Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 11

Beschluss:

 

1.      Der Kreis Coesfeld nimmt die inhaltlichen Ausführungen zum Westfalentarif zur Kenntnis.

 

2.      Der Gründung der WestfalenTarif GmbH wird zugestimmt. Die Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die notwendigen Änderungen an der Geschäftsordnung für den WestfalenTarifausschuss noch vorgenommen und für die Einflussnahme des Kreises Coesfeld mögliche Lösungen gefunden werden.

 

3.      Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der Zweckverbandsversammlung SPNV Münsterland sowie im Tarifausschuss der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe werden angewiesen, den notwendigen Beschlüssen zur Gründung der WestfalenTarif GmbH zuzustimmen.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass in dieser Angelegenheit nicht sämtliche Bedenken ausgeräumt wurden. Die Eckpunkte seien jedoch eingeflossen, daher sei der erreichte Stand „kompromissfähig“.

 

Ktabg. Koch weist darauf hin, dass es aus zeitlichen Gründen keine Vorberatung im Fachausschuss und im Unterausschuss gegeben habe und er daher den Sachstand auf Grund einer Sitzung des Zweckverbandes am Montag und einer Sitzung des NWL am gestrigen Dienstag ergänzen wolle.

Der Kreistag habe sich am 16.12.2015 gegen die Einführung des Westfalentarifs und einer weiteren Verbundlösung ausgesprochen. Es wurden zusätzliche finanzielle Risiken und weitere Personalkosten durch zusätzliches Personal bei Einführung des Westfalentarifs befürchtet.

Am 06.01.2016 habe ein Grundsatzgespräch stattgefunden, in dem die begründeten Sorgen weitestgehend ausgeräumt werden konnten. Durch einen Fachanwalt sei ferner dargelegt worden, dass zusätzlichen Haftungsrisiken durch den Westfalentarif nicht erkennbar seien. Darüber hinaus sei der Gesellschaftsvertrag modifiziert worden, so dass weitere Verbundlösungen ausgeschlossen werden können.

Es werde kein zusätzliches Personal eingestellt. Die Aufgaben dieser GmbH würden durch die Geschäftsführer oder vorhandene Mitarbeiter erledigt. Es könne zwar zu einem höheren Personalaufwand kommen, es werde jedoch kein zusätzliches Personal eingestellt, so der Ktabg. Koch.

Der Kreis Coesfeld hat mit seinen Bedenken Gehör gefunden. Wichtige Anliegen erscheinen erreichbar und auf dem Weg einer Lösung. Dies beinhaltet einen Kompromiss. Es müsse hiernach gesehen werden, wie in den Gremien dann ein Tarif geschaffen wird.

Die Nichtberücksichtigung der Bahncard stelle einen Wermutstropfen dar. Dies mag nicht anders möglich sein.

 

Er bittet um Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr macht deutlich, dass dieser Vorschlag kein Einknicken des Kreises Coesfeld bedeutet, sondern hier wesentliche Bedenken ausgeräumt werden konnten.

 

Ktabg. Kohaus pflichtet der Einschätzung des Ktabg. Koch bei. Für seine Fraktion sei es wichtig, aus dem vermeintlichen Automatismus stetig steigender Preise „auszubrechen“.

Es deutet sich, so der Ktabg. Kohaus, ein Entgegenkommen des NWL an. Seine Fraktion werde den Beschlussvorschlag daher unterstützen. Die Themen im Zweckverband seien vielschichtig und es werde geschachert.

Für den Kreis Coesfeld habe sich das Kämpfen gelohnt und es sei der Punkt erreicht, an dem kein weiteres Entgegenkommen zu erwarten sei. Es dürfe der Bogen nicht überspannt werden.

 

Sodann lässt Landrat Dr. Schulze Pellengahr über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               36 JA-Stimmen

                                                    11 Enthaltungen