Sitzung: 19.01.2016 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-0438
AL Bleiker stellt anhand der als Anlage beigefügten Übersichten die
Ergebnisse der Mini-Job-Studie Münsterland sowie die hieraus entwickelten
Lösungen und Handlungsansätze vor.
Auf die Frage der Vorsitzenden Schäpers, wie
viel SGB II-Leistungsbezieher/-innen verdienen dürfen, weist AL Bleiker darauf
hin, dass auch Einkommen aus einem Mini-Job unter Berücksichtigung von
Freibeträgen auf den Hilfebedarf angerechnet werde.
S. B. Bücker fragt nach, aus welchen Gründen
qualifizierte Mini-Jobber/innen häufig nicht in ihrem erlernten Beruf tätig
seien und ob mit Blick darauf ggf. die Bedingungen verändert werden können. AL
Bleiker weist darauf hin, dass es sich oft um Alleinerziehende handelt und
deshalb die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Schwierigkeiten bereite. Ein
weiteres Hindernis könne auch die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes sein. S.B.
Bücker fordert von der Politik, dass die Rahmenbedingungen verbessert werden
müssten, damit Minijobs nicht zu einer Armutsfalle, insbesondere für Frauen,
würden. FBL Schütt ergänzt, dass häufig auch bei sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungen keine ausreichenden Zeiten für einen späteren Rentenbezug mehr
erreicht werden könnten.
Auf die Frage des Ktabg. Lütkecosmann, warum
es regionale Unterschiede gebe, regt Vorsitzende Schäpers an, das Thema
„Mini-Jobs“ nochmal auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen, da es sich
dieses Mal um eine erste Information handeln sollte.
Beratendes Mitglied Koolway fragt nach, ob
in der Mini-Job-Studie auch Menschen mit Behinderungen und erwerbsgeminderte
Personen berücksichtigt worden seien. AL Bleiker antwortet, dass keine
separate Erfassung dieser Personenkreise erfolgt sei.
Ktabg. Bockemühl fragt ebenfalls nach den
Gründen für die Nord-Süd-Achse und bittet außerdem um Auskunft dazu, wie bei
Verstößen gegen gesetzliche Regelungen z. B. Mindestlohn, bezahlter Urlaub
oder Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall vorgegangen werde. AL Bleiker
erklärt, dass solche Regelverstöße, soweit sie im Rahmen des SGB II-Leistungsbezuges
bekannt würden, nicht geduldet würden. FBL Schütt ergänzt, dass die Problematik
mit den örtlichen Jobcentern besprochen werde, damit Missbrauchsfällen
nachgegangen werde. Im Übrigen sei eine umfassende Information der Betroffenen
– auch über die Jobcenter – sowie der Öffentlichkeit – auch über die Presse -
erforderlich. AL Bleiker weist im Übrigen darauf hin, dass der Auftrag zur
Mini-Job-Studie nicht umfasst habe, die Gründe für die regionalen Unterschiede
festzustellen.
Vorsitzende Schäpers stellt fest, dass die
Problematik auch im Hinblick auf die sogenannte Gleitzone bis 850 € weiter
diskutiert werden müsse und bittet die Verwaltung insofern um weitere
Aufarbeitung.
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.