Mitteilungen zur Änderung des Betreuungsrechtes

 

Nach langer Diskussion hat der Deutsche Bundestag am 18. Februar 2005 das

2. Betreuungsänderungsgesetz verabschiedet, das zum 01.07.2005 in Kraft treten wird.

 

Kern der Neuregelung ist eine Pauschalierung der Vergütung und des Aufwendungsersatzes für BerufsbetreuerInnen, die in §§ 4 und 5 des neuen Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz geregelt ist.

 

Außerdem sollen durch das 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz u. a. das Erforderlichkeitsprinzip gestärkt und die Aufsicht über die BetreuerInnen verstärkt werden.

 

Die Bundesländer können im Rahmen einer Länderöffnungsklausel Befugnisse von den Richtern auf Rechtspfleger übertragen.

 

Durch Änderungen im Betreuungsbehördengesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch werden neue Aufgaben auf die Betreuungsstellen und Betreuungsvereine zukommen.

 

Durch die vom Bundesministerium der Justiz zugesagte Evaluierung (bis zum 01.07.2007) soll sichergestellt werden, dass die Auswirkungen der Reform sorgfältig beobachtet werden und mögliche Fehlentwicklungen rechtzeitig korrigiert werden können.

 

Die einzelnen Änderungen sind strukturiert in Kurzform der Sitzungsniederschrift als Anlage 3 beigefügt.

 

 

 

Produktgruppe 051.001 – Kindertagesbetreuung

hier: integrative Betreuung

 

Aufgrund der Anfragen anlässlich des Workshops am 04.03.2005 ist als Anlage eine Übersicht der Kindertageseinrichtungen mit geförderten Einzelintegrationsmaßnahmen beigefügt.

 

Da das Aufnahmeverfahren für die heilpädagogischen Kindergärten (für den Kreis Coesfeld: Haus Hall, Gescher und Kinderheilstätte, Nordkirchen) geändert wurde, und die Eltern nun auch in diesem Verfahren auf die Möglichkeiten der wohnortnahen Betreuung behinderter Kinder in integrativ arbeitenden Kindergärten und Schwerpunkteinrichtungen hingewiesen werden, ist zu erwarten, dass dieser Bereich in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen wird. Das Jugendamt ist daher bemüht, weitere Träger für die Einrichtung von Schwerpunkteinrichtungen entsprechend der Beschlüsse des Jugendhilfe-ausschusses vom 26.03.2003 und des Kreistags vom 09.04.2003 zu gewinnen.

 

Zwei Kindergärten haben bereits eine entsprechende Betriebserlaubnis vom Landesjugendamt erhalten. Hierbei handelt es sich um den St. Elisabeth-Kindergarten in Lüdinghausen und den St. Lambertus-Kindergarten in Ascheberg. Ein Antrag zur Umwandlung in eine Schwerpunkteinrichtung liegt für den St. Gerburgis-Kindergarten in Billerbeck vor. Da dort die für die Schwerpunkteinrichtung erforderliche Tagesstättengruppe bereits vorhanden ist, ist damit zu rechnen, dass die Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt in Kürze erteilt wird.

Neben diesem Antrag liegen auch zwei Anträge aus Lüdinghausen vor. Zu einem dieser Anträge (Kindergarten St. Monika) musste eine Ablehnung erfolgen, da bereits die Finanzierung des Trägeranteils der Mehrkosten für die bei einer Schwerpunkteinrichtung erforderliche Tagesstättengruppe scheiterte. Der Antrag des Kindergartens St. Elisabeth, eine zweite integrativ arbeitende Gruppe einzurichten, ist noch nicht abschließend entschieden. Aufgrund der mit der hierbei erforderlich werdenden zweiten Tagesstättengruppe verbundenen Mehrkosten und der aus jugendhilfeplanerischer Sicht nicht sinnvollen Konzentration von zwei Schwerpunktgruppen in einer Einrichtung wird dem Antrag mglw. nicht entsprochen werden können. Hierzu sind zuvor jedoch noch weitere Überlegungen, auch zu alternativen Standorten einer weiteren Schwerpunktgruppe, erforderlich.

