieten gängige Praxis sei und somit die Forderung nach einem solchen Plan auch für das Stevereinzugsgebiet gerechtfertigt sei.

 

KBD Dr. Foppe erwidert, dass das bereits erwähnte Gespräch mit den Städten und Gemeinden nach Erstellung der Sitzungsvorlage erfolgt ist und betont nochmals, dass die einhellige Meinung hier war, einen Hochwasseraktionsplan nicht zu erstellen, da das Schadenspotential – bezogen auf das gesamte Stevereinzugsgebiet – relativ gering sei. Die Erstellung eines im Gegensatz zur Gefahrenkarte 3 – 4 x so teuren Hochwasseraktionsplans sei demnach nicht verhältnismäßig.

 

Ktabg. Schulze Esking lenkt ein, dass es nicht Aufgabe der Verwaltung sein kann, private Keller auf ihr Schadenspotential hin zu untersuchen. Ausreichend sei die Untersuchung der Flächen im Hinblick auf ihre Retentionseigenschaften.

 

Ktabg. Stinka betont, dass es besonders wichtig ist, in der Bevölkerung ein Hochwasserbewusstsein hervorzurufen und fragt daher nach, ob solche und andere vorbeugenden Maßnahmen auch bei der Erstellung einer Gefahrenkarte einbezogen werden, woraufhin KBD Dr. Foppe erklärt, dass diese Aspekte durch die Erstellung einer Gefahrenkarte abgedeckt werden.

 

Ltd. KVermD Dicke sagt zu, die Alternative der Erstellung einer Gefahrenkarte vorab mit der Bürgerinitiative abzustimmen.

 

Ktabg. Schölling merkt an, dass es in Buldern innerhalb kurzer Zeit zwei Jahrhunderthochwasser gegeben hat und stellt die Frage, wie sich dies nun auf die Bebauungsplanausweisung in den entsprechenden Gebieten auswirken wird.

KBD Dr. Foppe erklärt, dass nach Ausweisung der Überschwemmungsgebiete in bereits bestehenden Bebauungsplangebieten ggf. Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden müssen und in Zukunft in den festgestellten Überflutungsgebieten keine Bebauungspläne mehr ausgewiesen werden können.

 

KBD Dr. Foppe schlägt abschließend vor, den bestehenden Beschlussvorschlag um die Alternative der Hochwassergefahrenkarte zu ergänzen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig