Vorsitzender Dr. Wenning begrüßt den Bürgermeister der Gemeinde Havixbeck, Herrn Gromöller, der zu dem Tagesordnungspunkt die Planungen der Gemeinde erläutern möchte. FBL Dr. Scheipers führt zunächst aus, dass es sich bei der Entscheidung, das Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet aufzuheben, nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handle. Die Einschätzungen des Kreises und der Gemeinde Havixbeck würden bezüglich der Aufhebung des Bauverbotes im Bereich Poppenbeck differieren. Eine Prüfung, wie die vorliegende, enthalte Fragen subjektiver Art hinsichtlich der Bewertung von Auswirkungen von Baumaßnahmen auf das Landschaftsbild. Eine Beteiligung der Politik erfolge in der Regel im Rahmen des Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans. Die Gemeinde Havixbeck befinde sich noch nicht in der hierfür erforderlichen 2. Stufe des Verfahrens, habe jedoch für die weitere Planungssicherheit eine vorherige Bewertung durch die Politik bereits zum jetzigen Zeitpunkt erbeten. Da es sich um eine wesentliche Angelegenheit hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Auswirkungen handle, sei diese bereits im Landschaftsbeirat beraten worden. In dieser Sitzung seien die Mitglieder des Beirats dem Verwaltungsvorschlag, das Bauverbot nicht aufzuheben, mit zehn Ja-Stimmen und drei Enthaltungen gefolgt. MA Grömping führt ergänzend zur Sitzungsvorlage aus, dass für eine Befreiung vom Bauverbot zwei Punkte zu prüfen seien. Über den ersten Punkt, die Auswirkungen auf das Landschaftsbild, werde mit der vorliegenden Vorlage beraten. Es handle sich zwar um eine eher subjektive Bewertung, die jedoch an verschiedene Kriterien gebunden sei. In diesem Fall sei vorrangig der Charakter des Baumbergebereiches und dessen Beschreibung in den Landschaftsplanformulierungen zum Landschaftsschutzgebiet in die Bewertung miteinzubeziehen. Unabhängig von der politischen Entscheidung bezüglich des Landschaftsbildes müsse daneben eine Artenschutzprüfung erfolgen, um erheblich Beeinträchtigungen auf geschützte Tierpopulationen zu vermeiden.

 

Bürgermeister Gromöller führt zu dem Thema aus, dass die in den 90er-Jahren mit Höhenbegrenzung geplanten Windvorranggebiete heutzutage nicht mehr rentabel seien. Die Gemeinde Havixbeck wolle sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung stellen und wirtschaftlich interessante Vorranggebiete ausweisen. Er bitte um Unterstützung seitens der Politik und weist darauf hin, dass der Bereich Poppenbeck als substantieller Raum der Windkraft in Havixbeck dienen solle, auf dem Bürgerwindanlagen errichtet würden. Die Windenergie stelle einen wichtigen Teil des Klimapaktes dar, der Projekt des Kreises sei.

 

Ktabg. Dr. Gochermann gibt zu bedenken, dass Eigenengagement zur Energiewende lobenswert sei, der Klimapakt jedoch gerade vermeiden möchte, dass Einzellösungen angestrebt werden. Eine Abstimmung mit anderen tangierten Themen sei dabei zwingend notwendig. Es erscheine ihm zudem nicht deutlich, weshalb Havixbeck neben den anderen beiden Gebieten ein weiteres benötige.

 

Ktabg. Wohlgemuth äußert, dass er sich noch nicht im Stande sehe, das Thema inhaltlich abschließend zu beurteilen. Neben der Frage, ob in einer Rückbauverpflichtung auch die Beseitigung der Fundamente enthalten sei, teile er nicht die Ansicht, dass mehr Windenergie auch mehr Umweltschutz bedeute. Windenergieanlagen würden keine Kraftwerke zu ersetzen vermögen, sondern würden aufgrund der Netzstruktur aktuell noch zu starken Schwankungen und somit Netzbelastungen führen. In der Tendenz teile er jedoch die Ansicht der Gemeinde Havixbeck und halte die Entscheidung für eine originäre Angelegenheit der Gemeinde. Seitens der SPD wird ein Vertagen der Beratungen zu dem Punkt ebenfalls als sinnvoll erachtet. Ktabg. Mensing äußert, dass er ebenfalls die Entscheidung über die Planung von Vorrangzonen bei der Gemeinde ansiedle. Ktabg. Dropmann wendet ein, dass das Landschaftsbild nicht das entscheidende Kriterium sein werde, an dem die Planungen scheitern könnten.

 

FBL Dr. Scheipers weist darauf hin, dass es sich bei der Beurteilung des Landschaftsbilds zwar um eine eher subjektive Einschätzung handelt, es jedoch auch bereits feste Kriterien und Vergleichsfälle gebe und die mit der Beurteilung betrauten Mitarbeiter des Kreises entsprechende Schulungen zur Beurteilung solcher Situationen besucht hätten. Der Vorschlag des Kreises richte sich nicht gegen die Windenergie, sondern das Veto des Kreises für das Beibehalten des Bauverbotes sei aus fachlichen Gründen eingelegt worden.

 

Ktabg. Mensing erkundigt sich, wie viele Hektar des Gemeindegebiets für die Nutzung von Windenergie vorgesehen seien. Bürgermeister Gromöller kündigt an, diese Informationen für das Protokoll nachzuliefern. Bezüglich des Rückbaus der Anlagen-Fundamente könnte dies über städtebauliche Verträge geregelt werden.

 

Ergänzung der Gemeinde Havixbeck:

Ergänzende Information zum Protokoll der Umweltausschusssitzung vom 30.05.2016

Hier: 29. Änderung des Flächennutzungsplans als sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Havixbeck

Das Verhältnis der bisher ermittelten Gesamtpotentialfläche (152 ha) beträgt 2,86 % im Verhältnis zur Gesamtgemeindefläche (5318 ha). Hierbei sind weiche Kriterien berücksichtigt.

Diese 152 ha im Verhältnis zum Gemeindegebiet abzüglich nur der harten Kriterien (1155 ha) = 4163 ha betragen 3,65% (maximal realisierbares Potential).

 


 

 

Es erfolgt keine förmliche Beschlussfassung. Die weiteren Vorberatungen erfolgen im Rahmen der nächsten Kreisausschusssitzung.