Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren unterstützt die Überlegungen aus der Pflegekonferenz, ein Projekt „ambulant vor stationär“ einzurichten und zunächst für die Bereiche „Beratung und Information“ sowie „ambulante Angebotslandschaft/Ehrenamtliche“ Projektgruppen einzurichten.

 

In die vorgesehene Projektlenkungsgruppe werden aus dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren zwei Mitglieder entsandt, und zwar Vorsitzende Schäpers und Ktabg. Willms. Als Stellvertreterinnen werden Ktabg. Pieper und Ktabg. Wilhelm entsandt.


Vorsitzende Schäpers verweist auf die Sitzungsvorlage und berichtet , dass in der Pflegekonferenz beschlossen worden sei, zwei Projektgruppen und eine Projektlenkungsgruppe einzurichten, die die Vorarbeit für die weitere Beratung in der Pflegekonferenz und im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren leisten sollten.

Es sei verabredet worden, je ein Ausschussmitglied der CDU- und der SPD-Fraktion als Mitglied zu entsenden; die Stellvertretung sollten Ausschussmitglieder der beiden anderen Fraktionen übernehmen.

 

Ktabg. Pieper wendet ein, dass ihrer Ansicht nach alle Fraktionen in der Lenkungsgruppe vertreten sein sollten. Es sei nicht einzusehen, dass das Gremium mit zwei Mitgliedern mehr nicht arbeitsfähig sein solle. In der Pflegekonferenz habe sie der fachbezogenen Besetzung der Projektgruppen zugestimmt; Einvernehmen über die politische Beteiligung in der Lenkungsgruppe sei aber nicht hergestellt worden.

Ktabg. Pieper stellt den Antrag, vier Ausschussmitglieder in die Projektlenkungsgruppe zu entsenden.

 

Ktabg. Willms erklärt sich für die CDU-Fraktion mit der vorgeschlagenen kleinen Besetzung der Lenkungsgruppe einverstanden und weist darauf hin, dass im Unterausschuss Jugendhilfe ebenso verfahren werde; die eigentliche Beratung erfolge schließlich später in den Gremien, denen Vertreter aller Fraktionen angehörten. Sie schlägt die Vorsitzende Schäpers und die Ktabg. Willms als Mitglieder und die Ktabg. Pieper und Wilhelm als Stellvertreterinnen vor. Mit der FDP-Fraktion sei eine entsprechende Absprache getroffen worden.

Dies bestätigt Ktabg. Wilhelm, macht aber geltend, dass generell eine Beteiligung aller Fraktionen gewünscht werde.

 

Ltd. KRD Schütt stellt klar, dass zunächst über die beiden Anträge hinsichtlich der Mitgliederzahl und dann über die Entsendung der einzelnen Mitglieder abzustimmen sei.

 

 

Vorsitzende Schäpers stellt den Antrag der Ktabg. Pieper zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

In die vorgesehene Projektlenkungsgruppe werden aus dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren vier Mitglieder entsandt.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           1 Ja-Stimme, 12 Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

 

Dann lässt Vorsitzende Schäpers über den wie folgt geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren unterstützt die Überlegungen aus der Pflegekonferenz, ein Projekt „ambulant vor stationär“ einzurichten und zunächst für die Bereiche „Beratung und Information“ sowie „ambulante Angebotslandschaft/Ehrenamtliche“ Projektgruppen einzurichten.

 

In die vorgesehene Projektlenkungsgruppe werden aus dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren zwei Mitglieder entsandt.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

 

 

Zur Entsendung der Ausschussmitglieder lässt Vorsitzende Schäpers wie folgt abstimmen:

 

 

Beschluss:

 

In die vorgesehene Projektlenkungsgruppe wird aus dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren Ktabg. Pieper als Mitglied entsandt.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           1 Ja-Stimme, 12 Nein-Stimmen

 

 

Beschluss:

 

In die vorgesehene Projektlenkungsgruppe wird aus dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren Vorsitzende Schäpers als Mitglied entsandt.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 

 

Beschluss:

 

In die vorgesehene Projektlenkungsgruppe wird aus dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren Ktabg. Willms als Mitglied entsandt.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung

 

 

Beschluss:

 

In die vorgesehene Projektlenkungsgruppe wird aus dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren Ktabg. Pieper als Stellvertreterin entsandt.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           6 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen

 

 

Beschluss:

 

In die vorgesehene Projektlenkungsgruppe wird aus dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren Ktabg. Wilhelm als Stellvertreterin entsandt.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Damit werden aus dem Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren die Vorsitzende Schäpers und Ktabg. Willms als Mitglieder und Ktabg. Pieper und Ktabg. Wilhelm als Stellvertreterinnen in die Projektlenkungsgruppe entsandt.

