Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Das Bauverbot des Landschaftsschutzgebietes Baumberge des Landschaftsplanes Baumberge-Nord im Bereich der geplanten Windkonzentrationszone Poppenbeck des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck bleibt bestehen.


Herr Jung klärt durch Nachfrage an die Beiratsmitglieder, dass allen das Schreiben der Interessengemeinschaft Poppenbeck vom 15.05.2016, nicht aber das der Nierfeld Wind GmbH & Co. KG vom 20.05.2016 bekannt ist. Er verliest dieses Schreiben, das außerdem dieser Niederschrift als Anlage beigefügt wird.

 

Auf den Hinweis von Herrn Grömping, dass das Ergebnis der FFH-Vorprüfung noch nicht vorliege, stellt Herr Jung die Vertagung der Beratung in den Raum.

Herr Grömping erwidert, dass die Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild unabhängig vom Artenschutz beurteilt werden könnten. Der Artenschutz stelle ein hartes Kriterium dar, während der Landschaftsschutz zu den weichen zähle.

Herr Dr. Baumanns sieht sehr wohl einen Schwerpunkt der Entscheidung beim Artenschutz und hält dies auch für eine Angelegenheit des Beirats. Angesichts der Fledermausbestände im FFH-Gebiet „Brunnen Meyer“ könne er der Planung der Gemeinde ohne eine entsprechende Studie nicht zustimmen.

Herr Bontrup bekräftigt, dass der Beirat nur eine Aussage zum Landschaftsbild treffen könne. Er verweist auf den mit 18:2 Ja-Stimmen deutlichen Beschluss des Rats der Gemeinde Havixbeck. Dies sei im Fall der Gemeinde Rosendahl respektiert worden.

Herr Holz geht davon aus, dass die Situation hier anders sei als im Fall der Gemeinde Rosendahl. So sei es ihm unverständlich, dass seitens der Gemeinde Havixbeck das Gebiet Poppenbeck nicht im Rahmen der Regionalplanung gemeldet worden sei.

Der Beirat habe im Übrigen fachliche Aussagen zu treffen, keine politischen. Bei eindeutigen Gutachten erübrige sich eine Beteiligung des Beirats.

 

Herr Dr. Scheipers geht auf die seit Anfang der 2000er Jahre immer weiter verfeinerte Rechtsprechung zur Windenergie ein, die zuletzt die bei der Planung geltenden Tabuzonen entwickelt habe. Hier sei zu entscheiden, ob der festgeschriebene Landschaftsschutz mit Bauverbot zugunsten einer Konzentration von Windenergieanlagen zurücktreten solle. Der Beirat nehme dabei die Rolle eines die untere Landschaftsbehörde beratenden Gremiums ein.

 

Herr Dr. Foppe stellt klar, dass bei der Aufstellung des Teilplans Energie des Regionalplans Münsterland der Bereich Poppenbeck aufgrund der erheblichen Artenschutzproblematik und der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes schon im ersten Prüfungsschritt nicht als Potentialfläche in Betracht gekommen sei. Im Gegensatz dazu seien in Rosendahl die Flächen im Regionalplan entsprechend ausgewiesen. Die Gemeinde Havixbeck habe die Planung für Poppenbeck dennoch wieder aufgenommen, an den Kriterien habe sich aber nichts geändert.

Entscheidend sei, so Herr Dr. Foppe weiter, welchen Schutz der Höhenzug der Baumberge als natürliche Erhebung bekommen solle. Der Kreistag habe hierzu einstimmig beschlossen, dass auf den Kammlagen Windenergieanlagen nicht zugelassen werden sollten. Die jetzt in Poppenbeck geplanten Anlagen ragten über die Kammlagen hinaus.

 

Herr Brüning betont, dass alle drei als Vorrangzone geplanten Bereiche Artenschutz- und landschaftsästhetische Probleme aufwiesen. Im Vergleich stelle sich allerdings der Bereich Poppenbeck als am problematischsten dar, und die Verpflichtung der Gemeinde, der Windkraft substantiell Raum zu geben, dürfte auch mit den zwei anderen Zonen erfüllt sein.

 

Herr Wilkes berichtet, er habe aus Biller­beck kommend, die Windenergieanlagen auf Steinfurter Kreisgebiet auf der linken Seite, das Gebiet Poppenbeck angefahren. Er sehe keine so erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Für ihn stehe daher die Artenschutzproblematik im Vordergrund.

