Sitzung: 30.05.2016 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: SV-9-0512
Vorsitzender Dr.
Wenning begrüßt den Bürgermeister der Gemeinde Havixbeck, Herrn Gromöller, der
zu dem Tagesordnungspunkt die Planungen der Gemeinde erläutern möchte. FBL Dr.
Scheipers führt zunächst aus, dass es sich bei der Entscheidung, das Bauverbot
im Landschaftsschutzgebiet aufzuheben, nicht um ein Geschäft der laufenden
Verwaltung handle. Die Einschätzungen des Kreises und der Gemeinde Havixbeck
würden bezüglich der Aufhebung des Bauverbotes im Bereich Poppenbeck
differieren. Eine Prüfung, wie die vorliegende, enthalte Fragen subjektiver Art
hinsichtlich der Bewertung von Auswirkungen von Baumaßnahmen auf das
Landschaftsbild. Eine Beteiligung der Politik erfolge in der Regel im Rahmen
des Änderungsverfahrens des Flächennutzungsplans. Die Gemeinde Havixbeck
befinde sich noch nicht in der hierfür erforderlichen 2. Stufe des Verfahrens,
habe jedoch für die weitere Planungssicherheit eine vorherige Bewertung durch
die Politik bereits zum jetzigen Zeitpunkt erbeten. Da es sich um eine
wesentliche Angelegenheit hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Auswirkungen
handle, sei diese bereits im Landschaftsbeirat beraten worden. In dieser
Sitzung seien die Mitglieder des Beirats dem Verwaltungsvorschlag, das
Bauverbot nicht aufzuheben, mit zehn Ja-Stimmen und drei Enthaltungen gefolgt.
MA Grömping führt ergänzend zur Sitzungsvorlage aus, dass für eine Befreiung
vom Bauverbot zwei Punkte zu prüfen seien. Über den ersten Punkt, die
Auswirkungen auf das Landschaftsbild, werde mit der vorliegenden Vorlage
beraten. Es handle sich zwar um eine eher subjektive Bewertung, die jedoch an
verschiedene Kriterien gebunden sei. In diesem Fall sei vorrangig der Charakter
des Baumbergebereiches und dessen Beschreibung in den
Landschaftsplanformulierungen zum Landschaftsschutzgebiet in die Bewertung
miteinzubeziehen. Unabhängig von der politischen Entscheidung bezüglich des
Landschaftsbildes müsse daneben eine Artenschutzprüfung erfolgen, um erheblich
Beeinträchtigungen auf geschützte Tierpopulationen zu vermeiden.
Bürgermeister
Gromöller führt zu dem Thema aus, dass die in den 90er-Jahren mit
Höhenbegrenzung geplanten Windvorranggebiete heutzutage nicht mehr rentabel
seien. Die Gemeinde Havixbeck wolle sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung
stellen und wirtschaftlich interessante Vorranggebiete ausweisen. Er bitte um
Unterstützung seitens der Politik und weist darauf hin, dass der Bereich
Poppenbeck als substantieller Raum der Windkraft in Havixbeck dienen solle, auf
dem Bürgerwindanlagen errichtet würden. Die Windenergie stelle einen wichtigen
Teil des Klimapaktes dar, der Projekt des Kreises sei.
Ktabg. Dr.
Gochermann gibt zu bedenken, dass Eigenengagement zur Energiewende lobenswert
sei, der Klimapakt jedoch gerade vermeiden möchte, dass Einzellösungen
angestrebt werden. Eine Abstimmung mit anderen tangierten Themen sei dabei zwingend
notwendig. Es erscheine ihm zudem nicht deutlich, weshalb Havixbeck neben den
anderen beiden Gebieten ein weiteres benötige.
Ktabg. Wohlgemuth
äußert, dass er sich noch nicht im Stande sehe, das Thema inhaltlich
abschließend zu beurteilen. Neben der Frage, ob in einer Rückbauverpflichtung
auch die Beseitigung der Fundamente enthalten sei, teile er nicht die Ansicht,
dass mehr Windenergie auch mehr Umweltschutz bedeute. Windenergieanlagen würden
keine Kraftwerke zu ersetzen vermögen, sondern würden aufgrund der Netzstruktur
aktuell noch zu starken Schwankungen und somit Netzbelastungen führen. In der
Tendenz teile er jedoch die Ansicht der Gemeinde Havixbeck und halte die
Entscheidung für eine originäre Angelegenheit der Gemeinde. Seitens der SPD
wird ein Vertagen der Beratungen zu dem Punkt ebenfalls als sinnvoll erachtet.
Ktabg. Mensing äußert, dass er ebenfalls die Entscheidung über die Planung von
Vorrangzonen bei der Gemeinde ansiedle. Ktabg. Dropmann wendet ein, dass das
Landschaftsbild nicht das entscheidende Kriterium sein werde, an dem die
Planungen scheitern könnten.
FBL Dr. Scheipers
weist darauf hin, dass es sich bei der Beurteilung des Landschaftsbilds zwar um
eine eher subjektive Einschätzung handelt, es jedoch auch bereits feste
Kriterien und Vergleichsfälle gebe und die mit der Beurteilung betrauten
Mitarbeiter des Kreises entsprechende Schulungen zur Beurteilung solcher
Situationen besucht hätten. Der Vorschlag des Kreises richte sich nicht gegen
die Windenergie, sondern das Veto des Kreises für das Beibehalten des
Bauverbotes sei aus fachlichen Gründen eingelegt worden.
Ktabg. Mensing
erkundigt sich, wie viele Hektar des Gemeindegebiets für die Nutzung von
Windenergie vorgesehen seien. Bürgermeister Gromöller kündigt an, diese
Informationen für das Protokoll nachzuliefern. Bezüglich des Rückbaus der Anlagen-Fundamente
könnte dies über städtebauliche Verträge geregelt werden.
Ergänzung der Gemeinde Havixbeck:
Ergänzende Information
zum Protokoll der Umweltausschusssitzung vom 30.05.2016
Hier: 29. Änderung des
Flächennutzungsplans als sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie der
Gemeinde Havixbeck
Das Verhältnis der
bisher ermittelten Gesamtpotentialfläche (152 ha) beträgt 2,86 % im Verhältnis
zur Gesamtgemeindefläche (5318 ha). Hierbei sind
weiche Kriterien berücksichtigt.
Diese 152 ha im
Verhältnis zum Gemeindegebiet abzüglich nur der harten Kriterien (1155 ha) = 4163 ha betragen 3,65% (maximal
realisierbares Potential).
Es erfolgt keine förmliche Beschlussfassung. Die weiteren Vorberatungen erfolgen im Rahmen der nächsten Kreisausschusssitzung.