Beschluss: Kenntnis genommen

KAR Bleiker verweist auf die Sitzungsvorlage und erklärt, dass der Personenkreis der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre bei der Umsetzung des SGB II eine besonders wichtige Zielgruppe sei.

In dieser Altersgruppe seien nach heutigem Stand 1.362 zu betreuende Personen erfasst worden, von denen zunächst 34 tatsächlich keine Leistungen nach dem SGB II bezögen, da sie entweder zwischenzeitlich aus dem Leistungsbezug ausgeschieden seien oder aufgrund des gestellten Antrages einen Ablehnungsbescheid erhalten hätten.

Von den verbleibenden 1.328 Personen seien 163 z. B. wegen Schwangerschaft oder Betreuung von Kindern unter drei Jahren derzeit nicht verpflichtet, ihre Arbeitskraft einzusetzen; Beratungsgespräche würden aber auch diesen Personen angeboten.

Weitere 577 Personen seien über den Sommer 2005 hinaus in Ausbildung bzw. Beschäftigung oder besuchten eine Schule.

Bei 56 Personen sei bislang ein Erstkontakt noch nicht zustande gekommen, wobei sich teilweise die Kontaktaufnahme schwierig gestalte oder aber die Personen erst seit kurzem im Leistungsbezug ständen; die Klärung dieser Fälle erfolge mit erster Priorität.

Von den weiteren 532 Personen planten zwölf zz. einen weiterführenden Schulbesuch bzw. die Aufnahme eines Studiums; hier sei insbesondere noch die Finanzierung über BAföG-Leistungen sicherzustellen. 182 Personen suchten einen Ausbildungsplatz und 105 - teils mit, teils ohne Ausbildung - einen Arbeitsplatz. Und schließlich befänden sich bereits 233 Personen in laufenden Maßnahmen, die demnächst endeten.

 

Auf die Frage der Ktabg. Havermeier, ob diese letzte Zahl auch Plus-Jobber einschließe, bestätigt KAR Bleiker dies; der Anteil sei aber relativ gering.

Ktabg. Dr. Voß regt an, die Zahl der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuchenden künftig nach Berufszweigen zu differenzieren.

Ktabg. Pieper fragt nach, ob es im Kreis Coesfeld insgesamt zu wenige Ausbildungsplätze gebe oder ob die Wünsche der Jugendlichen sich nicht mit dem Angebot deckten.

KAR Bleiker teilt mit, dass hierzu zz. keine Antwort gegeben werden könne. Während die Berufsberatung der Jugendlichen in den Schulen weiterhin Aufgabe der Agentur für Arbeit Coesfeld sei, falle, soweit Jugendliche, die SGB II-Leistungen bezögen, darüber hinaus Leistungen zur beruflichen Eingliederung benötigten (hier also Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche), dies in die Zuständigkeit des Kreises Coesfeld. Im Rahmen der Hilfeplanung sei bisher lediglich erfasst worden, dass noch kein Ausbildungsplatz gefunden worden sei.

 

KAR Bleiker führt weiter aus, dass für Jugendliche und junge Erwachsene bislang vier spezielle Maßnahmen konzipiert worden seien, und zwar eine Maßnahme (18/2005 – Fit für Ausbildung und Beruf) für Schülerinnen und Schüler der neunten bzw. zehnten Klasse, zwei Maßnahmen (01/2005 – Jugend und 11/2005 – Fit für den Berufsstart) für Personen vorwiegend ohne berufliche Vor- und Ausbildung und eine Maßnahme (16/2005 – Coaching U25) für Personen i. d. R. mit beruflicher Ausbildung; letztere laufe am 20.06.2005 neu an. Die Maßnahmen umfassten insgesamt rd. 400 Plätze, wobei 300 Personen gleichzeitig teilnehmen könnten. Weitere Maßnahmen seien für die Arbeitsmarktkonferenz am 30.08.2005 in Vorbereitung.

 

Ktabg. Havermeier möchte wissen, ob für Jugendliche mit einer Lernbehinderung bzw. mit schwierigen schulischen Karrieren besondere Angebote und Maßnahmen vorgesehen seien.

KAR Bleiker weist darauf hin, dass bei Bedarf an Reha-Maßnahmen oder Eingliederungsleistungen für Schwerbehinderte aufgrund der mit der Agentur für Arbeit Coesfeld und dem Integrationsfachdienst getroffenen Vereinbarungen im Einzelfall an diese Fachstellen zu verweisen sei. Über die Agentur für Arbeit Coesfeld ständen auch Plätze in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen zur Verfügung. Weitere Maßnahmen für die angesprochenen Personenkreise würden in der nächsten Arbeitsmarktkonferenz beraten.