Freier Träger der Jugendhilfe, der durch den Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld gemäß § 75 SGB VIII anerkannt worden ist

 

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung vom 04.09.1995 den Verein „Offene Jugendarbeit Ascheberg e.V.“ als freien Träger der Jugendhilfe anerkannt (vgl. SV 5-176 vom 01.09.1995).

 

Die Tätigkeiten auf dem Gebiet der Jugendhilfe sind durch den Verein nicht mehr dokumentiert und auch die aktuelle Satzung ist trotz wiederholter Aufforderung über Jahre nicht eingereicht worden. Es war daher davon auszugehen, dass die Aktivitäten des Vereins eingestellt worden sind.

 

Die Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe sind daher nicht mehr erfüllt, so dass die Anerkennung vom 04.09.1995 hinfällig geworden ist.