Sitzung: 16.03.2016 Kreistag
Landrat Dr. Schulze Pellengahr macht folgende Mitteilungen:
Genehmigungsverfahren
zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2016
„Mit Bericht vom
08.02.2016 wurde der Bezirksregierung Münster die vom Kreistag des Kreises
Coesfeld am 03.02.2016 beschlossene Haushaltssatzung 2016 gem. § 53 Abs. 1 KrO
NRW i. V. m. § 80 Abs. 5 Satz 1 GO angezeigt. Der Haushaltsanzeige beigefügt
waren neben der Haushaltssatzung 2016 der Haushaltsplan 2016 mit seinen
Bestandteilen und den ergänzenden Anlagen.
Mit Verfügung vom
14.03.2016 hat die Bezirksregierung Münster den Haushalt 2016 mit folgender
Feststellung genehmigt:
„Auf Ihren entsprechenden Genehmigungsantrag hin
treffe ich folgende
Entscheidung:
1. Die Festsetzung des Umlagesatzes der allgemeinen Kreisumlage
mit 32,43 v. H. wird gem. § 56
Abs. 2 Satz 2 KrO NRW genehmigt.
2. Es bestehen keine kommunalaufsichtlichen Bedenken gegen
die Festsetzungen der
Haushaltssatzung 2016 und des Haushaltsplanes
2016.“
Die
Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2016 wird
kurzfristig im Amtsblatt des Kreises Coesfeld bekannt gemacht. Mit dem Vollzug
der Veröffentlichung wird die Haushaltssatzung 2016 rechtswirksam und tritt
rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.
Die
Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung vom 14.03.2016 wird dem Protokoll
beigefügt.“
Tag der offenen Tür am 08.05.2016
„Der Kreis Coesfeld feiert sein 200-jähriges
Bestehen mit einem Tag der offenen Tür am 08. Mai 2016. So könne der Muttertag
für einen Ausflug zum Kreishaus nach Coesfeld genutzt werden. Dort warten viele
Attraktionen wie bspw. eine Blaulichtmeile und viele andere Aktivitäten auf die
Besucher von 10.00 bis 18.00 Uhr. Für das leibliche Wohl ist u.a. im Zelt vor
dem alten Kreishaus gesorgt.
Alle Einwohner sind eingeladen, das Bestehen
des Kreises Coesfeld mit zu feiern.“
Einnahmen des Landrates aus Nebentätigkeiten
2015
„Gem. § 17 Abs. 2
Korruptionsbekämpfungsgesetz teile ich mit, dass ich aus Nebentätigkeiten im
Jahre 2015 folgende Einnahmen erhalten habe:
Beirat Sparkasse
Westmünsterland 250,-- €
Sparkasse
Westmünsterland 1.975,-- €
(Verwaltungsrat,
Hauptausschuss, Risikoausschuss)
Zweckverbandsversammlung
Sparkasse 250,-- €
Nach den Regelungen
des Innenministeriums sind die in die Ermittlung einzubeziehenden Vergütungen für
Nebentätigkeiten an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie zusammengerechnet
eine Höchstgrenze von 6.000,-- € im Kalenderjahr übersteigen.
Die für die Tätigkeiten im Risikoausschuss, Verwaltungsrat und Hauptausschuss der Sparkasse Westmünsterland enthaltenen Einnahmen sind nach den Regelungen des Innenministeriums von den Abführungspflichten gemäß der Nebentätigkeitsverordnung ausgenommen.“