Gewässerüberwachung / Abwasserpilz

 

Die Gewässerqualitätsüberwachung liegt nach der Zuständigkeitsverordnung des Landes NRW für Gewässer mit einem Einzugsgebiet von > 10 km² beim Land NRW. Diese Überwachung umfasst sowohl das Oberflächengewässernetz als auch das Grundwasser. Im Falle aktueller Gewässerverunreinigungen obliegt die Pflicht zur Verursachungssuche bei der jeweiligen Unteren Wasserbehörde.

 

Eine wiederkehrende Überwachung der Fließgewässer im Sinne einer Beurteilung der Gewässerqualität nach den Regularien der Oberflächengewässerordnung erfolgt somit durch das Land, welches die Überwachungsergebnisse als auch die daraus zu entwickelnden Maßnahmen in regelmäßigen Abständen veröffentlicht und im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung auch durch den Landtag beschließen lässt.

 

Aus den Gewässergüteberichten und den Monitoringergebnissen des Landes NRW gab es bisher keine Hinweise auf Gewässerbelastungen mit Abwasserpilzen. Es liegen dem Kreis somit keine umfassenden Informationen vor, wie viele Bäche und kleine Fließgewässer vom Abwasserpilz betroffen sind. Die Länge des Gewässernetzes im Kreisgebiet beträgt ca. 3500 km.

 

Die Thematik Abwasserpilz ist der Unteren Wasserbehörde aus Hinweisen aus der Bevölkerung bzw. aus den Ergebnissen wasserwirtschaftlicher Kontrollen bekannt- beispielhaft ist hier u.a. die Sanierung der Kleinkläranlagen im Außenbereich der letzten Jahre zu nennen bzw. anlassbezogene Befundungen im Gewässer aus Fehleinleitungen.

 

                        Der "Abwasserpilz" besteht vor allem aus dem Abwasserbakterium

Sphaerotilus natans. Die stäbchenförmigen· Bakterien sind

hintereinander in dünnwandigen Röhren angeordnet. Wenn sie - wie

im vorliegenden Fall - massenhaft auftreten, sehen sie wegen ihrer

fadenförmigen Struktur und durch ihre Anordnung in länglichen

schleimigen Röhren einem Pilzmycel ähnlich und werden deshalb im

Volksmund auch als· "Abwasserpilz" bezeichnet. Sie kommen in mit

mikrobiell abbaubaren Stoffen stark belasteten Gewässern vor.

                        (aus Landtagsvorlage  NRW; 16. Wahlperiode; 16/3607- Verunreinigung der Emmer)

 

Seit Anfang Februar ist die Thematik Abwasserpilz aus den Feststellung im Kreis Borken und der Stadt Münster seitens der Unteren Wasserbehörde intensiv aufgegriffen und zwischenzeitlich alle Gewässer im Umfeld von Biogasanlagen überprüft worden.

Nachfolgende Feststellungen wurden gemacht:

-          Gesamtbestand der Biogasanlagenstandorte: 33

-          Keine Feststellungen von Abwasserpilzen im Gewässer: 18

-          Auffälligkeiten: 9

-          Auffälligkeiten ohne feststellbaren Anlagenbezug: 6

 

 

Die Auffälligkeiten ohne feststellbaren Anlagenbezug  werden weitergehend überprüft. Ursachen können hier, Einträge aus diffusen Quellen, Einträge von Nährstoffen aus dem Sickerwasser oder ggfs. auch bisher nicht ermittelte Einleitungen wie z. B auch Auswirkungen von Drainageeinleitungen sein. Anzumerken ist, dass auch in diesem Jahr wieder in vielen Bereichen die Bewirtschaftung der Flächen bis an die Böschungskante geht und somit die Einhaltung der Grenzabstände aus dem Dünge- und Pflanzenschutzrecht mehr als fraglich ist.

Neben den Überprüfungen vor Ort ist eine enge Zusammenarbeit mit dem WLV, der Landwirtschaftskammer hinsichtlich der Sensibilisierung der Anlagenbetreiber vorgesehen. Wesentliche Eintragsquellen sind:

-          Silage und Mistlagerflächen mit  den zugehörigen Bewegungsflächen und deren Entwässerung

-          unzureichende Säuberung der Hofflächen von Futterresten und anderen landwirtschaftlichen Ablagerungen

-          Bauliche Mängel an den Silage- und Mistlagern einschließlich zugehörigem Entwässerungssystem mit Gruben, Pumpenschächten und Abfüllplätzen

-          Sorgloser Umgang beim Befüllen/Abfüllen und Umschlag von Jauche/Gülle und Fehlbedienung von technischen Elementen wie Sicherheitsschiebern

-          Sorgloser Umgang mit Futtermitteln im Bereich der Fütterungsanlagen

Des Weiteren wurde auf Grund der Mitteilung des Landesfischereiverbandes e.V. eine Hofstelleneinleitung überprüft, bei der ebenfalls der Abwasserpilz festgestellt wurde.

Ferner ist festzustellen, dass eine Eingrenzung der Problematik auf Biogasanlagen nicht zielführend ist, hier sind alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Silagen bzw. größere Fütterungsanlagen betreiben, in den Focus der Überwachung zu nehmen.