Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 2

Beschluss:

 

 

1.      In dem der Vorlage SV-9-0472 anliegenden Landschaftsplanentwurf, Textliche Darstellungen und Festsetzungen mit Erläuterungen, Kapitel 2.1, C Nr. 3, und Kapitel 2.4, C Nr. 5, wird in dem Satz „Bei Wiederaufforstung von Laubwaldflächen sind nur bodenständige Baum- und Straucharten zu verwenden“ jeweils das Wort „nur“ gestrichen. In dem jeweils nachfolgenden „Hinweis“ wird nach Satz 2 folgender Satz 3 ergänzt:

 

„Aufgrund der klimatischen Veränderungen kann es zum Wandel der Definition bodenständiger Baumarten kommen, was auf Grundlage einer fachbehördlichen Einschätzung eine Anpassung des Gebotes erfordert.“

 

2.      Der Kreistag beschließt nach Prüfung und Abwägung der in der Offenlegung eingegangenen Bedenken und Anregungen den Landschaftsplan Buldern gemäß dem nach Beschlussvorschlag 1 geänderten Entwurf als Satzung.

 

3.      Soweit den Bedenken und Anregungen nicht gefolgt wird, werden diese zurückgewiesen; das Ergebnis wird mitgeteilt.

 

4.      Der Landrat wird beauftragt, die Umsetzung des Landschaftsplans Buldern auf vertraglicher Basis durchzuführen.

 


Landrat Dr. Schulze Pellengahr führt in die Beratung dieses Tagesordnungspunktes ein und erinnert an die intensiven Vorberatungen dieses Planverfahrens, das nunmehr vor seinem Abschluss steht. Er weist darauf hin, dass der ursprüngliche Beschlussvorschlag auf Grund einer Anregung aus dem Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde vom Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung um die Ziffer 1 ergänzt wurde. Diese Ergänzung liege im Interesse der Waldeigentümer und sei fachlich gut vertretbar.

Er bittet hiernach die Gremienmitglieder ihre Fragen zu stellen und sich zu Wort zu melden.

 

Hiernach erklären sich die Ktabg. Bontrup und Haub für befangen.

 

Die Ktabg. Kortmann und Crämer-Gebalczyk zeigten sich entrüstet über das Schreiben der Fa. Rethmann. Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist darauf hin, dass es sich nicht um ein Schreiben der Fa. Rethmann, sondern um das eines beauftragen Rechtsanwaltes handelt. Dieses sei von einem von der Verwaltung beauftragten Rechtsanwalt beurteilt worden. Hiernach ist ein Haftungsrisiko der Kreistagsmitglieder ausgeschlossen.

 

Ktabg. Kleerbaum erklärt, man solle sich durch dieses Schreiben nicht beeinflussen lassen und diesem keine Beachtung schenken. Die Verwaltung habe das richtig gestellt. Man habe sich intensiv mit den Planunterlagen beschäftigt und abgewogen. Es gebe gute Argumente für beide Seiten und man habe es sich nicht einfach gemacht. An dieser Stelle werde man bei voraussichtlich ein paar Enthaltungen zu einem einstimmigen Ergebnis kommen.

 

Ktabg. Vogelpohl erinnert an die vielen Gremien- und Fraktionssitzungen, in denen Fragen erörtert wurden. Es sei eine schwere Entscheidung und man sei sich der Verantwortung bewusst. Seine Fraktion werde den Beschlussvorschlag unterstützen.

 

Nachdem auf ausdrückliche Nachfrage von Landrat Dr. Schulze Pellengahr nicht der Wunsch auf eine Einzelabstimmung über jede Ziffer des Beschlussvorschlages geäußert wird, lässt Landrat Dr. Schulze Pellengahr über den Beschlussvorschlag in Gänze abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               43 JA-Stimmen

                                                      2 Enthaltungen

 

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf des Landschaftsplans wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.