Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.      In dem der Vorlage SV-9-0472 anliegenden Landschaftsplanentwurf, Textliche Darstellungen und Festsetzungen mit Erläuterungen, Kapitel 2.1, C Nr. 3, und Kapitel 2.4, C Nr. 5, wird in dem Satz „Bei Wiederaufforstung von Laubwaldflächen sind nur bodenständige Baum- und Straucharten zu verwenden“ jeweils das Wort „nur“ gestrichen. In dem jeweils nachfolgenden „Hinweis“ wird nach Satz 2 folgender Satz 3 ergänzt:

 

„Aufgrund der klimatischen Veränderungen kann es zum Wandel der Definition bodenständiger Baumarten kommen, was auf Grundlage einer fachbehördlichen Einschätzung eine Anpassung des Gebotes erfordert.“

 

2.      Der Kreistag beschließt nach Prüfung und Abwägung der in der Offenlegung eingegangenen Bedenken und Anregungen den Landschaftsplan Buldern gemäß dem nach Beschlussvorschlag 1 geänderten Entwurf als Satzung.

 

3.      Soweit den Bedenken und Anregungen nicht gefolgt wird, werden diese zurückgewiesen; das Ergebnis wird mitgeteilt.

 

4.      Der Landrat wird beauftragt, die Umsetzung des Landschaftsplans Buldern auf vertraglicher Basis durchzuführen.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr führt in das Thema ein und weist auf die geänderte Sitzungsvorlage SV-9-0472/1 hin, die sich aus den Vorberatungen ergeben hätte. Mit der Entscheidung heute würde im Kreistag nach langwierigen Vorberatungen ein abschließender Beschluss gefasst.

 

Ktabg. Höne weist auf einen seiner Meinung nach von beiden Seiten stilistisch verbesserungswürdigen Umgang in der Angelegenheit hin. In der Sache habe man in der FDP-Kreistagsfraktion diskutiert und sei zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen. Er werde sich heute enthalten.

 

Von Seiten der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN habe man sich, so Ktabg. Vogelpohl etwas mehr Naturschutz/Landschaftsschutz gewünscht, aber grundsätzlich sei der Landschaftsplan so in Ordnung und man werde dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Seine Fraktion, so Ktabg. Kleerbaum, habe sich intensiv mit den unterschiedlichen Aspekten auseinandergesetzt und werde wohl überwiegend zustimmen, einige Enthaltungen werde es aber geben.

 

Ktabg. Rampe geht von einer Zustimmung der SPD-Kreistagsfraktion aus. Die Entscheidung sei nach umfangreicher Abwägung erfolgt. Eine Drohung durch die Rechtsanwälte der Firma REMEX hätte nicht erfolgen dürfen, so könne man nicht mit der Politik umgehen.

 

Auch Ktabg. Cremer-Gembalczyk und Ktabg. Lunemann zeigen sich empört über das Schreiben der Rechtsanwälte. Die Demokratie dürfe nicht mit „Bedrohungen bombardiert“ werden, so Ktabg. Crämer-Gembalczyk.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr fragt ausdrücklich, ob es noch weiteren Beratungsbedarf oder Detailfragen zu einzelnen Punkten gebe. Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, bittet er um Mitteilung, ob die Punkte des Beschlussvorschlags jeweils einzeln abgestimmt werden sollen. Dies wird nicht gewünscht. Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15 JA-Stimmen

                                                      1 Enthaltung

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf des Landschaftsplanes wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird nur noch dem Original der Niederschrift beigefügt.