Beschluss:

 

1.     Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2016 im Budget 05 "Allgemeine Finanzwirtschaft" (Haushaltsplanentwurf ab Seite 539) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2.     Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 02/2016) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2016 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

                                                                                                  

Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2016 mit dem Haushaltplan und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungsliste 2016 und der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Kreisausschusses ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

 


Landrat Dr. Schulze Pellengahr führt in das Thema ein und verweist auf die auf den Tischen ausliegende Änderungsliste, die sich aus den bisherigen Beratungsergebnissen in den Fachausschüssen ergeben hat.

 

Er gibt das Wort an Ktabg. Bednarz, die den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 18.01.2016 nochmals kurz erläutert. Um die kreisangehörigen Kommunen tatsächlich zu entlasten, soll im Kreishaushalt 2016 die Kreisumlage in der Summe und nicht im Prozentsatz auf den Stand von 2015 festgesetzt werden und die Mehraufwendungen zu Lasten der Ausgleichsrücklage gehen.

 

Für die CDU-Kreistagsfraktion erläutert Ktabg. Kleerbaum, dass – wie in den Fachausschüssen vorberaten – das geplante Defizit, das nicht durch die Kreisumlage gedeckt wird, dem prognostizierten Überschuss zum 31.12.2015 in Höhe von 2.792.808 € entsprechen und somit der Ausgleichsrücklage entnommen werden soll. Dies sei eine spürbare Entlastung und mit diesem Ergebnis könnten auch die Bürgermeister der kreisangehörigen Kommunen gut leben. Dies sei ihm bereits mehrfach signalisiert worden. Man dürfe nicht vergessen, dass Mehrstellen auch dem gemeindlichen Bereich zu Gute kommen, z.B. bei der Regionale oder beim KI. Sofern der LWL seine Umlage um 0,1-Prozentpunkte senke, würde dann die Entlastung der Kommunen rd. 3.100.000 € betragen.

 

Ktabg. Bednarz gibt zu bedenken, dass die Zahlen des Jahresabschlusses 2015 noch nicht vorlägen und daher nur auf einen lediglich prognostizierten Jahresabschluss Bezug genommen werde.

 

Auch nach Auffassung von Landrat Dr. Schulze Pellengahr sei dieser Kompromissvorschlag gut vertretbar. Man habe gute Jahre gehabt, müsse aber auch darauf achten, dass dies in Zukunft so bleibe. Daher müsse man maßvoll vorgehen.

 

Ktabg. Lunemann erneuert den Antrag der UWG-Kreistagsfraktion vom 15.09.2015, der im Rahmen der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss am 16.09.2016 unter der Voraussetzung der erneuten Thematisierung in den Haushaltsberatungen zurückgezogen wurde. Der Jahresüberschuss zum 31.12.2014 in Höhe von 3.882.192,44 Euro solle nicht – wie bisher vorgesehen – der Ausgleichsrücklage und der Allgemeinen Rücklage zugeführt, sondern an die kreisangehörigen Kommunen weitergegeben werden.

 

Ktabg. Höhe erklärt, dass öffentliche Haushalte in guten und nicht in schlechten Jahren ruiniert würden und gibt zu bedenken, dass die Ausgleichsrücklage nicht gleichzusetzen sei mit einem Betrag auf einem Konto, sondern lediglich eine rechnerische Größe darstelle. Man müsse sich fragen, welches eine ausgewogene Lösung für den Kreis und die kreisangehörigen Kommunen darstelle und wies darauf hin, dass der in der Presse kritisierte Mitnahmeeffekt nur bei besseren Ergebnissen der Gemeinden eintrete. Er könne sich dem Vorschlag der CDU-Kreistagsfraktion anschließen. Darüber hinausgehend müssten konkrete Kürzungsvorschläge unterbreitet werden.

 

Ktabg. Vogelpohl verweist für die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Antrag vom 25.01.2016. Ergänzend hierzu trägt er vor, dass die dort beschriebene Erhöhung des Ansatzes in der Kontengruppe 45 (sonstige ordentliche Erträge) um 1,2 Mio. Euro sowie zusätzlich die Hälfte des Jahresergebnisses zum 31.12.2014 in Höhe von ca. 1,8 Mio Euro an die kreisangehörigen Kommunen weitergegeben werden und nicht in die Rücklagen fließen sollten. Der Antrag vom 25.01.2016 werde somit entsprechend modifiziert.

 

KD Gilbeau erwidert hierauf, dass man sich nicht auf solche Zahlenspiele einlassen könne. Hier sei eine detaillierte Einzelbetrachtung notwendig

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass der für 2015 prognostizierte Wert ungefähr eintreten werde. Der Überschuss aus dem Jahre 2014 solle nicht einbezogen werden. Die Finanzausstattung des Kreises sei nicht schlecht, man bewege sich aber latent an der HSK-Grenze.

 

Ktabg. Kortmann spricht sich gegen eine Einbeziehung der Überschüsse von Unternehmen und Beteiligungen in die Überlegungen zur Rücksichtnahme auf die Gemeinden aus.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr fasst die jeweiligen Anträge zusammen und lässt sodann hierüber abstimmen.

 

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion:

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Im Kreishaushalt 2016 wird die Kreisumlage in der Summe und nicht im Prozentsatz auf den Stand von 2015 festgesetzt und die Mehraufgaben gehen zu Lasten der Ausgleichsrücklage.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 4 JA-Stimmen

                                                    10 NEIN-Stimmen

                                                      3 Enthaltungen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Ktabg. Bednarz betont ausdrücklich, dass man aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Kreistag mit dem Ergebnis rechnen musste und man dieses akzeptiere. Dem Haushalt 2016 werde man dennoch zustimmen.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr sieht das als ein gutes Signal. Er lässt anschließend über den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen.

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Für die Reduzierung der Kreisumlage werden folgende Mittel zur Verfügung gestellt:

  • 1,2 Mio Euro aus der Erhöhung der sonstigen Erträge (Kontengruppe 45) sowie
  • 1,8 Mio Euro aus dem Jahresüberschuss zum 31.12.2014 somit insgesamt

3,0 Mio Euro.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:             2 JA-Stimmen

                                                13 NEIN-Stimmen

                                                  2 Enthaltungen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Es folgt die Abstimmung über den Antrag der UWG-Kreistagsfraktion.

 

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 3.882.192,44 Euro ist an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu erstatten und nicht der Ausgleichsrücklage sowie der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 1 JA-Stimme

                                                    16 NEIN-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Abschließend zu diesem Tagesordnungspunkt lässt Landrat Dr. Schulze Pellengahr über den durch die Vorberatungen modifizierten Beschlussvorschlag der Verwaltung (SV-9-0451/1) abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14 JA-Stimmen

                                                      2 NEIN-Stimmen

                                                      1 Enthaltung