Auf Nachfrage des Ktabg. Lonz bestätigt KBD Dr. Foppe, dass nach Ostern durch den Kreis Coesfeld vermehrt Ausnahmegenehmigungen zur Verbrennung von Schlagabraum erteilt worden sind und für die Erteilung einer solchen Genehmigung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 € anfällt.