Sitzung: 09.03.2016 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gewässerüberwachung / Abwasserpilz
Die Gewässerqualitätsüberwachung liegt nach der
Zuständigkeitsverordnung des Landes NRW für Gewässer mit einem Einzugsgebiet
von > 10 km² beim Land NRW. Diese Überwachung umfasst sowohl das
Oberflächengewässernetz als auch das Grundwasser. Im Falle aktueller
Gewässerverunreinigungen obliegt die Pflicht zur Verursachungssuche bei der
jeweiligen Unteren Wasserbehörde.
Eine wiederkehrende Überwachung der Fließgewässer im
Sinne einer Beurteilung der Gewässerqualität nach den Regularien der Oberflächengewässerordnung
erfolgt somit durch das Land, welches die Überwachungsergebnisse als auch die
daraus zu entwickelnden Maßnahmen in regelmäßigen Abständen veröffentlicht und
im Rahmen der Bewirtschaftungsplanung auch durch den Landtag beschließen lässt.
Aus den Gewässergüteberichten und den
Monitoringergebnissen des Landes NRW gab es bisher keine Hinweise auf
Gewässerbelastungen mit Abwasserpilzen. Es liegen dem Kreis somit keine
umfassenden Informationen vor, wie viele Bäche und kleine Fließgewässer vom
Abwasserpilz betroffen sind. Die Länge des Gewässernetzes im Kreisgebiet
beträgt ca. 3500 km.
Die Thematik Abwasserpilz ist der Unteren
Wasserbehörde aus Hinweisen aus der Bevölkerung bzw. aus den Ergebnissen
wasserwirtschaftlicher Kontrollen bekannt- beispielhaft ist hier u.a. die Sanierung
der Kleinkläranlagen im Außenbereich der letzten Jahre zu nennen bzw.
anlassbezogene Befundungen im Gewässer aus Fehleinleitungen.
Der
"Abwasserpilz" besteht vor allem aus dem Abwasserbakterium
Sphaerotilus
natans. Die
stäbchenförmigen· Bakterien sind
hintereinander in dünnwandigen Röhren
angeordnet. Wenn sie - wie
im vorliegenden Fall - massenhaft auftreten,
sehen sie wegen ihrer
fadenförmigen Struktur und durch ihre
Anordnung in länglichen
schleimigen Röhren einem Pilzmycel ähnlich
und werden deshalb im
Volksmund auch als· "Abwasserpilz"
bezeichnet. Sie kommen in mit
mikrobiell
abbaubaren Stoffen stark belasteten Gewässern vor.
(aus
Landtagsvorlage NRW; 16. Wahlperiode;
16/3607- Verunreinigung der Emmer)
Seit Anfang
Februar ist die Thematik Abwasserpilz aus den Feststellung im Kreis Borken und
der Stadt Münster seitens der Unteren Wasserbehörde intensiv aufgegriffen und
zwischenzeitlich alle Gewässer im Umfeld von Biogasanlagen überprüft worden.
Nachfolgende
Feststellungen wurden gemacht:
-
Gesamtbestand
der Biogasanlagenstandorte: 33
-
Keine
Feststellungen von Abwasserpilzen im Gewässer: 18
-
Auffälligkeiten:
9
-
Auffälligkeiten
ohne feststellbaren Anlagenbezug: 6
Die
Auffälligkeiten ohne feststellbaren Anlagenbezug werden weitergehend überprüft. Ursachen
können hier, Einträge aus diffusen Quellen, Einträge von Nährstoffen aus dem
Sickerwasser oder ggfs. auch bisher nicht ermittelte Einleitungen wie z. B auch
Auswirkungen von Drainageeinleitungen sein. Anzumerken ist, dass auch in diesem
Jahr wieder in vielen Bereichen die Bewirtschaftung der Flächen bis an die
Böschungskante geht und somit die Einhaltung der Grenzabstände aus dem Dünge-
und Pflanzenschutzrecht mehr als fraglich ist.
Neben den
Überprüfungen vor Ort ist eine enge Zusammenarbeit mit dem WLV, der
Landwirtschaftskammer hinsichtlich der Sensibilisierung der Anlagenbetreiber
vorgesehen. Wesentliche Eintragsquellen sind:
-
Silage
und Mistlagerflächen mit den zugehörigen
Bewegungsflächen und deren Entwässerung
-
unzureichende
Säuberung der Hofflächen von Futterresten und anderen landwirtschaftlichen
Ablagerungen
-
Bauliche
Mängel an den Silage- und Mistlagern einschließlich zugehörigem
Entwässerungssystem mit Gruben, Pumpenschächten und Abfüllplätzen
-
Sorgloser
Umgang beim Befüllen/Abfüllen und Umschlag von Jauche/Gülle und Fehlbedienung
von technischen Elementen wie Sicherheitsschiebern
-
Sorgloser
Umgang mit Futtermitteln im Bereich der Fütterungsanlagen
Des Weiteren wurde
auf Grund der Mitteilung des Landesfischereiverbandes e.V. eine
Hofstelleneinleitung überprüft, bei der ebenfalls der Abwasserpilz festgestellt
wurde.
Ferner ist
festzustellen, dass eine Eingrenzung der Problematik auf Biogasanlagen nicht
zielführend ist, hier sind alle landwirtschaftlichen Betriebe, die Silagen bzw.
größere Fütterungsanlagen betreiben, in den Focus der Überwachung zu nehmen.