Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Versand von Elternbriefen des Arbeitskreises Neue Erziehung e.V. Berlin durch das Kreisjugendamt an Eltern mit einem ersten Kind von der Geburt des Kindes bis zum 8. Lebensjahr wird zugestimmt.

Den Eltern der Kinder entstehen keine Kosten.

 


Ktabg. Wilms schlägt vor, die Elternbriefe auch an die Kindergärten zu verschicken.

 

Frau Willing-Kertelge schlägt vor, auch die Familienbildungsstätten in den Verteiler mit aufzunehmen. Gleichfalls solle ein Kärtchen den Schreiben beigelegt werden, mit der Frage, ob weiterhin Bedarf bestehe. So könne man den Verteiler regelmäßig aktualisieren.

 

Herr Appelt regt an, die Erziehungsberatungsstellen ebenfalls anzuschreiben.

 

Ktabg. Neumann fragt nach, wer hinter dem „Arbeitskreis Neue Erziehung e.V.“ stehe.

 

AL`in Dülker sagt zu, dieses im Protokoll zu erläutern.

 

 

 

Ergänzung der Verwaltung:

 

Informationen zum „Arbeitskreis Neue Erziehung e.V., Berlin“

Eltern und Lehrer/Innen gründeten bereits 1946 in Berlin den Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. (ANE).

Die Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft waren ihnen noch ganz gegenwärtig und sie wollten dem erzieherischen Gedankengut der Diktatur ein neues partnerschaftliches Konzept vom Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen entgegensetzen.

Förderer des Vereins sind derzeit u.a.

-          das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

-          Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Die Entwicklung der Elternbriefe wird durch einen Beirat begleitet, in dem Mitarbeiter/innen von Jugendämtern, der Landesjugendbehörden fast aller Bundesländer und dem Bundesfamilienministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vertreten sind.

Nähere Informationen zum Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. sind im Internet unter folgender Adresse erhältlich:

 

www.ane.de

 

Die Elternbriefe gibt es bereits seit 1974.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig