Beschluss:

 

Der Beirat stimmt den Beschlussvorschlägen der unteren Landschaftsbehörde zu den von privat Betroffenen und von Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Bedenken und Anregungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu.


Frau Baumhove gibt anhand einer Power-Point-Präsentation Informationen zum aktuellen Stand der Landschaftsplanung in Kreis Coesfeld sowie zum Geltungsbereich und zur Schutzgebietskulisse des Landschaftsplans Lüdinghausen.

 

Herr Holz weist darauf hin, dass die Aufstellung dieses Landschaftsplans wie bei den vorhandenen Plänen mit einem kooperativen Ansatz erfolgt sei. Aufgrund der im Rahmen der Bürgerbeteiligung und der Offenlegung erhobenen Einwendungen seien noch Änderungen vorgenommen worden. Der Hauptsorge der Landwirte, die den Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe in Landschaftsschutzgebieten gelte, sei durch die Bauregeln Rechnung getragen worden.

Unverständlich und ärgerlich sei, so Herr Holz weiter, dass für die Alte Fahrt des Dortmund-Ems-Kanals aufgrund ihrer fortbestehenden Widmung als Bundeswasserstraße eine Ausweisung als Naturschutzgebiet nicht möglich sei. Es handele sich um ein Biotop von hervorragender Qualität.

Kritik übt er an dem Verbot, auf der Stever zu paddeln. Dies sei dort seit Jahrzehnten ausgeübt worden, und die Boote würden auch nicht verlassen.

Auch Herr Brüning hält die Rücknahme des Naturschutzgebietes an der Alten Fahrt für bedauerlich; es stelle sich die Frage, ob hier Möglichkeiten beständen, eine Änderung zu erwirken.

Herr Jung geht ebenfalls davon aus, dass die Schifffahrtsbehörde in dieser Frage umdenken sollte.

 

Weiter spricht Herr Brüning den Wegfall des geschützten Landschaftsbestandteils am Klutensee an. Die zur Begründung angeführte Freizeitnutzung werde lediglich hingenommen, und es sei angesichts dessen ein Mindestmaß an Schutz zu gewährleisten.

Herr Grömping weist darauf hin, dass hier zu differenzieren sei: Das Nordufer sei mit öffentlichen Mitteln als Naturschutzfläche hergerichtet worden. Im Übrigen seien mit Blick auf den Schutz des Eigentums die Planungsinteressen der Stadt Lüdinghausen zu gewährleisten.

 

Herr Brüning bemängelt die Regelungen des Landschaftsplans zur Sicherung der Qualität des Grünlands in Naturschutzgebieten. Es fehlten die nach den Vorgaben des Umweltministeriums präzise aufzulistenden Verbote und Gebote sowie eine kartographische Darstellung wertvoller Grünlandflächen, hier für den Bereich der Steverauen.

Herr Jung verweist auf die bereits in der letzten Sitzung erfolgte Erörterung der Grünlandproblematik.

Herr Holz ist der Auffassung, dass der Erlass hier mehr geschadet als genutzt habe; es seien danach eher mehr Umbrüche vorgenommen worden als vorher. Er verweist auf die Freiwilligkeit bei der Umsetzung der Landschaftspläne und den Vertragsnaturschutz. Einschränkungen der ordnungsgemäßen Landwirtschaft stellten Eingriffe in das Eigentum dar, die nicht hingenommen werden könnten, wie die wirtschaftlichen Probleme der Milchviehhalter zeigten.

Dem stimmt Herr Bontrup zu. Die Forderungen nach einer Verschärfung der Regelungen bestätigten exakt die Sorge der Mehrzahl der Einwender, dass nachträglich mit weiteren Restriktionen zu rechnen sei.

Herr Dr. Foppe weist darauf hin, dass zu dem Erlass noch nicht alle Unterlagen, z. B. zum Grünlandmonitoring, vorlägen. Auch sei die Frage der Entschädigungszahlungen nicht geklärt. Der Kreis Coesfeld sei mit der Kooperationsvereinbarung bisher gut gefahren. Es habe sich bewährt, die Bewirtschaftung über den Vertragsnaturschutz einvernehmlich zu regeln.

Herr Grömping ergänzt, dass die Anwendung des Erlasses bei der Landschaftsplanung eine grundsätzliche Änderung der durch den Kreistagsbeschluss vorgegebenen Verfahrensweise bedeute, nämlich einer entschädigungsfreien Status-Quo-Planung, die die finanziellen Interessen des Kreises Coesfeld wahre und eine flächendeckende Landschaftsplanung überhaupt erst ermögliche.

 

Herr von Hövel kritisiert, dass nach wie vor bei Schutzauflagen im Wald nicht über Entschädigungen gesprochen werde. Er fordert einen Vertragsnaturschutz für Waldbauern, der auch zu einer höheren Akzeptanz der Landschaftspläne beitragen könne.

 

Herr Schulze Thier erinnert an die bei der Beratung des Landschaftsplans Buldern geführte Diskussion über standortgerechte Holzarten.

Herr von Hövel verweist auf den hier bereits eingearbeiteten Hinweis und bedankt sich für die konstruktive Umsetzung des Beschlusses.

 

Herr Brüning nimmt auf die Anregung B1 Nr. 03 des BUND zu den textlichen Festsetzungen für grüne Wege und Wegränder Bezug. Er fordert, dass Umwidmungen von Interessentenwegen nicht ohne die Zustimmung der unteren Landschaftsbehörde möglich sein sollten.

Herr Holz erwidert, dass aufgrund des kooperativen Ansatzes Maßnahmen zur Verbesserung der Artenvielfalt ergriffen würden und im Übrigen gesetzliche Regelungen einzuhalten seien. Bei im Rahmen der Flurbereinigung entstandenen Interessentenwegen werde das Umwidmungsverfahren bei den Gemeinden durchgeführt, in dem dann auch die untere Landschaftsbehörde zu beteiligen sei.

 

Herr von Hövel stellt die Beschränkung der Errichtung geschlossener Jagdkanzeln in Naturschutzgebieten in Frage. Er hält mit Blick auf die notwendige Schwarzwildbejagung die Regelung für zu eng. Aufgrund der Erfahrungen aus Bayern, Bonn und Berlin warnt er eindringlich vor einem Vordrängen des Schwarzwildes.

Frau Baumhove weist darauf hin, dass eine Befreiung nur für nicht vorhersehbare Einzelfälle in Betracht komme und daher nicht generell in Aussicht gestellt werden könne. Eine Ausnahmeregelung hätte hingegen für alle Naturschutzgebiete gegolten.

Herr Wilkes weist auf die mit der Errichtung einer geschlossenen Jagdkanzel verbundenen erheblichen Kosten hin. Außerdem würden wegen des besseren Gehörs i. d. R. offene Ansitze genutzt. Nur für die Schwarzwildjagd seien geschlossene Kanzeln zwingend notwendig. Vor diesem Hintergrund hält er es für sachgerecht, die Regelung ganz zu streichen.

Herr Grömping erklärt, dass dies von den bestehenden Landschaftsplänen und auch von der in den Nachbarkreisen üblichen Handhabung abweichen würde.

Herr Dr. Foppe ergänzt, dass das Problem münsterlandweit bestehe und sagt eine Abstimmung mit den umliegenden Landschaftsbehörden zu. Er gehe davon aus, dass im Einzelfall nach Beteiligung des Kreisjagdberaters unbürokratisch eine Befreiung erteilt werde.

 

Herr Jung lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig