MA Dreier verweist in seinem Bericht zum
Asyl- und Flüchtlingsgeschehen im Kreis Coesfeld auf die umfangreiche
Sitzungsvorlage einschließlich Anlagen.
Für das KI gibt er einen kurzen
Tätigkeitsbericht sowie eine Übersicht über Veränderungen seit der letzten
Sitzung des Integrationsausschusses:
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Seit dem 01.05.2016 ist
eine Lehrerin mit 30 Stunden/Woche Mitarbeiterin und stellvertretende Leiterin
des KI. 1,25 weitere Lehrerstellen seien aktuell durch die BR Münster
ausgeschrieben. Somit könne demnächst auch gemeinsam mit der Schulaufsicht, den
Schulträgern und den Schulen selbst ein Konzept für die sog.
„Seiteneinsteigerberatung“ (vgl. entsprechende Erläuterungen in den SV der
ersten beiden Integrationsausschusssitzungen) erarbeitet werden. Ebenfalls zum
01.05.2016 nahm eine Sozialpädagogin (VZ-Stelle) ihre Arbeit im KI auf.
Die Zuschüsse vom Land im sog. „Komm-An-Paket NRW“ zur weiteren Förderung von
1,5 befristeten Stellen im KI (vgl. SV 9-0484) seien inzwischen beantragt
worden.
·
Das KI hat gemeinsam mit
der Ausländerbehörde eine Fortbildung für ehrenamtlich Tätige in der
Flüchtlingsbetreuung durchgeführt. Diese sei sofort ausgebucht gewesen. Wegen
des hohen Bedarfs soll demnächst eine weitere Fortbildung durchgeführt werden.
·
Das KI beabsichtigt mit
den drei VHS im Kreis ein Sprachpatenprojekt auf den Weg zu bringen. Am
Standort Coesfeld sei bereits vor wenigen Tagen begonnen worden. Ziel ist es,
ehrenamtliche Sprachpaten so zu schulen und mit geeigneten Materialien und
Methoden vertraut zu machen, dass die von ihnen durchgeführten „Sprachkurse“
didaktisch sinnvoll und in späteren institutionellen Integrations- und
Sprachkursen hilfreich sind. Nach Möglichkeit sollen alle drei VHS jeweils ein
Pilotprojekt bis zu den Sommerferien auf den Weg bringen, um nach der
Auswertung ggfs. modifiziert „in die Fläche gehen zu können“. Das KI wird die
Pilotprojekte aus den „Bordmitteln“ des KommAn-Pakets für das KI finanzieren.
MA Dreier weist prophylaktisch bereits darauf hin, dass bei Erfolg und
sinnvoller Ausweitung sicher noch einmal spätestens im Rahmen der
Haushaltsberatungen 2017 im Ausschuss über Finanzierungsmöglichkeiten
gesprochen werden sollte.
·
Im Aktionsprogramm
KommAn-NRW sei nun mit der Broschüre „Demokratie leben“ ein Leitfaden für
geflüchtete und einheimische Menschen in verschiedenen Sprachen aufgelegt
worden. MA Dreier verteilt Exemplare der Broschüre.
· Von der „Arbeitsgruppe zur Vorbereitung der Integrationskonferenz und
des Integrationskonzeptes“ berichtet MA Dreier sehr positiv. Es gebe dort einen
regen Austausch und ein konstruktives Miteinander. Die Arbeitsgruppe habe
signalisiert, auch nach dem beschlossenen Integrationskonzept weiter
zusammenzuarbeiten.
Ktabg. Höne bittet um Mitteilung, ob über
die Alters-/Geschlechtsstruktur (Anlage 2, Seite 6 der SV) nicht differenzierte
Zahlen vorlägen und Informationen darüber, welche Gründe bei den gescheiterten
Abschiebungen (Anlage 2, Seite 10 der SV) eine Rolle gespielt hätten.
MA Dreier sagte zu, eine detaillierte
Aufschlüsselung bei der Alters- und Geschlechterstruktur bei der Ausländerbehörde
zu erfragen und der Niederschrift beizufügen.
Antwort der Verwaltung:
Die aktualisierten Daten von der
Ausländerbehörde sind der Niederschrift beigefügt (Anlage 2).
Zu den Gründen der gescheiterten
Abschiebungen führt Landrat Dr. Schulze Pellengahr aus, dass diese
vielschichtig seien, z.B. Familie nicht vollständig, fehlende Dokumente, keine
Reisefähigkeit wegen Krankheit.
Auf Nachfrage von Ktabg. Wobbe zu der Anzahl
der Flüchtlingskinder, die einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hätten,
teilt FBL Schütt mit, dass sich die Erhebung der Daten schwierig gestalte.
Einer groben Einschätzung zur Folge seien dies ca. 80 für den Jugendamtsbezirk
des Kreises Coesfeld, für die Stadt Dülmen ca. 65 und für die Stadt Coesfeld
ca. 50, somit insgesamt ca. 195.
Ktabg. Kohaus fragt nach der
Arbeitsbelastung innerhalb der Ausländerbehörde. Weiter bittet er um Auskunft,
ob die von den Botschaften für einen Familiennachzug geforderten
Vorabzustimmungen erteilt würden.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet von
einer hohen Arbeitsbelastung bei der Ausländerbehörde. Allerdings sei die
Mitarbeiterzahl verstärkt worden, so dass man nun auch an
Platzkapazitätsgrenzen gelange. Insgesamt sei man aber auf einem guten Kurs.
Zum Familiennachzug würden Informationen der
Niederschrift beigefügt.
Antwort der Verwaltung:
Für anerkannte Syrer ist in
Nordrhein-Westfalen eine Globalzustimmung zur Visaerteilung für den
Familiennachzug erteilt worden. Hier wird die Ausländerbehörde nur
informatorisch von den Botschaften beteiligt.
Für anerkannte Flüchtlinge anderer
Staatsangehörigkeiten gilt ein erleichterter Familiennachzug, wenn sie den
Familiennachzug innerhalb von drei Monaten fristgerecht anzeigen. Dann wird im
Einzelfall auf Verlangen der Botschaften (wenn es ein solches geben sollte)
eine Vorabzustimmung erteilt. In der Regel wird aber ein solches nicht
verlangt.