Sitzung: 10.03.2016 Jugendhilfeausschuss
Freier Träger der Jugendhilfe, der durch den
Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld gemäß § 75 SGB VIII anerkannt worden
ist
Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld hat in seiner Sitzung vom
04.09.1995 den Verein „Offene Jugendarbeit Ascheberg e.V.“ als freien Träger
der Jugendhilfe anerkannt (vgl. SV 5-176 vom 01.09.1995).
Die Tätigkeiten
auf dem Gebiet der Jugendhilfe sind durch den Verein nicht mehr dokumentiert
und auch die aktuelle Satzung ist trotz wiederholter Aufforderung über Jahre
nicht eingereicht worden. Es war daher davon auszugehen, dass die Aktivitäten
des Vereins eingestellt worden sind.
Die
Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung als freier Träger der
Jugendhilfe sind daher nicht mehr erfüllt, so dass die Anerkennung vom
04.09.1995 hinfällig geworden ist.