Gespräche zur Umwandlung einer Einrichtung zur Schwerpunkteinrichtung wurden außerdem bereits mit einem Träger aus Olfen geführt.

Für die Orte Nottuln und Senden sind ähnliche Gespräche für den Sommer 2005 vorgesehen. Hier sollen gezielt Kindertageseinrichtungen angesprochen werden, die bereits über Erfahrung in der integrativen Arbeit verfügen und – um nicht auch dort an den Mehrkosten bei Einrichtung einer Tagesstättengruppe zu scheitern – möglichst auch bereits über eine Tagesstättengruppe verfügen.

 

 

 

Kommunaler Kindergarten „An der Drachenwiese in Senden

hier: Brandschaden

 

Der Kommunale Kindergarten „An der Drachenwiese“ in Senden ist am 01.05.2005 durch einen Brand total zerstört worden.

 

Die Unterbringung der 4 Regelgruppen erfolgte dann ab dem 09.05.2005 wie folgt:

 

1 Gruppe im DRK-Bewegungskindergarten „Am Schloß“

1 Gruppe im DRK-Kindergarten „Mönkingheide-Langeland“

1 Gruppe im Ev. Kindergarten Erlengrund

1 Gruppe im Ev. Gemeindezentrum

 

Am 07.06.2005 fand ein gemeinsamer Ortstermin statt. Hierbei wurden die Einrichtungen besichtigt, die die Gruppen des Komm. Kindergartens aufgenommen haben. Anschließend erfolgte ein Erörterungsgespräch mit Vertretern der Gemeinde Senden, der Heimaufsicht des Landesjugendamtes und Vertretern des Kreisjugendamtes, in dem die möglichen Planungen für den Wiederaufbau des kommunalen Kindergartens diskutiert wurden.

 

Nach Mitteilung der Gemeinde Senden ist die Schadensregulierung mit der Versicherung in der vergangenen Woche geklärt worden. Somit könne mit der Räumung der Brandstelle begonnen werden.

 

Als Ergebnis des Erörterungsgespräches kann festgehalten werden, dass der kommunale Kindergarten wieder aufgebaut und somit erhalten bleiben soll.

 

In die Planungen zum Wiederaufbau des Kindergartens soll nach den Vorstellungen der Gemeinde Senden die Betreuungsmöglichkeit für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren einbezogen werden.

Hinsichtlich eines erforderlichen Raumangebotes für die Betreuung von unter 3-jährigen Kindern wurden der Gemeinde Senden entsprechende Empfehlungen / Erfahrungswerte vom Landesjugendamt ausgehändigt.

 

In welcher Form die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren erfolgen soll, ist noch zu klären.

 

Herr Holz wird die Architekten bitten, entsprechende Planungen vorzulegen, in denen die Betreuungsmöglichkeit für Kinder unter 3 Jahren entsprechend berücksichtigt werden.

 

Die Eltern der betroffenen Kindergartenkinder werden von der Gemeinde Senden entsprechend informiert.

 

 

 

 

 

Anfragen der Ausschussmitglieder

 

Ktabg. Wilhelm fragt nach der Beteiligung der kleinen Parteien in der Lenkungsgruppe Pflege.

 

Ktabg. Pieper regt an, die Besetzung der Lenkungsgruppe in beiden großen Fraktionen zu beraten.

 

Ltd.KRD Schütt gibt die bisherige Besetzung mit drei Teilnehmern der Verwaltung und zwei Vertretern aus der Politik bekannt.

 

 

Frau Wissing-Kmiecik teilt mit, dass der Jahresbericht 2004 der Ehe-Familien und Lebensberatung vorliegt und dieser zur Kenntnisnahme ausliegt.

 

 

 

 

 

 

Haselkamp                                                                                      Fricke

Vorsitzende                                                                                     Schriftführer


Form der Abstimmung:              

Abstimmungsergebnis: