Jahresbericht der Schuldner- und Insolvenzberatung

Vorsitzende Schäpers weist darauf hin, dass für jedes Ausschussmitglied der Jahresbericht der Schuldner- und Insolvenzberatung zur Mitnahme bereitliege.

 

Frühförderung im Kreis Coesfeld

Ltd. KRD Schütt weist darauf hin, dass in der Sitzung des Ausschusses am 07.04.2005 der Ist-Zustand der Frühförderung im Kreis Coesfeld vorgestellt worden sei. Es sei vereinbart worden, dass über die Entwicklung im Laufe des Jahres berichtet werde.

Hierzu führt Ltd. KRD Schütt aus:

Das vor zwei Jahren eingeführte Zugangsverfahren zur Frühförderung mit entsprechender Personalaufstockung bei der Unteren Gesundheitsbehörde sei bis zum 30.06.2005 verlängert worden. Eine weitere Verlängerung bis zum 31.12.2005 sei geplant.

Die Frühförderstellen Haus Hall in Coesfeld und Kinderheilstätte Nordkirchen in Lüdinghausen strebten die Einrichtung von interdisziplinären Frühförderstellen nach der Frühförderungsverordnung an. In diesem Zusammenhang sei noch abzuklären, welcher Kreis Modellregion werden solle.

Besprechungen zu dieser Thematik würden an folgenden Terminen im Kreishaus stattfinden:

23.06.2005      Gespräch mit der Unteren Gesundheitsbehörde

30.06.2005      Gespräch mit den Frühförderstellen Kinderheilstätte Nordkirchen und Haus Hall

Über den weiteren Verlauf werde berichtet.

 

Projekt der Familienbildungsstätte Dülmen „Unterstützung im Alltag – Hilfe bei Demenz“

Ltd. KRD Schütt trägt Folgendes vor:

Der Antrag der Familienbildungsstätte Dülmen auf finanzielle Förderung sei aufgesplittet worden.

Der Bereich der Qualifizierung im Rahmen der ambulanten Demenzbegleitung bei Senioren sei bereits als Maßnahme nach dem SGB II  bewilligt und umgesetzt worden.

Der Antrag auf Förderung des Aufbaus einer „Netzwerkagentur: Senioren – Demenz – Begleitung“ im Kreis Coesfeld werde in der nächsten Sitzung der Pflegekonferenz am 28.09.2005 vorgestellt und erläutert. Danach erfolge die Beratung in den politischen Gremien des Kreises.

 

Suchtberatung im Rahmen des SGB II

Ltd. KRD Schütt führt aus:

Auf der Grundlage des Beschlusses des Kreistages vom 14.07.2004 (SV-6-0910) seien die Verträge zur Wahrnehmung von Aufgaben der Suchtberatung und Suchtvorbeugung mit der AWO West-Münsterland und mit dem Caritasverband für den Kreis Coesfeld e. V. bis zum 31.12.2005 verlängert und mit der Maßgabe verbunden worden, Leistungen der Suchtberatung im Rahmen des SGB II Vorrang einzuräumen.

Zum Ausmaß der erforderlichen Beratungskapazitäten im Rahmen des SGB II lägen derzeit nur unsichere und bedingte Schätzwerte vor. Von hier aus werde auf der Grundlage fachlicher Erkenntnisse grob geschätzt, dass rund 10 % der Bedarfsgemeinschaften im Rahmen des SGB II Suchtberatung benötigen. Bei rund 4.500 Bedarfsgemeinschaften sei dies eine Zahl von zumindest ca. 450 hilfebedürftigen Suchtkranken. Allerdings sei davon auszugehen, dass kurzfristig nur bei einem Teil dieser Hilfebedarf offensichtlich wird. Nach Angaben der Beratungsstellen seien bis zum 31.05.2005 insgesamt erst zwei Klienten von den Zentren für Arbeit im Kreis Coesfeld als Hilfebedürftige zu den Suchtberatungsstellen im Kreis vermittelt worden. Verbindliche Eingliederungsvereinbarungen nach dem SGB II seien in diesen Fällen bisher nicht geschlossen worden.

Weit mehr Klienten aus dem Personenkreis der Leistungsbezieher im Rahmen des SGB II suchten aber Hilfe bei den örtlichen Suchtberatungsstellen ohne Vermittlung durch das Zentrum für Arbeit. Sie gelängen auf anderen Zugangswegen und freiwillig zu den Suchtberatungsstellen. Nach aktuellen Ergebnissen einer Stelle seien derzeit ca. 33 % der hilfesuchenden Klienten im Jahre 2005 Empfänger von SGB II-Leistungen gewesen. Von den drei anderen Beratungsstellen konnten dazu kurzfristig keine Angaben gemacht werden.

