KD Gilbeau trägt verschiedene Mitteilungen vor:

 

 

Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis COE

Der Start der schriftlichen Auftaktbefragung der Städte und Gemeinden, Verkehrsunternehmen und weiterer Beteiligter (z.B. IHK, HWK, VCD, ADFC, BUND, Fahrgastverband Pro Bahn) ist durch den Gutachter erfolgt.

Der Rücklauf der Fragebögen wurde bis zum 02.09.2016 erbeten. Erste Rückmeldungen weisen darauf hin, dass es aufgrund der Urlaubszeit hier zu geringen Verzögerungen kommen wird.

Die Auswertung der Ergebnisse wird nach den Herbstferien im Oktober 2016 erwartet.

Nächste Schritte:

Treffen der Projektgruppe am 05.09.2016

Teilnehmer sind die Kreise, ZVM Bus und die Gutachterkooperation.

Inhalte sind u.a. Bericht zum Sachstand der Auftaktbefragung sowie die Abstimmung der Bürgerbeteiligung und der weiteren Termine.

Vorbereitung der 1. Regionalkonferenz (Expertenarbeitsgruppe)

Als Teilnehmer sind vorgesehen Kreis COE, ZVM Bus, Vertreter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Verkehrsunternehmen, lokale Behindertenvertreter, Gutachterkooperation, optional: politische Vertreter aus den Städten und Gemeinden.

Inhaltlich sollen hier Anregungen und Hinweise ausgetauscht werden.

 

 

Vergünstigte Nutzung von Bussen und Bahnen im Münsterland für Inhaber der Jugenleiterkarte (JuLeiCa)

In der Sitzung vom 27.08.2015 hat der ASHÖPNV beschlossen, den Inhabern der JuLeiCa probeweise 200 vergünstigte FunTickets zur Verfügung zu stellen. JuLeiCa-Inhaber sollten diese zu einem Eigenanteil von 8 Euro bestellen können. Die Differenz von 10 Euro zum regulären Fahrkartenpreis von zurzeit 18 Euro wollte der Kreis aus seinem ÖPNV-Budget tragen.

In enger Abstimmung mit dem Kreissportbund und dem Vertriebspartner RVM konnte ein einfaches und transparentes Verfahren für die Bestellung dieser eigentlich für den Barverkauf im Bus vorgesehenen Fahrkarten entwickelt werden.

Die JuLeiCa-Inhaber konnten FunTickets ab September diesen Jahres bestellen. Bisher haben rund 50 Personen rund 160 FunTickets bestellt. Der Kreissportbund berichtete, dass Tickets aus dem gesamten Kreisgebiet bestellt worden seien, wobei aus Lüdinghausen und Ascheberg überproportional viele Bestellungen eingegangen seien.

Mit Blick auf die Einsatzstellen lägen ca. 55% im Bereich der katholischen kirchlichen Jugendarbeit und 25% im Bereich Jugendarbeit im Sport. 10% entfielen auf die evangelische kirchliche Jugendarbeit und 10% auf sonstige Träger, nämlich Jugendorchester, DRK, THW.

Es habe sehr viele positive Rückmeldungen seitens verschiedener freier Träger und der Ehrenamtlichen gegeben, die das Angebot als zusätzliche Motivation für ein Ehrenamt inklusive Qualifizierung in der Jugendarbeit beschrieben hätten. Auch seitens von Trägern und Ehrenamtlichen aus anderen Gebietskörperschaften gab es positive Rückmeldungen und ein entsprechendes Interesse, u.a. vom Kreisjugendring Steinfurt.

 

 

Kostenloses WLAN in Bussen und Bahnen

In der Sitzung vom 23.09.2015 hat der Kreistag auf Empfehlung des ASHÖPNV vom 27.08.2015 beschlossen, alle Schnell- und RegioBus-Linien im Kreis Coesfeld mit WLAN auszustatten.

Die RVM ist kontinuierlich dabei, ihre auf den vorgesehenen Linien S90, S92, R44 eingesetzten Fahrzeuge mit WLAN auszustatten. Es sind aktuell nahezu alle Fahrzeuge ausgestattet.

Die Vorgabe ist in den Nahverkehrsplan und hier in die Liniensteckbriefe dieser Linien aufgenommen worden und wird in den wettbewerblichen Verfahren, aktuell bei der Vorabbekanntmachung des Linienbündels COE 3 mit der R53, als verpflichtender Mindest-Qualitätsstandard vorgegeben.

Das Verfahren der Verteilung der Fördermittel nach § 11.2 ÖPNVG wird zurzeit überarbeitet. Dabei wird der Beschluss berücksichtigt.

Hinsichtlich der über Verkehrsvertrag beauftragten Linien R81 und R64 sind Gespräche mit dem Auftragnehmer Reisedienst Veelker GmbH aufgenommen worden. Das Unternehmen hat zu Beginn des Jahres noch Bedenken hinsichtlich der bis dahin aus ihrer Sicht noch nicht hinreichend geklärten Haftungsrisiken geäußert. Es befürchtete, als sogenannte "Störer" für Rechtsverletzungen der Nutzer ihres WLAN auf Unterlassung in Anspruch genommen bzw. abgemahnt zu werden.

