Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

1. Der dargestellten Vorgehensweise sowie der in der Vorlage dargestellten Anpassungen des Nahverkehrsplanes entsprechend der Liniensteckbriefe und Fahrpläne wird zugestimmt.

 

2. Der ZVM Bus wird beauftragt, die wettbewerblichen Verfahren vorzubereiten.


GF Tranel erläutert die vorliegende Sitzungsvorlage zum wettbewerblichen Verfahren für die Betriebsaufnahmen von Linienbündeln im Jahr 2018.

 

Es handele sich hier um die vorbreitenden Arbeiten für die Vergabe in 2018. Diese Vorlaufzeit für die Leistungsvergabe ergebe sich aus den formalrechtlichen Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes.

 

Der bisher vorgegebene Standard (Status Quo) soll bei den Linien im Grundsatz erhalten werden, da es keine gravierenden Verspätungen oder sonstige Probleme gegeben hat. Bei der Linie 581 (Osterwick-Coesfeld) würde eine Fahrt (10.42 Uhr) mangels bisheriger Nachfrage entfallen. Mit der Linie 552 habe sich der Ausschuss in der Vergangenheit bereits mehrfach beschäftigt, u.a. im Rahmen einer Notvergabe an das Unternehmen Veelker mit Zuschuss des Kreises und einem darauf folgenden Genehmigungswettbewerb mit zwei konkurrierenden Anträgen zweier Unternehmen, bei dem letztlich die Westfalen Bus GmbH den Zuschlag erhalten habe.

 

Die Anfrage des Ktabg. Kohaus, ob bis zur Kreistagssitzung in vier Wochen die Ergebnisse des Profi-Testers vorliegen würden, wird von GF Tranel entsprechend bestätigt.

 

Ebenfalls bittet Ktabg. Wobbe darum, der Niederschrift eine Aufstellung beizufügen, welche Konzessionen wann auslaufen. Auf weitere Nachfrage erläutert GF Tranel, dass die Leistungsvergaben in Anlehnung an die historischen Fristen aus dem Personenbeförderungsgesetzes in der Regel für acht Jahre erfolgen, theoretisch aber auch eine Ausweitung auf 10 Jahre möglich wäre.

 

Anmerkung der Verwaltung: Das Linienbündelungskonzept wurde 2011 beschlossen
(SV-8-0561). Die aktuelle Fassung des Linienbündelungskonzeptes ist als Anlage 1 zu dieser Niederschrift beigefügt.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig