Beschluss: Kenntnis genommen

MA Wilmer trägt zum Thema „Digitalisierung und Prozessmanagement“ vor (siehe Unterlagen zur PowerPoint-Präsentation - Anlage).

 

Hieran anschließend erkundigt sich Ktabg. Koch nach der Anzahl der Zugriffe auf die Internetseite des Kreises Coesfeld pro Tag und Bereich. MA Wilmer erklärt, dass die gewünschten Zahlen als Teil der Niederschrift nachgeliefert würden. Pro Jahr seien jedoch insgesamt 1,8 Mio. Aufrufe der Internetpräsenz des Kreises zu verzeichnen. Hierin enthalten seien auch die Aufrufe durch die Beschäftigten der Kreisverwaltung.

 

Ktabg. Löcken bedankt sich für den Vortrag. Er erkundigt sich, ob es aus Sicht des MA Wilmer Felder gebe, bei denen der Kreis Coesfeld in Sachen Digitalisierung zurückliege. Hierzu führt MA Wilmer aus, dass aus seiner Sicht der Kreis Coesfeld im Münsterland gut aufgestellt sei. Zudem finde ein reger Austausch mit den anderen Münsterlandkreisen statt.

 

Ktabg. Kortmann stellt heraus, dass der Gewinn aus Digitalisierungsvorhaben vor allem aus schnelleren und damit günstigeren Prozessen bestünde. Er erkundigt sich, wie dies mit den Gebührensteigerungen aus TOP 6 vereinbar sei. Des Weiteren erkundigt er sich nach Sicherungen, die verhinderten, dass mit den gespeicherten personenbezogen Daten umfassende Profile erstellt würden. Schließlich regt er noch an, dass die Verwaltung künftig auch Links in die Sitzungsvorlagen einfügen solle. So habe er etwa die in SV-9-0544 erwähnte Richtlinie für Geldanlagen des Kreises Coesfeld (siehe TOP 7) nach einigem Suchaufwand finden können. Eine Verlinkung hätte dies vereinfacht.

Kreisdirektor Gilbeau erläutert, dass die Verfahrensbeschleunigung zu Recht als ein zentraler Vorteil der Digitalisierung angesehen werde. Auf diese Weise könne der Personalzuwachs begrenzt werden. Allerdings ginge die Digitalisierung mit erheblichen Vorschussleistungen einher, was Gebührenvergünstigungen erschwere. Zudem sei es schwierig, eine Gebührenvergünstigung allein durch Digitalisierung zu erreichen, da bei der Gebührenermittlung viele Aspekte und Teuerungsfaktoren zu berücksichtigen seien. Es sei jedoch hervorzuheben, dass beim Kreis Coesfeld die Gebühren insgesamt schon relativ lange stabil seien.

AL Bosman führt als Beispiel für die Kostenvorteile der Digitalisierung das Amtsblatt des Kreises Coesfeld an. Dies konnte früher nur in Papierform gegen Gebühr abonniert werden. Mittlerweile werde jedoch eine elektronische Version angeboten, die kostenlos abonniert werden könne. Für die elektronische Version gebe es zurzeit 300 Abonnenten, während das Amtsblatt in Papierform gar nicht mehr abonniert werde.

MA Wilmer verweist auf die Abteilung 36 – Straßenverkehr des Kreises Coesfeld. Hier sei vor ein paar Jahren ein Mehrbedarf von einer Stelle angemeldet worden. Mittels Prozessoptimierung und Digitalisierung konnte dieser Mehrbedarf allerdings vollständig eingespart werden. Weiterhin sei über eine sensible, kleinteilige Rechtekonzeption und die Einbindung des Datenschutzbeauftragten des Kreises Coesfeld dafür gesorgt, dass den Belangen des Datenschutzes ausreichend Rechnung getragen werde.

 

Anmerkung: Bezugnehmend auf die Anfrage des Ktabg. Koch werden im Folgenden die Nutzerzahlen dargestellt. Bei der Berechnung der täglichen Nutzerzahlen wird vom Kalenderjahr (365 Tage) und nicht von der Anzahl der Tage, an denen die Kreisverwaltung geöffnet ist (250 Tage), ausgegangen:

 

Seite

jährlich

täglich

Anteil

Bemerkungen

Homepage

1.240.383

3.398

100%

Datenbasis: Hochrechnung des Zeitraums 01.08.2015 bis 30.06.2016.

Kfz-Wunschkennzeichen

240.000

658

19%

Die Anzahl der tatsächlich reservierten Kennzeichen ist deutlich niedriger.

Terminreservierungen

190.000

521

15%

Die Anzahl der tatsächlichen Terminreservierungen ist deutlich niedriger.

Bauen Online

10.000

27

1%

Davon Log-Ins: 6.000 jährlich / ca. 16 täglich.

GIS-Portal

81.280

223

7%

Basisjahr 2015: Anzahl der tatsächlichen Logins.

Schwertransporte Anzahl Verfahren

5.761

15,78

0,5%

Davon 3.715 elektr. Bescheide und 2.046 Online-Anhörungen.