Beschluss: Kenntnis genommen

AL Bleiker stellt anhand der als Anlage beigefügten Übersichten die Ergebnisse der Mini-Job-Studie Münsterland sowie die hieraus entwickelten Lösungen und Handlungsansätze vor.

Auf die Frage der Vorsitzenden Schäpers, wie viel SGB II-Leistungsbezieher/-innen verdie­nen dürfen, weist AL Bleiker darauf hin, dass auch Einkommen aus einem Mini-Job unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf den Hilfebedarf angerechnet werde.

S. B. Bücker fragt nach, aus welchen Gründen qualifizierte Mini-Jobber/innen häufig nicht in ihrem erlernten Beruf tätig seien und ob mit Blick darauf ggf. die Bedingungen verändert werden können. AL Bleiker weist darauf hin, dass es sich oft um Alleinerziehende handelt und deshalb die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Schwierigkeiten bereite. Ein weiteres Hindernis könne auch die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes sein. S.B. Bücker fordert von der Politik, dass die Rahmenbedingungen verbessert werden müssten, damit Minijobs nicht zu einer Armutsfalle, insbesondere für Frauen, würden. FBL Schütt ergänzt, dass häufig auch bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen keine ausreichenden Zeiten für einen späteren Rentenbezug mehr erreicht werden könnten.

Auf die Frage des Ktabg. Lütkecosmann, warum es regionale Unterschiede gebe, regt Vor­sitzende Schäpers an, das Thema „Mini-Jobs“ nochmal auf die Tagesordnung des Aus­schusses zu setzen, da es sich dieses Mal um eine erste Information handeln sollte.

Beratendes Mitglied Koolway fragt nach, ob in der Mini-Job-Studie auch Menschen mit Be­hinderungen und erwerbsgeminderte Personen berücksichtigt worden seien. AL Bleiker ant­wortet, dass keine separate Erfassung dieser Personenkreise erfolgt sei.

Ktabg. Bockemühl fragt ebenfalls nach den Gründen für die Nord-Süd-Achse und bittet au­ßerdem um Auskunft dazu, wie bei Verstößen gegen gesetzliche Regelungen z. B. Mindest­lohn, bezahlter Urlaub oder Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall vorgegangen werde. AL Bleiker erklärt, dass solche Regelverstöße, soweit sie im Rahmen des SGB II-Leistungsbe­zuges bekannt würden, nicht geduldet würden. FBL Schütt ergänzt, dass die Problematik mit den örtlichen Jobcentern besprochen werde, damit Missbrauchsfällen nachgegangen werde. Im Übrigen sei eine umfassende Information der Betroffenen – auch über die Jobcenter – sowie der Öffentlichkeit – auch über die Presse - erforderlich. AL Bleiker weist im Übrigen darauf hin, dass der Auftrag zur Mini-Job-Studie nicht umfasst habe, die Gründe für die regi­onalen Unterschiede festzustellen.

Vorsitzende Schäpers stellt fest, dass die Problematik auch im Hinblick auf die sogenannte Gleitzone bis 850 € weiter diskutiert werden müsse und bittet die Verwaltung insofern um weitere Aufarbeitung.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.