 

Herr von Hövel stellt in der Landschaftsschutzverordnung angeführte Faktoren heraus, nämlich das herausragende Landschaftsbild, die hochwertige Artenausstattung und die Möglichkeiten stiller Erholung. Außerdem bilde das Gebiet einen Verbindungskorridor und eine Pufferzone zum angrenzenden Waldnaturschutzgebiet. Auf seine Frage, inwieweit Windenergieanlagen mit ihrer Infrastruktur Auswirkungen auf die Grundwasserhorizonte haben könnten, weist Herr Grömping darauf hin, dass hier keine Kollision festzustellen sei. Insgesamt, so Herr von Hövel weiter, habe er erhebliche Bedenken, sehe sich aber vor eine sehr schwere Entscheidung gestellt. Das Verhalten der Gemeinde Havixbeck in diesem Zusammenhang sei zu kritisieren.

 

Auf den Einwand von Herrn Holz, dass die Gemeinde Havixbeck ihre Möglichkeiten im Regionalplan- und Landschaftsplanverfahren nicht genutzt habe, jetzt aber kurzfristige Entscheidungen erwarte, weist Herr Dr. Foppe darauf hin, dass alle Gemeinden wegen der anstehenden Änderungen des EEG zum Jahreswechsel unter Druck ständen, ihre Flächennutzungspläne zügig zu ändern, um Baurecht für die Investoren zu schaffen.

 

Herr Jung stellt klar, dass es hier nicht um die Interessen von Investoren gehen könne, und weist auf die vorgetragenen Vorbehalte zum Artenschutz hin, dessen Prüfung noch nicht abgeschlossen sei.

Auf seine Bitte gibt Herr Grömping Erläuterungen zum Artenschutz. Neben einem Screening der vorhandenen Arten würden die verschiedenen Schutzzwecke der FFH-Gebiete berücksichtigt. Hier sei vor allem das Fledermausvorkommen im „Brunnen Meyer“ relevant, der insbesondere ein europaweit bedeutendes Quartier der Bechsteinfledermaus darstelle. Das Ergebnis der FFH-Vorprüfung liege dem Kreis noch nicht vor. Gemeldet worden seien neben Fledermäusen Vorkommen von Uhu, Baumfalke und Rohrweihe. Die Artenschutzprüfung bleibe also abzuwarten.

 

Was das Landschaftsbild betreffe, so Herr Grömping weiter, möge es sein, dass aus Richtung Billerbeck der optische Eindruck wegen der weiten Flächen im Hintergrund nicht so sehr beeinträchtigt sei. Von der anderen Seite würden hingegen die Kulissen der Baumberge regelrecht zugestellt. Hier stelle sich die Frage, ob dies erträglich sei bzw. hingenommen werden könne.

 

Herr Ansmann weist auf die in der Nähe des Longinusturmes bereits bestehenden Windenergieanlagen hin und schlägt vor, die optische Wirkung durch eine Reduzierung der Höhe abzumildern.

 

Herr Dr. Scheipers stellt abschließend klar, dass der Kreis als Träger der Landschaftsplanung der Gemeinde Havixbeck eine Aussage schulde. Ein Aufschub bis zum Vorliegen aller Gutachten führe dazu, dass der Flächennutzungsplan erst in 2017 geändert werde und gleichwohl Ende dieses Jahres Anträge auf Genehmigung von Windenergieanlagen gestellt würden.

 

Herr Jung lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10 Ja-Stimmen

                                                    3 Enthaltungen

 

 

Anschließend stellt Herr Jung die Frage, ob noch eine Beratung über die Konzentrationszonen Natrup und Herkentrup gewünscht sei.

 

Hierzu stellt Herr Grömping klar, dass nur der Bereich Herkentrup Landschaftsschutzgebiet sei. In beiden Bereichen beständen zwar Artenschutzkonflikte, die aber wohl keine unlösbaren Probleme darstellten.

 

Herr von Hövel weist darauf hin, dass der Bereich Herkentrup im Regionalplan als Windvorranggebiet ausgewiesen sei. Betroffen sei allerdings ein geschützter Landschaftsbestandteil, der zum Biotopverbundsystem zähle.

Herr Grömping erklärt, dass dies bei den Standorten der einzelnen Windenergieanlagen berücksichtigt werde und die erforderlichen Abstände gewährleistet würden.

Herr Brüning ergänzt, dass es sich bei dem Schutzgebiet um ein Heckensystem handele, das bei der Artenschutzprüfung relevant sein könne.

 

Herr Jung stellt folgenden Beschluss zur Abstimmung:

 

Beschluss:

 

Vorbehaltlich der noch abzuschließenden Artenschutzprüfung wird der Planung der Gemeinde Havixbeck für den Bereich Herkentrup zugestimmt.

 

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               8 Ja-Stimmen

                                                    5 Enthaltungen