Sitzung: 09.03.2016 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Anfrage
der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 01.03.2016
FBL Dr. Scheipers
verliest zu den Anfragen Nummer 1 - 9 die jeweils nachfolgend aufgeführten
Antworten.
1. Wurden im Kreis Coesfeld aufgrund des
Abwasserpilzes, illegaler Einleitungen oder der Ergebnisse der
Umweltinspektionen in der Vergangenheit Strafanzeigen erstattet?
Seitens des
Kreises Coesfeld wurden und werden auf Grund illegaler Einleitungen in die
Gewässer oder bei Verstößen, die im Zusammenhang mit den Ergebnissen der
Umweltinspektionen aufgedeckt werden, Strafanzeigen gestellt.
2. Welche Maßnahmen ergreift der Kreis Coesfeld
derzeit zur Bekämpfung des Abwasserpilzes?
Seitens der Verwaltung werden die Einleitung
belasteter Abwässer und die Sanierung der jeweiligen Abwasseranfallstellen
eingefordert und nachgehalten. Zudem werden bei Neubau und Änderung/Erweiterung
von baulichen Anlagen im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren die örtlichen
Verhältnisse in der Regel auf die aktuellen Anforderungen vor Ort überprüft.
3. Plant der Kreis Coesfeld, ebenso wie der Kreis
Borken, angesichts der beschriebenen aktuellen Problemstellungen kurzfristig
die Kontrolldichte bei Biogasanlagen, einschlägigen Lagerbehälter und
Lagerflächen, zu erhöhen?
Seitens der
Umweltabteilung ist beabsichtigt, die Überwachung der landwirtschaftlichen
Betriebe durch eine Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Fachdiensten
„betrieblicher Umweltschutz“ und „Untere Wasserbehörde“ zu verbessern und
schwerpunktmäßig landwirtschaftliche Betriebe mit Silagen (Rinderhaltungen,
Biogasanlagen) in den Fokus der Überwachung zu stellen. Eine weitergehende
Verstärkung der Überwachungen ist mit den bestehenden personellen Ressourcen
nicht möglich.
4. Die Nitratergebnisse der Grundwasserkörper sind
in ELWAS dargestellt. Rund 50% des Kreises Coesfeld ist in einem schlechten
Zustand. Welche Maßnahmen plant der Kreis Coesfeld zur Verbesserung der
Qualität der Grundwasserkörper?
Der Kreis
Coesfeld ist nicht Maßnahmenträger für Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers
(Nitrat) im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Nach der Entscheidung
des MKULNV ist die Landwirtschaftskammer für die Maßnahmenumsetzung – hier
insbesondere Beratung - zuständig. Bei der Bewirtschaftung des Grundwassers
wird der Kreis Coesfeld im Rahmen seiner Zuständigkeiten dafür Sorge tragen,
dass wasserwirtschaftliche Benutzungstatbestände nicht zu einer weiteren
Verschlechterung der Grundwasserqualität führen.
5. Die Ergebnisse der Wasseranalysen (Nitrat etc.) bei den
Hauswasserbrunnen liegen dem Kreis vor. Wie stellen sich die Ergebnisse der
Hausbrunnen im Nitrat-Bereich im Kreis Coesfeld in ihrer Entwicklung der
letzten 10 Jahre dar? Warum wurden die vorliegenden Untersuchungsergebnisse im
vergangenen Jahr – anders als von fast allen anderen Kreisen - nicht auf
Anfrage des WDR an diesen weitergeleitet?
Durch das
Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld werden die Trinkwasseranlagen seit über 30
Jahren überwacht. Im Kreisgebiet gibt es ca. 7000 Grundwasser fördernde
Stellen, die regelmäßig beprobt werden. In den letzten 30 Jahren zeigte
sich eine kontinuierliche Abnahme der Nitratwerte. 1988 wiesen 999 Brunnen
einen erhöhten Nitratgehalt auf, zurzeit sind es noch 267. Diese Brunnen weisen
bereits seit 30 Jahren auffällige Werte auf, neue Brunnen sind nicht
hinzugekommen. Während 1987 70,9 % der Brunnen einen Nitratwert von < 25mg
aufwiesen, sind es heute 88%. Dabei liegt der Median in dieser Gruppe jedoch
bei 0,8 mg Nitrat/l.
