Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vom 16.03.2016 wird beschlossen.


FBL 2 Schütt erläutert, dass aktuell die Kindpauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz jährlich um 1,5 % steigen, gleichzeitig ist in der Elternbeitragssatzung des Kreises Coesfeld geregelt, dass auch die Elternbeiträge jährlich um 1,5 % steigen. Das Land NRW habe sich nun mit den Kommunalen Spitzenverbänden NRW unter anderem auf eine befristete Erhöhung der Kindpauschalen auf 3 % vereinbart. Eine entsprechende Gesetzesänderung sei zum 01.08.2016 zu erwarten. Vorgeschlagen sei nun eine Änderung der Elternbeitragssatzung, die dazu führt, dass die Elternbeiträge immer entsprechend des Steigerungsfaktors zu den Kindpauschalen steigen. Folglich würden die Elternbeiträge bei Anhebung des Steigerungsfaktors zu den Kindpauschalen auf 3 % ebenfalls entsprechend um 3 % steigen, jedoch bei Beibehaltung des Steigerungsfaktors zu den Kindpauschalen mit 1,5 % auch die Elternbeiträge weiterhin wie bisher um 1,5 % steigen. Die Stadt Coesfeld habe einem entsprechenden Wortlaut für deren Satzung bereits einstimmig zugestimmt.

 

Ktabg. Schäpers gibt zu bedenken, dass die gute Situation für Eltern beibehalten werden müsse.

 

Ktabg. Neumann kann sich dem Vorschlag anschließen und regt an die Einkommensstufen bei der nächsten Satzungsänderung um weitere Stufen für Einkommen von 73.000 EUR bis 90.000 EUR und 90.000 EUR bis 100.000 EUR zu ergänzen, um gleichzeitig Familien mit geringerem Einkommen entlasten zu können.

 

Ktabg. Dropmann kann sich dem von der Verwaltung gemachten Vorschlag zur Änderung der Elternbeitragssatzung anschließen, wünscht jedoch für die nächste Elternbeitragsänderung eine Änderung der Einkommensstaffelung dahingehend, dass ein Elternbeitrag erst ab einem Einkommen von 20.000 EUR bzw. 30.000 EUR gefordert wird, damit Familien mit geringem Einkommen nicht so belastet werden.

 

FBL 2 Schütt sagt eine Prüfung der Verwaltung für eine weitere Änderung der Elternbeitragssatzung zum übernächsten Kindergartenjahr zu. Hinsichtlich des aktuell gemachten Änderungsvorschlags sei eine jetzige Entscheidung erforderlich, um Eltern ein frühzeitiges Signal geben zu können. Mit der Anhebung der Steigerungsrate zu den Kindpauschalen auf 3 % sei zu rechnen; es sei nur noch eine Frage wann das Gesetz beschlossen wird. 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig, 14 Ja-Stimmen