In den Jahren zuvor seien je nach Beratungsstelle zwischen ca. 20 % und 50 % der Klienten pro Jahr Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld bzw. -hilfe gewesen. Danach werde geschätzt, dass bei insgesamt rund 600 Klienten pro Jahr bereits zwischen ca. 120 bis 300 der möglichen Leistungsbezieher jährlich freiwillig eine Suchtberatungsstelle aufgesucht haben und ggf. in diesem Jahr von dort weiter betreut werden.

Die bisherigen Daten seien als vorläufig zu bewerten. Sie legten nahe, dass in den Zentren für Arbeit bisher Suchtberatung in den einzelnen Fällen kein oder ein untergeordnetes Thema gewesen sei. Möglich sei auch, dass im Falle einer angesprochenen Suchtproblematik die freiwillige Inanspruchnahme der Suchtberatung oder einer anderen Hilfe zunächst als ausreichend angesehen oder dass gezielt eine andere Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit veranlasst worden sei.

Über die Anfangsphase der Zentren für Arbeit hinaus, so Ltd. KRD Schütt weiter, seien deshalb die weiteren Erfahrungen der nächsten Monate zumindest im 3. Quartal des Jahres für konkrete Schlussfolgerungen abzuwarten. Die Entwicklungen seien bedeutsam für realistische Einschätzungen und vertragliche Vereinbarungen u. a. darüber,

-       wie Art, Inhalt und Umfang der Suchtberatung für welche Anzahl und Art der Hilfeempfänger zu gestalten seien,

-       wie die Hilfeplanung und das Fallmanagement an den Schnittstellen und in der Zusammenarbeit mit den Zentren für Arbeit zweckmäßig zu regeln seien,

-       wie direkte, mittelbare und indirekte Leistungen der Suchtberatung zu veranschlagen seien.

 

Auf die Frage der Ktabg. Pieper, ob die Pflichtversorgung von Suchtkranken personelle Auswirkungen haben werde, teilt Ltd. KRD Schütt mit, dass er hierzu keine verbindliche Auskunft geben könne, da dies außerhalb seines Zuständigkeitsbereichs liege. Es könne jedoch sein, dass Personal- und Sachkosten aufgestockt werden müssen.

 

Landesförderprogramm U 3 für Unter-Dreijährige

Ltd. KRD Schütt trägt vor:

Das Land Nordrhein-Westfalen fördere mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union im Rahmen der Initiative „Kinderbetreuung U3 als Instrument der Arbeitspolitik“ die Frauenerwerbstätigkeit in NRW durch Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren.

Dem Kreis Coesfeld werde im Rahmen dieser Initiative eine Finanzvolumen von bis zu 270.000 € in Aussicht gestellt.

Fördergegenstand dieser Initiative sei die Betreuung von Kindern im Alter von unter drei Jahren durch Dritte, die erforderlich wird durch

a)      die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit eines ALG II beziehenden Elternteils

b)      die Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber

·       durch Rückkehr aus der Elternzeit (im Umfang von mehr als 30 Stunden pro Woche)

·       innerhalb der Elternzeit (mit einer TZ-Beschäftigung von mindestens 15 bis höchstens 30 Stunden pro Woche) 

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Jugendämter blieben von diesem Förderangebot unberührt.

Zu den Fördervoraussetzungen ergäben sich noch einige Fragestellungen, z. B. wie genau zwischen förderungsfähigen Sach- und nicht förderfähigen Investitionskosten unterschieden werde oder ob Kinder auf zusätzlichen Plätzen verbleiben könnten, wenn die Förderung nicht mehr erfolge.

Im Übrigen sei zweifelhaft, ob das Programm in dieser Fassung von der neuen Landesregierung fortgesetzt werde.

Auch der Landkreistag habe Vorbehalte gegen einzelne Fördervoraussetzungen erhoben.

Sollte das Programm in dieser Form bestehen bleiben, werde die Verwaltung dafür sorgen, dass die für den Kreis Coesfeld möglichen Fördermittel zweckentsprechend in Anspruch genommen würden. Gleiches gelte für ein evtl. modifiziertes Förderprogramm.

Diese Einschätzung werde von den anderen Optionskreisen geteilt.

 

Ktabg. Dr. Voß fragt nach der Laufzeit des Landesförderprogramms U 3. Ltd. KRD Schütt erklärt, dass das Programm auf den 31.12.2006 befristet sei.