Sitzung: 01.09.2016 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
KD Gilbeau trägt verschiedene Mitteilungen vor:
Fortschreibung des
Nahverkehrsplans Kreis COE
Der Start der schriftlichen Auftaktbefragung der Städte und Gemeinden,
Verkehrsunternehmen und weiterer Beteiligter (z.B. IHK, HWK, VCD, ADFC, BUND,
Fahrgastverband Pro Bahn) ist durch den Gutachter erfolgt.
Der Rücklauf der Fragebögen wurde bis zum 02.09.2016 erbeten. Erste
Rückmeldungen weisen darauf hin, dass es aufgrund der Urlaubszeit hier zu
geringen Verzögerungen kommen wird.
Die Auswertung der Ergebnisse wird nach den Herbstferien im Oktober 2016
erwartet.
Nächste Schritte:
Treffen der Projektgruppe am 05.09.2016
Teilnehmer sind die Kreise, ZVM Bus und die Gutachterkooperation.
Inhalte sind u.a. Bericht zum Sachstand der Auftaktbefragung sowie die
Abstimmung der Bürgerbeteiligung und der weiteren Termine.
Vorbereitung der 1. Regionalkonferenz (Expertenarbeitsgruppe)
Als Teilnehmer sind vorgesehen Kreis COE, ZVM Bus, Vertreter der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Verkehrsunternehmen, lokale
Behindertenvertreter, Gutachterkooperation, optional: politische Vertreter aus
den Städten und Gemeinden.
Inhaltlich sollen hier Anregungen und Hinweise ausgetauscht werden.
Vergünstigte
Nutzung von Bussen und Bahnen im Münsterland für Inhaber der Jugenleiterkarte
(JuLeiCa)
In der Sitzung vom 27.08.2015 hat der ASHÖPNV
beschlossen, den Inhabern der JuLeiCa probeweise 200 vergünstigte FunTickets
zur Verfügung zu stellen. JuLeiCa-Inhaber sollten diese zu einem Eigenanteil
von 8 Euro bestellen können. Die Differenz von 10 Euro zum regulären
Fahrkartenpreis von zurzeit 18 Euro wollte der Kreis aus seinem ÖPNV-Budget
tragen.
In enger Abstimmung mit dem Kreissportbund
und dem Vertriebspartner RVM konnte ein einfaches und transparentes Verfahren
für die Bestellung dieser eigentlich für den Barverkauf im Bus vorgesehenen Fahrkarten
entwickelt werden.
Die JuLeiCa-Inhaber konnten FunTickets ab
September diesen Jahres bestellen. Bisher haben rund 50 Personen rund 160
FunTickets bestellt. Der Kreissportbund berichtete, dass Tickets aus dem
gesamten Kreisgebiet bestellt worden seien, wobei aus Lüdinghausen und
Ascheberg überproportional viele Bestellungen eingegangen seien.
Mit Blick auf die Einsatzstellen lägen ca.
55% im Bereich der katholischen kirchlichen Jugendarbeit und 25% im Bereich
Jugendarbeit im Sport. 10% entfielen auf die evangelische kirchliche
Jugendarbeit und 10% auf sonstige Träger, nämlich Jugendorchester, DRK, THW.
Es habe sehr viele positive Rückmeldungen
seitens verschiedener freier Träger und der Ehrenamtlichen gegeben, die das
Angebot als zusätzliche Motivation für ein Ehrenamt inklusive Qualifizierung in
der Jugendarbeit beschrieben hätten. Auch seitens von Trägern und
Ehrenamtlichen aus anderen Gebietskörperschaften gab es positive Rückmeldungen
und ein entsprechendes Interesse, u.a. vom Kreisjugendring Steinfurt.
Kostenloses
WLAN in Bussen und Bahnen
In der Sitzung vom 23.09.2015 hat der
Kreistag auf Empfehlung des ASHÖPNV vom 27.08.2015 beschlossen, alle Schnell-
und RegioBus-Linien im Kreis Coesfeld mit WLAN auszustatten.
Die RVM ist kontinuierlich dabei, ihre auf
den vorgesehenen Linien S90, S92, R44 eingesetzten Fahrzeuge mit WLAN
auszustatten. Es sind aktuell nahezu alle Fahrzeuge ausgestattet.
Die Vorgabe ist in den Nahverkehrsplan und
hier in die Liniensteckbriefe dieser Linien aufgenommen worden und wird in den
wettbewerblichen Verfahren, aktuell bei der Vorabbekanntmachung des
Linienbündels COE 3 mit der R53, als verpflichtender Mindest-Qualitätsstandard
vorgegeben.
Das Verfahren der Verteilung der
Fördermittel nach § 11.2 ÖPNVG wird zurzeit überarbeitet. Dabei wird der
Beschluss berücksichtigt.
Hinsichtlich der über Verkehrsvertrag
beauftragten Linien R81 und R64 sind Gespräche mit dem Auftragnehmer
Reisedienst Veelker GmbH aufgenommen worden. Das Unternehmen hat zu Beginn des
Jahres noch Bedenken hinsichtlich der bis dahin aus ihrer Sicht noch nicht
hinreichend geklärten Haftungsrisiken geäußert. Es befürchtete, als sogenannte
"Störer" für Rechtsverletzungen der Nutzer ihres WLAN auf
Unterlassung in Anspruch genommen bzw. abgemahnt zu werden.
Aus einer Pressemitteilung des BMWi geht
hervor, dass am 2. Juni 2016 der Bundestag den Gesetzentwurf eines
Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemendiengesetzes mit zwei
Änderungsanträgen und einem Entschließungsantrag verabschiedet hat.
Damit wird nun klargestellt, dass der in § 8 Abs. 1 TMG geregelte
Haftungsausschluss von Accessprovidern auch für WLAN-Betreiber gilt.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung
jetzt neue Gespräche mit dem Auftragnehmer mit dem Ziel einer kurzfristigen
Umsetzung aufnehmen.
Konzept und
Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Errichtung einer Hocheffizienz-Heizungsanlage
mit Einbau eines KWK-BHKW für das Richard-von-Weizsäcker Berufskolleg, Auf der
Geest 2, 59348 Lüdinghausen, als geplante Sondermaßnahme eines Klimaschutzmanagers
Der Fachausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen
Personennahverkehr des Kreises Coesfeld nimmt die nachfolgenden Ausführungen
zur Konzeptstudie des Fachplaners, Ing.-Büro Idee-Seeger, Franz-Gleim-Str. 3,
34212 Melsungen, zur energetischen Sanierung der Heizungszentrale am
Richard-von-Weizsäcker Berufskolleg, Auf der Geest2, 59348 Lüdinghausen, zur
Kenntnis und schließt sich, zur weiteren Vorgehensweise, der Beschlussfassung
des Aufsichtsrates der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung
regenerativer Energien GmbH (kurz GFC), vom 29.08.2016, an.
Anlage: Sitzungsvorlage für den Aufsichtsrat
der GFC
Konzeptstudie einschl.
Wirtschaftlichkeitsberechnung des Büro Idee-Seeger
Abschluss des Vertrages über
die Bereitstellung eines BHKW am Kreishaus Coesfeld, Stand 25.07.2016
Der Fachausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen
Personennahverkehr des Kreises Coesfeld nimmt die nachfolgenden Ausführungen
zum Abschluss des Dienstleistungsvertrages zwischen dem Kreis Coesfeld und der
Eigengesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien
GmbH (kurz GFC) über die Bereitstellung eines BHKW am Kreishaus Coesfeld -
Stand 25.07.2016 - zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.
Anlage: Sitzungsvorlage für den Aufsichtsrat
der GFC
Bereitstellungsvertrag BHKW Kreishaus Coesfeld, Stand 25.07.2016
Finanzübersicht über die
Abwicklung von Baumaßnahmen in 2016
Eine Übersicht über die Abwicklung von Baumaßnahmen in 2016, aus der die
Ermächtigungen, die Reservierungen, ausgezahlte Beträge sowie noch die
verfügbaren Mittel hervorgehen, ist als Anlage beigefügt.
Schließung einer Lücke im
Radverkehrsnetz K 58 Coesfeld
I. Problem / II. Lösung / III Alternativen
Die Radwegverbindung an der K 58 (Dülmener Str.) in
Coesfeld zwischen der Überführung B 525 und Baurat-Wolters-Straße ist auf einer
Länge von ca. 520 m nicht optimal und weist für den Radfahrer einige Mängel
auf:
·
Lücke im
Radwegenetz (in südlicher Fahrtrichtung)
·
Schlechte
bauliche Ausführung des Radweges mit Absenkungen im Bereich von Grundstückszufahrten
·
Teilweise
schmale Radwege mit einer Breite von 1,50 m mit bereits integriertem Sicherheitsstreifen
zur Fahrbahn bzw. zum Parkstreifen
Mit der Umgestaltungsmaßnahme soll die Lücke im
Radwegenetz geschlossen und die Radwegeverbindung entlang der Dülmener Straße
deutlich sicherer gestaltet werden:
·
Verbesserung
der Radwegeführung durch das Markieren eines Radfahrstreifens auf der Westseite
·
Anpassungen
im Bereich der Grundstückszufahrten durch den Einbau von Schrägborden
·
Einbau
von Mittelinseln als Querungshilfen
·
Barrierefreie
Ausgestaltung der Bushaltestellen
Die Umsetzung scheiterte bisher an einer fehlenden
konkreten Förderzusage seitens der Bezirksregierung. Wegen der geringen
Baukosten wurde eine Förderung nun kurzfristig in Aussicht gestellt. Sobald der
Bewilligungsbescheid - voraussichtlich zum Jahresende – vorliegt, soll die
öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe vorbereitet werden. Die
Umgestaltung erfolgt dann voraussichtlich ab April 2017. Als Bauzeit werden ca.
8 Wochen einkalkuliert.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Baukosten liegen bei ca. 130.000 €. Eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien Nahmobilität in Höhe von 70% wurde in Aussicht gestellt. Den Eigenanteil des Kreises und alle nicht zuwendungsfähigen Kosten übernimmt die Stadt Coesfeld.
Die Maßnahme wird federführend durch die Stadt Coesfeld betreut. Entsprechend einer in 1999 getroffenen Regelung (SV-5-0563 vom 05.05.1999) sind die Kosten für die Vergabe und Bauüberwachung vom Baulastträger zu übernehmen. Hierfür sind neben den Baukosten noch ca. 10.000 € einzuplanen.
Für die Maßnahme wurden 140.000 € im Haushalt 2017
veranschlagt. Die Auftragsvergabe erfolgt, wenn die Haushaltsmittel in 2017
bereitgestellt werden und der Haushalt 2017 seine Rechtskraft erlangt hat.
Zur Berechnung der zukünftigen Abschreibungsbeträge sind die Gesamtkosten aufzuteilen, ca. 40.000 € auf die Anlage Radweg (Zustand „4“; Nutzungsdauer 22,5 Jahre) und ca. 100.000 € auf die Anlage Straße (Zustand „2“; Nutzungsdauer 37,5 Jahre). Da der Straßenzustand sich mit der Maßnahme nicht verändert, ist keine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen und auch die Nutzungsdauer bleibt konstant. Mit Abschluss der Maßnahme steigen die Abschreibungsbeträge für den Radweg um ca. 1.800 €/Jahr und für die Anlage Straße um ca. 2.700 €/Jahr.