Anfrage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.03.2016

 

FBL Dr. Scheipers verliest zu den Anfragen Nummer 1 - 9 die jeweils nachfolgend aufgeführten Antworten.

 

1. Wurden im Kreis Coesfeld aufgrund des Abwasserpilzes, illegaler Einleitungen oder der Ergebnisse der Umweltinspektionen in der Vergangenheit Strafanzeigen erstattet?

 

Seitens des Kreises Coesfeld wurden und werden auf Grund illegaler Einleitungen in die Gewässer oder bei Verstößen, die im Zusammenhang mit den Ergebnissen der Umweltinspektionen aufgedeckt werden, Strafanzeigen gestellt.

 

2. Welche Maßnahmen ergreift der Kreis Coesfeld derzeit zur Bekämpfung des Abwasserpilzes?

 

Seitens der Verwaltung werden die Einleitung belasteter Abwässer und die Sanierung der jeweiligen Abwasseranfallstellen eingefordert und nachgehalten. Zudem werden bei Neubau und Änderung/Erweiterung von baulichen Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren die örtlichen Verhältnisse in der Regel auf die aktuellen Anforderungen vor Ort überprüft.

 

3. Plant der Kreis Coesfeld, ebenso wie der Kreis Borken, angesichts der beschriebenen aktuellen Problemstellungen kurzfristig die Kontrolldichte bei Biogasanlagen, einschlägigen Lagerbehälter und Lagerflächen, zu erhöhen?

 

Seitens der Umweltabteilung ist beabsichtigt, die Überwachung der landwirtschaftlichen Betriebe durch eine Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Fachdiensten „betrieblicher Umweltschutz“ und „Untere Wasserbehörde“ zu verbessern und schwerpunktmäßig landwirtschaftliche Betriebe mit Silagen (Rinderhaltungen, Biogasanlagen) in den Fokus der Überwachung zu stellen. Eine weitergehende Verstärkung der Überwachungen ist mit den bestehenden personellen Ressourcen nicht möglich.

 

4. Die Nitratergebnisse der Grundwasserkörper sind in ELWAS dargestellt. Rund 50% des Kreises Coesfeld ist in einem schlechten Zustand. Welche Maßnahmen plant der Kreis Coesfeld zur Verbesserung der Qualität der Grundwasserkörper?

 

Der Kreis Coesfeld ist nicht Maßnahmenträger für Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers (Nitrat) im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Nach der Entscheidung des MKULNV ist die Landwirtschaftskammer für die Maßnahmenumsetzung – hier insbesondere Beratung - zuständig. Bei der Bewirtschaftung des Grundwassers wird der Kreis Coesfeld im Rahmen seiner Zuständigkeiten dafür Sorge tragen, dass wasserwirtschaftliche Benutzungstatbestände nicht zu einer weiteren Verschlechterung der Grundwasserqualität führen.

 

5. Die Ergebnisse der Wasseranalysen (Nitrat etc.) bei den Hauswasserbrunnen liegen dem Kreis vor. Wie stellen sich die Ergebnisse der Hausbrunnen im Nitrat-Bereich im Kreis Coesfeld in ihrer Entwicklung der letzten 10 Jahre dar? Warum wurden die vorliegenden Untersuchungsergebnisse im vergangenen Jahr – anders als von fast allen anderen Kreisen - nicht auf Anfrage des WDR an diesen weitergeleitet?

 

Durch das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld werden die Trinkwasseranlagen seit über 30 Jahren überwacht. Im Kreisgebiet gibt es ca. 7000 Grundwasser fördernde Stellen, die regelmäßig  beprobt werden. In den letzten 30 Jahren zeigte sich eine kontinuierliche Abnahme der Nitratwerte. 1988 wiesen 999 Brunnen einen erhöhten Nitratgehalt auf, zurzeit sind es noch 267. Diese Brunnen weisen bereits seit 30 Jahren auffällige Werte auf, neue Brunnen sind nicht hinzugekommen. Während 1987 70,9 % der Brunnen einen Nitratwert von < 25mg aufwiesen, sind es heute 88%. Dabei liegt der Median in dieser Gruppe jedoch bei 0,8 mg Nitrat/l.

Hinsichtlich der Anfrage des WDR ist festzustellen, dass eine Lieferung der Daten zugesichert wurde, zumal mit diesen eine sehr positive Entwicklung der Werte im Kreis Coesfeld belegbar ist. Eine Weiterleitung sollte jedoch unter der Voraussetzung erfolgen, dass ein ergänzendes Gespräch mit dem verantwortlichen Reporter erfolgt zur Erläuterung der Hintergrundinformationen und Entwicklungen. Seitens des WDR wurden die Daten daraufhin nicht mehr gefordert.

Den Analyseergebnissen des Gesundheitsamtes nach ist ein schlechter Zustand des Grundwasserkörpers nicht erkennbar. Es wurden auch keine Daten beim Gesundheitsamt angefragt, die eine Bewertung des Grundwasserkörpers belegen könnten, sodass eine Beurteilung dessen als qualitativ „schlecht“ nicht nachvollziehbar erscheint.  

 

6. Die Qualität der Fließgewässer hinsichtlich Fischfauna ist im frei zugänglichen Auskunftssystem des Landes „ELWAS“ (http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf) dargestellt. Bis auf ein Gewässer sind alle in einem mäßigen bis schlechten Zustand. Welche Maßnahmen plant der Kreis Coesfeld zur Verbesserung der Qualität der Fließgewässer um die Zielerreichung der WRRL bis 2027 noch zu realisieren?