Hinsichtlich der
Anfrage des WDR ist festzustellen, dass eine Lieferung der Daten zugesichert
wurde, zumal mit diesen eine sehr positive Entwicklung der Werte im Kreis
Coesfeld belegbar ist. Eine Weiterleitung sollte jedoch unter der Voraussetzung
erfolgen, dass ein ergänzendes Gespräch mit dem verantwortlichen Reporter
erfolgt zur Erläuterung der Hintergrundinformationen und Entwicklungen. Seitens
des WDR wurden die Daten daraufhin nicht mehr gefordert.
Den
Analyseergebnissen des Gesundheitsamtes nach ist ein schlechter Zustand des
Grundwasserkörpers nicht erkennbar. Es wurden auch keine Daten beim
Gesundheitsamt angefragt, die eine Bewertung des Grundwasserkörpers belegen
könnten, sodass eine Beurteilung dessen als qualitativ „schlecht“ nicht
nachvollziehbar erscheint.
6. Die Qualität der Fließgewässer hinsichtlich Fischfauna ist im frei
zugänglichen Auskunftssystem des Landes „ELWAS“ (http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf) dargestellt. Bis auf ein
Gewässer sind alle in einem mäßigen bis schlechten Zustand. Welche Maßnahmen
plant der Kreis Coesfeld zur Verbesserung der Qualität der Fließgewässer um die
Zielerreichung der WRRL bis 2027 noch zu realisieren?
Die Qualität der
Fließgewässer hinsichtlich der Fischfauna wird bestätigt. Anzumerken ist
hierbei aber, dass die Bewertung einer Fischpopulation im Vergleich zu einer
idealtypischen Fischbiozönose erfolgt. Die Gewässer im Münsterland sind
vielfach vom Lebensraum Meer (z. b. Wanderfische) abgeschnitten bzw. durch
wasserbauliche Maßnahmen der letzten Jahrhunderte so verändert, dass der
natürliche Lebensraum als auch die daran ausgerichtete Fischgesellschaft nicht
mehr vorhanden ist. Auch werden durch Besatzmaßnahmen Verschiebungen in der
Zusammensetzung der Fischarten erzielt. Insofern ist die Fischfauna auch nur
ein Indikator für die Qualitätsbewertung
der Gewässer.
Maßnahmenträger
für die hydromorphologische Umgestaltung der Gewässer sind die Gemeinden bzw.
die Wasser- und Bodenverbände. Der Kreis unterstützt die Maßnahmenträger durch
Mittelbereitstellung aus Ersatzgeldern und nicht unerheblichen
Beratungskapazitäten im Rahmen der jeweiligen Planverfahren.
Vorbemerkung bezüglich der Fragen
zu den Tierplatzzahlen
Die wichtigste
Aufgabe der Tierseuchenkasse
ist es, Beiträge von den Tierhaltern in Nordrhein-Westfalen zu erheben, um
damit beim Auftreten einer Tierseuche Entschädigung zu leisten und Beihilfen
für vorbeugende Maßnahmen anzubieten. Die Höhe der Beiträge bemisst sich an
dem am Stichtag vorhandenen Tierbestand, bei Geflügel an dem möglichen
Jahreshöchstbesatz (maximale Stallkapazität). Die Erhebung der Tierzahlen
erfolgt ausschließlich zu diesem Zweck. Die Daten dürfen von der
Tierseuchenkasse aus datenschutzrechtlichen Gründen nur zum Zwecke der
Tierseuchenbekämpfung an die dafür zuständigen Behörden weitergegeben werden.
