Sitzung: 09.06.2016 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-9-0524
Vorsitzende Schäpers begrüßt Herrn van Goer, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werkes des Ev. Kirchenkreises Steinfurt – Coesfeld – Borken e.V., und bedankt sich für die Möglichkeit, im Ev. Gemeindezentrum tagen zu können.
Herr van Goer stellt zunächst sich und die anwesenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle, Frau Liers, Frau Rott, Frau Saunus, Herrn Hübler, Frau Stein und Frau Wolthaus, vor.
Frau Rott und Frau Saunus stellen daraufhin anhand des als Anlage 1 beigefügten Powerpoint-Vortrags die Aufgaben und die Wirkung der Sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung dar.
Ktabg. Lütkecosmann erkundigt sich, ob der Flüchtlingszustrom Auswirkungen auf die Fallzahlen der Schuldner- und Insolvenzberatung habe. Frau Rott erklärt, dass es bisher erst einzelne Anfragen aus diesem Personenkreis gegeben habe. Frau Saunus ergänzt, dass es wohl noch etwas dauern werde, bis auch die Schuldner- und Insolvenzberatung von den Flüchtlingen aufgesucht werde. Man rechne jedoch mit Fällen vor allem im Bereich der Handykosten-Verschuldung.
Seitens s.B. Bücker nach den Wartezeiten und der Altersstruktur der Klienten befragt, teilt Frau Rott mit, dass die Wartezeit für einen ersten Termin ca. zwei bis drei Wochen betrage. Da für ein Insolvenzverfahren erst die Voraussetzungen geschaffen werden müssten, könne die Wartezeit bis zur Insolvenzberatung bis zu acht Monate betragen.
Altersmäßig seien insbesondere Personen zwischen dem 30. und dem 50. Lebensjahr vertreten.
Auf Nachfrage von Ktabg. Zanirato gibt Frau Saunus an, dass die Rückfallquote gering sei. Die Anzahl der Personen, die nach einem Insolvenzverfahren eine Neuverschuldung erleben würden, sei äußerst gering.
Frau Rott erklärt auf die Frage von Ktabg. Zanirato, dass ca. 1.000 Ratsuchende pro Jahr die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle aufsuchen würden. Ktabg. Crämer - Gembalczyk fragt, ob in dieser Zahl auch laufende Fälle enthalten seien oder ob es sich um reine Neufälle handle. Hierzu entgegnet Frau Rott, dass sich die Zahl der 1.000 Ratsuchenden pro Jahr in ca. 400 Neuberatungen und ca. 600 laufende Beratungen unterteile. Bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens bestehe in der Regel ein recht enger Kontakt mit den Kunden, dann jedoch nur noch, wenn irgendwelche Probleme entstehen würden oder eine Pfändungsschutzkonto-Bescheinigung benötigt werde.
Auf Anfrage von s.B. Kleinschmidt führt Frau Rott aus, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schuldner- und Insolvenzberatung stets die Gesamtsituation der Betroffenen betrachten würden. Im Wege von Verhandlungen mit den Gläubigern sei zunächst das Ziel, einen Vergleich zu schließen. Auch im Insolvenzverfahren würden die Verhandlungen noch fortgesetzt.
Frau Rott gibt auf die Frage von Ktabg. Wessels nach der Anzahl der Insolvenzverfahren, die nach Eröffnung scheitern, an, dass sie in den 10 Jahren ihrer Tätigkeit erst zwei solcher Fälle erlebt habe.
Ktabg. Wessels erkundigt sich ferner nach der Vernetzung zur Verbraucherzentrale und anderen Stellen. Frau Saunus erklärt, dass die Schuldner- und Insolvenzberatung im gesamten Kreisgebiet tätig sei und eine umfangreiche Vernetzung bestehe z.B. zur Suchtberatung, zur Verbraucherzentrale, zum Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes, zu Trägern ambulant betreuter Wohnformen, zur Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung, gesetzlichen Betreuern u.v.m.. FBL Schütt ergänzt, dass auch eine Zusammenarbeit mit dem Jobcenter erfolge, da eine Verschuldung ein Vermittlungshemmnis darstelle. Aus dem Jahresbericht der Schuldner- und Insolvenzberatung gehe hervor, dass 268 Personen, die die Schuldner- und Insolvenzberatung in 2015 aufgesucht haben, Arbeitslosengeld II - Bezieher gewesen seien.
S.B. Bücker erkundigt sich, ob seitens der Schuldner- und Insolvenzberatung auch Präventionsarbeit z.B. in Schulen erfolge. Frau Liers erklärt hierzu, dass tatsächlich vor ein paar Jahren ein Beratungsangebot in Schulen vorgehalten worden sei, die aktuelle Arbeitsdichte die Präventionsarbeit auch aus finanziellen Gründen derzeit aber nicht mehr zulasse.
Herr van Goer stellt daraufhin die als Anlage 2 beigefügte Finanzübersicht vor. Er erklärt, dass das Defizit des Jahres 2015 in Höhe von rd. 64.000 € auch in den Vorjahren in ähnlicher Höhe bestanden habe. Er gibt zu bedenken, dass die Förderung, die die Schuldner- und Insolvenzberatung erhalte, in den letzten 6 bis 7 Jahren keine finanzielle Anpassung erfahren habe. Es sei daher beabsichtigt, noch in diesem Jahr einen Antrag beim Kreis Coesfeld auf Erhöhung des Kreiszuschusses zu stellen.
Auf Anfrage von Ktabg. Böckemühl erklärt Herr van Goer, dass die Defizite der Vorjahre durch die evangelische Kirche ausgeglichen worden seien.
Ktabg. Lütkecosmann regt an, auch den Beitrag der Städte und Gemeinden zu überprüfen. Frau Liers erklärt hierzu, dass eine Vereinbarung mit den Kommunen bestehe, nach der sich deren Sachkostenzuschüsse an der Größe der Gemeinde orientiere. Der Zuschussbetrag sei ebenfalls seit 10 Jahren nicht angepasst worden. Vorsitzende Schäpers schlägt vor, mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in entsprechende Gespräche zu gehen. Ktabg. Wessels schließt sich dieser Empfehlung an und kündigt an, dass der Ausschuss in den Haushaltsberatungen sicherlich nicht die Ohren vor einem entsprechenden Antrag verschließen werde.