 

Die Qualität der Fließgewässer hinsichtlich der Fischfauna wird bestätigt. Anzumerken ist hierbei aber, dass die Bewertung einer Fischpopulation im Vergleich zu einer idealtypischen Fischbiozönose erfolgt. Die Gewässer im Münsterland sind vielfach vom Lebensraum Meer (z. b. Wanderfische) abgeschnitten bzw. durch wasserbauliche Maßnahmen der letzten Jahrhunderte so verändert, dass der natürliche Lebensraum als auch die daran ausgerichtete Fischgesellschaft nicht mehr vorhanden ist. Auch werden durch Besatzmaßnahmen Verschiebungen in der Zusammensetzung der Fischarten erzielt. Insofern ist die Fischfauna auch nur ein Indikator  für die Qualitätsbewertung der Gewässer.

Maßnahmenträger für die hydromorphologische Umgestaltung der Gewässer sind die Gemeinden bzw. die Wasser- und Bodenverbände. Der Kreis unterstützt die Maßnahmenträger durch Mittelbereitstellung aus Ersatzgeldern und nicht unerheblichen Beratungskapazitäten im Rahmen der jeweiligen Planverfahren.

 

Vorbemerkung bezüglich der Fragen zu den Tierplatzzahlen

Die wichtigste Aufgabe der Tierseuchenkasse   ist es, Beiträge von den Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen für vorbeugende Maßnahmen anzubieten. Die Höhe der Beiträge bemisst sich an dem  am Stichtag vorhandenen Tierbestand, bei Geflügel an dem möglichen Jahreshöchstbesatz (maximale Stallkapazität). Die Erhebung der Tierzahlen erfolgt ausschließlich zu diesem Zweck. Die Daten dürfen von der Tierseuchenkasse aus datenschutzrechtlichen Gründen  nur zum Zwecke der Tierseuchenbekämpfung an die dafür zuständigen Behörden weitergegeben werden. Die Erhebung der Tierzahlen erfolgt allein aufgrund der Angaben der Tierhalter. Die Tierzahlen sind somit keine amtlich ermittelten Zahlen, die für statistische oder ähnliche Zwecke erhoben werden.

 

7. Bzgl. der Tierzahlen im Kreis Coesfeld wurde laut Protokoll mitgeteilt, dass nach Auskunft der Landwirtschaftskammer auch die Tierseuchenkasse die angefragten Zahlen nicht aus den ihr zur Verfügung stehenden Daten ermitteln kann. Muss, nach Kenntnis der Verwaltung, jeder Tierzahlenmelder seine Daten anonym oder mit seiner Postadresse angeben?

Hier ist nicht bekannt, welche Art von Zahlen bei der Landwirtschaftskammer oder der Tierseuchenkasse angefragt wurden. Jeder Tierhalter muss seine  Tierzahlen mit der Standortadresse unter Angabe der Postadresse melden.

 

8. B90/DIE GRÜNEN liegt ein Schreiben der Tierseuchenkasse mit Tierzahlen zum 1.1.15 /bzw. 15.2.15 vor. Im Schreiben werden für den Kreis Coesfeld 2.839.868 Hühner und 1.501.977 Masthähnchen genannt. Im Haushalt des Kreises Coesfeld stehen 2.903.213 gehaltenes Geflügel. Wie erklärt die Verwaltung diese Differenz?

 

Das Schreiben der Tierseuchenkasse an B90/DIE GRÜNEN mit den Tierzahlen zum 01.01.2015 bzw. 15.02.2015 ist hier nicht bekannt. Bei den Terminen handelt es sich um den Meldestichtag bzw. um den Stichtag für eine ggf. notwendige Nachmeldung. Die angegebene  Zahl von 2.839.868  ist nach hiesiger Einschätzung nicht die Anzahl der Hühner im Kreis Coesfeld, sondern die Anzahl des Geflügels im Kreis Coesfeld und beinhaltet die Zahl der 1.501.977 Masthähnchen. Die im Haushalt des Kreises angegebene  Zahl von 2.903.213 Stück Geflügel  beinhaltet ebenfalls ca. 1,5 Mio Masthähnchen.

 

9. In Deutschland wird zum Stichtag 1. März 2016 wieder eine Agrarstrukturerhebung geben. Wann werden die Ergebnisse dieser Erhebung dem Umweltausschuss präsentiert?

 

Bei der Agrarstrukturerhebung handelt es sich um eine dezentrale Bundesstatistik. Dem Bund obliegen die technische und methodische Organisation und Koordination der Erhebung, die Datengewinnung und die Aufbereitung der Länderergebnisse erfolgen durch die Statistischen Ämter des Landes.

Nach Informationen auf entsprechenden Internetseiten ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisse ab April 2017 zu rechnen. Die Kreise sind in das Erhebungsverfahren nicht eingebunden. Eine separate Präsentation der Ergebnisse wird im Ausschuss daher nicht erfolgen.

 

 

10.

Ktabg. Terwort berichtet, dass er in den Baumbergen häufig abseits der vorgesehenen Wege Freizeitsportler beobachten könne. Dieses sei ärgerlich. Bestehen Möglichkeiten dieses zu unterbinden? MA Grömping erklärt, dass die zunehmende Freizeitnutzung der Baumberge auch abseits der offiziellen Wege bekannt sei. In der Vergangenheit seien schon verschiedenste Maßnahmen (z.B. Schilder, berittene Polizei etc.) durchgeführt worden. Leider hätten diese nur zu kurzfristigen Erfolgen geführt oder seien ignoriert worden. Ktabg. Terwort bittet um Klärung, inwieweit die Kreispolizeibehörde Coesfeld hierbei eingebunden werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Wenning                                                                Hericks

Vorsitzender                                                                Schriftführer