MA Dreier verweist in seinem Bericht zum Asyl- und Flüchtlingsgeschehen im Kreis Coesfeld auf die umfangreiche Sitzungsvorlage einschließlich Anlagen.

 

Für das KI gibt er einen kurzen Tätigkeitsbericht sowie eine Übersicht über Veränderungen seit der letzten Sitzung des Integrationsausschusses:

 

·       Seit dem 01.05.2016 ist eine Lehrerin mit 30 Stunden/Woche Mitarbeiterin und stellvertretende Leiterin des KI. 1,25 weitere Lehrerstellen seien aktuell durch die BR Münster ausgeschrieben. Somit könne demnächst auch gemeinsam mit der Schulaufsicht, den Schulträgern und den Schulen selbst ein Konzept für die sog. „Seiteneinsteigerberatung“ (vgl. entsprechende Erläuterungen in den SV der ersten beiden Integrationsausschusssitzungen) erarbeitet werden. Ebenfalls zum 01.05.2016 nahm eine Sozialpädagogin (VZ-Stelle) ihre Arbeit im KI auf.
Die Zuschüsse vom Land im sog. „Komm-An-Paket NRW“ zur weiteren Förderung von 1,5 befristeten Stellen im KI (vgl. SV 9-0484) seien inzwischen beantragt worden.

·       Das KI hat gemeinsam mit der Ausländerbehörde eine Fortbildung für ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingsbetreuung durchgeführt. Diese sei sofort ausgebucht gewesen. Wegen des hohen Bedarfs soll demnächst eine weitere Fortbildung durchgeführt werden.

·       Das KI beabsichtigt mit den drei VHS im Kreis ein Sprachpatenprojekt auf den Weg zu bringen. Am Standort Coesfeld sei bereits vor wenigen Tagen begonnen worden. Ziel ist es, ehrenamtliche Sprachpaten so zu schulen und mit geeigneten Materialien und Methoden vertraut zu machen, dass die von ihnen durchgeführten „Sprachkurse“ didaktisch sinnvoll und  in späteren institutionellen Integrations- und Sprachkursen hilfreich sind. Nach Möglichkeit sollen alle drei VHS jeweils ein Pilotprojekt bis zu den Sommerferien auf den Weg bringen, um nach der Auswertung ggfs. modifiziert „in die Fläche gehen zu können“. Das KI wird die Pilotprojekte aus den „Bordmitteln“ des KommAn-Pakets für das KI finanzieren. MA Dreier weist prophylaktisch bereits darauf hin, dass bei Erfolg und sinnvoller Ausweitung sicher noch einmal spätestens im Rahmen der Haushaltsberatungen 2017 im Ausschuss über Finanzierungsmöglichkeiten gesprochen werden sollte.  

·       Im Aktionsprogramm KommAn-NRW sei nun mit der Broschüre „Demokratie leben“ ein Leitfaden für geflüchtete und einheimische Menschen in verschiedenen Sprachen aufgelegt worden. MA Dreier verteilt Exemplare der Broschüre.

·       Von der „Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Integrationskonferenz und des Integrationskonzeptes“ berichtet MA Dreier sehr positiv. Es gebe dort einen regen Austausch und ein konstruktives Miteinander. Die Arbeitsgruppe habe signalisiert, auch nach dem beschlossenen Integrationskonzept weiter zusammenzuarbeiten.

 

Ktabg. Höne bittet um Mitteilung, ob über die Alters-/Geschlechtsstruktur (Anlage 2, Seite 6 der SV) nicht differenzierte Zahlen vorlägen und Informationen darüber, welche Gründe bei den gescheiterten Abschiebungen (Anlage 2, Seite 10 der SV) eine Rolle gespielt hätten.

 

MA Dreier sagte zu, eine detaillierte Aufschlüsselung bei der Alters- und Geschlechterstruktur bei der Ausländerbehörde zu erfragen und der Niederschrift beizufügen.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die aktualisierten Daten von der Ausländerbehörde sind der Niederschrift beigefügt (Anlage 2).

 

Zu den Gründen der gescheiterten Abschiebungen führt Landrat Dr. Schulze Pellengahr aus, dass diese vielschichtig seien, z.B. Familie nicht vollständig, fehlende Dokumente, keine Reisefähigkeit wegen Krankheit.

 

Auf Nachfrage von Ktabg. Wobbe zu der Anzahl der Flüchtlingskinder, die einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hätten, teilt FBL Schütt mit, dass sich die Erhebung der Daten schwierig gestalte. Einer groben Einschätzung zur Folge seien dies ca. 80 für den Jugendamtsbezirk des Kreises Coesfeld, für die Stadt Dülmen ca. 65 und für die Stadt Coesfeld ca. 50, somit insgesamt ca. 195.

 

Ktabg. Kohaus fragt nach der Arbeitsbelastung innerhalb der Ausländerbehörde. Weiter bittet er um Auskunft, ob die von den Botschaften für einen Familiennachzug geforderten Vorabzustimmungen erteilt würden.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet von einer hohen Arbeitsbelastung bei der Ausländerbehörde. Allerdings sei die Mitarbeiterzahl verstärkt worden, so dass man nun auch an Platzkapazitätsgrenzen gelange. Insgesamt sei man aber auf einem guten Kurs.

 

Zum Familiennachzug würden Informationen der Niederschrift beigefügt.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Für anerkannte Syrer ist in Nordrhein-Westfalen eine Globalzustimmung zur Visaerteilung für den Familiennachzug erteilt worden. Hier wird die Ausländerbehörde nur informatorisch von den Botschaften beteiligt.

 

Für anerkannte Flüchtlinge anderer Staatsangehörigkeiten gilt ein erleichterter Familiennachzug, wenn sie den Familiennachzug innerhalb von drei Monaten fristgerecht anzeigen. Dann wird im Einzelfall auf Verlangen der Botschaften (wenn es ein solches geben sollte) eine Vorabzustimmung erteilt. In der Regel wird aber ein solches nicht verlangt.