Die Erhebung der Tierzahlen erfolgt allein aufgrund der Angaben der Tierhalter.
Die Tierzahlen sind somit keine amtlich ermittelten Zahlen, die für
statistische oder ähnliche Zwecke erhoben werden.
7. Bzgl. der Tierzahlen im Kreis Coesfeld wurde laut Protokoll
mitgeteilt, dass nach Auskunft der Landwirtschaftskammer auch die
Tierseuchenkasse die angefragten Zahlen nicht aus den ihr zur Verfügung
stehenden Daten ermitteln kann. Muss, nach Kenntnis der Verwaltung, jeder
Tierzahlenmelder seine Daten anonym oder mit seiner Postadresse angeben?
Hier ist nicht bekannt, welche Art von Zahlen
bei der Landwirtschaftskammer oder der Tierseuchenkasse angefragt wurden. Jeder
Tierhalter muss seine Tierzahlen
mit der Standortadresse unter Angabe der Postadresse melden.
8. B90/DIE GRÜNEN liegt ein Schreiben der
Tierseuchenkasse mit Tierzahlen zum 1.1.15 /bzw. 15.2.15 vor. Im Schreiben
werden für den Kreis Coesfeld 2.839.868 Hühner und 1.501.977 Masthähnchen
genannt. Im Haushalt des Kreises Coesfeld stehen 2.903.213 gehaltenes Geflügel.
Wie erklärt die Verwaltung diese Differenz?
Das Schreiben der
Tierseuchenkasse an B90/DIE GRÜNEN mit den Tierzahlen zum 01.01.2015 bzw.
15.02.2015 ist hier nicht bekannt. Bei den Terminen handelt es sich um den
Meldestichtag bzw. um den Stichtag für eine ggf. notwendige Nachmeldung. Die
angegebene Zahl von 2.839.868 ist nach hiesiger Einschätzung nicht die
Anzahl der Hühner im Kreis Coesfeld, sondern die Anzahl des Geflügels im Kreis
Coesfeld und beinhaltet die Zahl der 1.501.977 Masthähnchen. Die im Haushalt
des Kreises angegebene Zahl von 2.903.213 Stück Geflügel beinhaltet
ebenfalls ca. 1,5 Mio Masthähnchen.
9. In Deutschland wird zum Stichtag 1. März 2016 wieder eine
Agrarstrukturerhebung geben. Wann werden die Ergebnisse dieser Erhebung dem
Umweltausschuss präsentiert?
Bei der
Agrarstrukturerhebung handelt es sich um eine dezentrale Bundesstatistik. Dem
Bund obliegen die technische und methodische Organisation und Koordination der
Erhebung, die Datengewinnung und die Aufbereitung der Länderergebnisse erfolgen
durch die Statistischen Ämter des Landes.
Nach Informationen
auf entsprechenden Internetseiten ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisse
ab April 2017 zu rechnen. Die Kreise sind in das Erhebungsverfahren nicht
eingebunden. Eine separate Präsentation der Ergebnisse wird im Ausschuss daher
nicht erfolgen.
10.
Ktabg. Terwort berichtet, dass er in den Baumbergen häufig abseits der
vorgesehenen Wege Freizeitsportler beobachten könne. Dieses sei ärgerlich.
Bestehen Möglichkeiten dieses zu unterbinden? MA Grömping erklärt, dass die
zunehmende Freizeitnutzung der Baumberge auch abseits der offiziellen
Wege bekannt sei. In der Vergangenheit seien schon verschiedenste Maßnahmen
(z.B. Schilder, berittene Polizei etc.) durchgeführt worden. Leider hätten
diese nur zu kurzfristigen Erfolgen geführt oder seien ignoriert worden. Ktabg.
Terwort bittet um Klärung, inwieweit die Kreispolizeibehörde Coesfeld hierbei
eingebunden werden kann.
Dr. Wenning Hericks
Vorsitzender Schriftführer