 

 

Im Anschluss berichtet KAng. Mohring anhand von Diagrammen über die planerischen Eckdaten des Projekts „ambulant vor stationär“.

Aus der Entwicklung und der Prognose der Bevölkerungsgruppen im Kreis Coesfeld bis 2015 werde deutlich, dass bis dahin der Anteil der über 60-jährigen an der Gesamtbevölkerung von zz. rd. 21 % auf über 23 % angewachsen sein werde. Die Zahl der über 80-jährigen werde um rd. 72 % zunehmen; dabei sei zu bedenken, dass aus dieser Altersgruppe 20 bis 25 % heimpflegebedürftig seien.

Ein Vergleich innerhalb des Regierungsbezirks Münster zeige, dass der Anteil der über 60-jährigen sich im Kreis Coesfeld noch auf relativ geringem Niveau befinde.

Nach der aufgrund der Ergebnisse der Enquete-Kommission „Situation und Zukunft der Pflege in NRW“ erstellten Projektion für den Kreis Coesfeld bis 2020 zeichne sich bei der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen nach dem SGB IX eine progressive Steigerung der Fallzahlen in der Heimpflege ab. Diese sei dadurch bedingt, dass es mehr Alleinlebende geben und die häusliche Pflege zurückgehen werde. Es werde davon ausgegangen, dass 30 % der Bezieher von Pflegeversicherungsleistungen in Pflegeeinrichtungen zusätzlich auf Pflegewohngeld oder auch auf Soziahilfeleistungen angewiesen seien. In der Status-Quo-Projektion, also unterstellt, dass diese Leistungen weiterhin unter den gleichen gesetzlichen Voraussetzungen gewährt werden, bedeute dies eine Erhöhung der Aufwendungen für diese Leistungen von rd. 9,5 Mio. € in 2001 über 14,6 Mio. € in 2015 bis auf 16,3 Mio. € in 2020. Dabei sei zu beachten, dass Personen ohne Pflegestufe gar nicht berücksichtigt seien, die mangels Anspruch aus der Pflegeversicherung in noch höherem Maße von Sozialleistungen abhängig seien.

Die Auswertung der in der Abteilung 250.2 geführten Leistungsstatistik habe ergeben, dass in 75 % der Fälle Leistungen bei Heimpflege und in 25 % der Fälle Leistungen der häuslichen Pflege gewährt würden. 41 % der Fälle der häuslichen Pflege seien ohne Pflegestufe, aber nur 7 % in der Pflegestufe III. Dagegen hätten 59 % der Heimpflegefälle mindestens die Pflegestufe II. Dort seien 73 % der Personen über 75 Jahre, während in Fällen der häuslichen Pflege 40 % unter 60 Jahren seien.

 

Auf die Frage der Ktabg. Pieper nach einer geschlechtsbezogenen Statistik antwortet KAng. Mohring, dass rd. zwei Drittel der Personen in stationärer Pflege Frauen seien, und zwar bedingt durch ihre höhere Lebenserwartung und die Tatsache, dass Männer eher durch ihre Frauen zu Hause gepflegt würden.

Ktabg. Willms merkt an, dass das Projekt nicht nur aus finanziellen Gründen Sinn mache, sondern auch mit Blick auf die Wünsche der Menschen; so habe eine Studie ergeben, dass die Angst vor dem Pflegeheim größer sei als die vor Arbeitslosigkeit.

Sie begrüßt die Einrichtung einer Internet-Plattform, damit Fachwissen in das Projekt eingebracht werde, und spricht zwei Personenkreise an, denen zusätzliche Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, nämlich die behinderten und die jungen Menschen, die von Pflegebedürftigkeit betroffen seien.

Ktabg. Wilhelm betont insbesondere den enormen Anteil alleinstehender alter Menschen.

Ktabg. Dr. Voß lenkt den Blick auf die Bedeutung des Ehrenamts und führt beispielhaft die Integration der Altenheimbewohner durch die Kolpingsfamilie Appelhülsen an.

Er weist darauf hin, dass Menschen über 60 teilweise doch sehr früh ein selbständiges Leben aufgäben, was u. a. durch Probleme bei der Haushaltsführung und die Berufstätigkeit der Angehörigen bedingt sei. Hier stelle die Ausbildung von Seniorenbetreuern und -betreuerinnen eine Lösungsmöglichkeit dar.

Vorsitzende Schäpers bestätigt, dass die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege ein großes Thema sei.

Ktabg. Pieper weist auf fehlende spezielle Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund hin.

 

Abschließend gibt KAng. Mohring den Hinweis, dass die Internet-Plattform einem geschlossenen Personenkreis mit Passwort zugänglich sei und auch ein Diskussionsforum enthalte.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme