Sitzung: 24.05.2016 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0528
Beschluss:
Der Ausschuss für Straßen- und Hochbau,
Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr empfiehlt dem Kreisausschuss,
dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
1. Der
dargestellten Vorgehensweise sowie der in der Vorlage dargestellten Anpassungen
des Nahverkehrsplanes entsprechend der Liniensteckbriefe und Fahrpläne wird
zugestimmt.
2. Der ZVM Bus
wird beauftragt, die wettbewerblichen Verfahren vorzubereiten.
GF Tranel erläutert die vorliegende Sitzungsvorlage zum wettbewerblichen
Verfahren für die Betriebsaufnahmen von Linienbündeln im Jahr 2018.
Es handele sich hier um die vorbreitenden Arbeiten für die Vergabe in
2018. Diese Vorlaufzeit für die Leistungsvergabe ergebe sich aus den formalrechtlichen
Anforderungen des Personenbeförderungsgesetzes.
Der bisher vorgegebene Standard (Status Quo) soll bei den Linien im
Grundsatz erhalten werden, da es keine gravierenden Verspätungen oder sonstige
Probleme gegeben hat. Bei der Linie 581 (Osterwick-Coesfeld) würde eine Fahrt
(10.42 Uhr) mangels bisheriger Nachfrage entfallen. Mit der Linie 552 habe sich
der Ausschuss in der Vergangenheit bereits mehrfach beschäftigt, u.a. im Rahmen
einer Notvergabe an das Unternehmen Veelker mit Zuschuss des Kreises und einem
darauf folgenden Genehmigungswettbewerb mit zwei konkurrierenden Anträgen zweier
Unternehmen, bei dem letztlich die Westfalen Bus GmbH den Zuschlag erhalten
habe.
Die Anfrage des Ktabg. Kohaus, ob bis zur Kreistagssitzung in vier
Wochen die Ergebnisse des Profi-Testers vorliegen würden, wird von GF Tranel
entsprechend bestätigt.
Ebenfalls bittet Ktabg. Wobbe darum, der Niederschrift eine Aufstellung
beizufügen, welche Konzessionen wann auslaufen. Auf weitere Nachfrage erläutert
GF Tranel, dass die Leistungsvergaben in Anlehnung an die historischen Fristen
aus dem Personenbeförderungsgesetzes in der Regel für acht Jahre erfolgen,
theoretisch aber auch eine Ausweitung auf 10 Jahre möglich wäre.
Anmerkung der Verwaltung: Das
Linienbündelungskonzept wurde 2011 beschlossen
(SV-8-0561). Die aktuelle Fassung des Linienbündelungskonzeptes ist als Anlage
1 zu dieser Niederschrift beigefügt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig