Landrat Dr. Schulze Pellengahr macht folgende Mitteilungen:

 

Genehmigungsverfahren zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan 2016

 

„Mit Bericht vom 08.02.2016 wurde der Bezirksregierung Münster die vom Kreistag des Kreises Coesfeld am 03.02.2016 beschlossene Haushaltssatzung 2016 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 80 Abs. 5 Satz 1 GO angezeigt. Der Haushaltsanzeige beigefügt waren neben der Haushaltssatzung 2016 der Haushaltsplan 2016 mit seinen Bestandteilen und den ergänzenden Anlagen.

 

Mit Verfügung vom 14.03.2016 hat die Bezirksregierung Münster den Haushalt 2016 mit folgender Feststellung genehmigt:

 

„Auf Ihren entsprechenden Genehmigungsantrag hin treffe ich folgende

Entscheidung:

 

1. Die Festsetzung des Umlagesatzes der allgemeinen Kreisumlage

    mit 32,43 v. H. wird gem. § 56 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW genehmigt.

 

2. Es bestehen keine kommunalaufsichtlichen Bedenken gegen

    die Festsetzungen der Haushaltssatzung 2016 und des Haushaltsplanes

    2016.“

 

Die Haushaltssatzung des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2016 wird kurzfristig im Amtsblatt des Kreises Coesfeld bekannt gemacht. Mit dem Vollzug der Veröffentlichung wird die Haushaltssatzung 2016 rechtswirksam und tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.

 

Die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung vom 14.03.2016 wird dem Protokoll beigefügt.“

 

 

Tag der offenen Tür am 08.05.2016

 

„Der Kreis Coesfeld feiert sein 200-jähriges Bestehen mit einem Tag der offenen Tür am 08. Mai 2016. So könne der Muttertag für einen Ausflug zum Kreishaus nach Coesfeld genutzt werden. Dort warten viele Attraktionen wie bspw. eine Blaulichtmeile und viele andere Aktivitäten auf die Besucher von 10.00 bis 18.00 Uhr. Für das leibliche Wohl ist u.a. im Zelt vor dem alten Kreishaus gesorgt.

Alle Einwohner sind eingeladen, das Bestehen des Kreises Coesfeld mit zu feiern.“

 

 

Einnahmen des Landrates aus Nebentätigkeiten 2015

 

„Gem. § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz teile ich mit, dass ich aus Nebentätigkeiten im Jahre 2015 folgende Einnahmen erhalten habe:

 

Beirat Sparkasse Westmünsterland                                                                    250,-- €

Sparkasse Westmünsterland                                                                            1.975,-- €

(Verwaltungsrat, Hauptausschuss, Risikoausschuss)

Zweckverbandsversammlung Sparkasse                                                           250,-- €

                                                                                               

 

Nach den Regelungen des Innenministeriums sind die in die Ermittlung einzubeziehenden Vergütungen für Nebentätigkeiten an den Dienstherrn abzuführen, soweit sie zusammengerechnet eine Höchstgrenze von 6.000,-- € im Kalenderjahr übersteigen.

Die für die Tätigkeiten im Risikoausschuss, Verwaltungsrat und Hauptausschuss der Sparkasse Westmünsterland enthaltenen Einnahmen sind nach den Regelungen des Innenministeriums von den Abführungspflichten gemäß der Nebentätigkeitsverordnung ausgenommen.“