Aus einer Pressemitteilung des BMWi geht hervor, dass am 2. Juni 2016 der Bundestag den Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemendiengesetzes mit zwei Änderungsanträgen und einem Entschließungsantrag verabschiedet hat. Damit wird nun klargestellt, dass der in § 8 Abs. 1 TMG geregelte Haftungsausschluss von Accessprovidern auch für WLAN-Betreiber gilt.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung jetzt neue Gespräche mit dem Auftragnehmer mit dem Ziel einer kurzfristigen Umsetzung aufnehmen.

 

 

Konzept und Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Errichtung einer Hocheffizienz-Heizungsanlage mit Einbau eines KWK-BHKW für das Richard-von-Weizsäcker Berufskolleg, Auf der Geest 2, 59348 Lüdinghausen, als geplante Sondermaßnahme eines Klimaschutzmanagers

Der Fachausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr des Kreises Coesfeld nimmt die nachfolgenden Ausführungen zur Konzeptstudie des Fachplaners, Ing.-Büro Idee-Seeger, Franz-Gleim-Str. 3, 34212 Melsungen, zur energetischen Sanierung der Heizungszentrale am Richard-von-Weizsäcker Berufskolleg, Auf der Geest2, 59348 Lüdinghausen, zur Kenntnis und schließt sich, zur weiteren Vorgehensweise, der Beschlussfassung des Aufsichtsrates der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH (kurz GFC), vom 29.08.2016, an.

Anlage:            Sitzungsvorlage für den Aufsichtsrat der GFC

                        Konzeptstudie einschl. Wirtschaftlichkeitsberechnung des Büro Idee-Seeger

 

 

Abschluss des Vertrages über die Bereitstellung eines BHKW am Kreishaus Coesfeld, Stand 25.07.2016

Der Fachausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr des Kreises Coesfeld nimmt die nachfolgenden Ausführungen zum Abschluss des Dienstleistungsvertrages zwischen dem Kreis Coesfeld und der Eigengesellschaft des Kreises Coesfeld zur Förderung regenerativer Energien GmbH (kurz GFC) über die Bereitstellung eines BHKW am Kreishaus Coesfeld - Stand 25.07.2016 - zur Kenntnis und stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu.

 

Anlage:            Sitzungsvorlage für den Aufsichtsrat der GFC

Bereitstellungsvertrag BHKW Kreishaus Coesfeld, Stand 25.07.2016

 

 

Finanzübersicht über die Abwicklung von Baumaßnahmen in 2016

Eine Übersicht über die Abwicklung von Baumaßnahmen in 2016, aus der die Ermächtigungen, die Reservierungen, ausgezahlte Beträge sowie noch die verfügbaren Mittel hervorgehen, ist als Anlage beigefügt.

 

 

Schließung einer Lücke im Radverkehrsnetz K 58 Coesfeld

I. Problem / II. Lösung / III Alternativen

Die Radwegverbindung an der K 58 (Dülmener Str.) in Coesfeld zwischen der Überführung B 525 und Baurat-Wolters-Straße ist auf einer Länge von ca. 520 m nicht optimal und weist für den Radfahrer einige Mängel auf:

·         Lücke im Radwegenetz (in südlicher Fahrtrichtung)

·         Schlechte bauliche Ausführung des Radweges mit Absenkungen im Bereich von Grundstückszufahrten

·         Teilweise schmale Radwege mit einer Breite von 1,50 m mit bereits integriertem Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn bzw. zum Parkstreifen

Mit der Umgestaltungsmaßnahme soll die Lücke im Radwegenetz geschlossen und die Radwegeverbindung entlang der Dülmener Straße deutlich sicherer gestaltet werden:

·         Verbesserung der Radwegeführung durch das Markieren eines Radfahrstreifens auf der Westseite

·         Anpassungen im Bereich der Grundstückszufahrten durch den Einbau von Schrägborden

·         Einbau von Mittelinseln als Querungshilfen

·         Barrierefreie Ausgestaltung der Bushaltestellen

Die Umsetzung scheiterte bisher an einer fehlenden konkreten Förderzusage seitens der Bezirksregierung. Wegen der geringen Baukosten wurde eine Förderung nun kurzfristig in Aussicht gestellt. Sobald der Bewilligungsbescheid - voraussichtlich zum Jahresende – vorliegt, soll die öffentliche Ausschreibung und Auftragsvergabe vorbereitet werden. Die Umgestaltung erfolgt dann voraussichtlich ab April 2017. Als Bauzeit werden ca. 8 Wochen einkalkuliert.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Baukosten liegen bei ca. 130.000 €. Eine Zuwendung nach den Förderrichtlinien Nahmobilität in Höhe von 70% wurde in Aussicht gestellt. Den Eigenanteil des Kreises und alle nicht zuwendungsfähigen Kosten übernimmt die Stadt Coesfeld.

Die Maßnahme wird federführend durch die Stadt Coesfeld betreut. Entsprechend einer in 1999 getroffenen Regelung (SV-5-0563 vom 05.05.1999) sind die Kosten für die Vergabe und Bauüberwachung vom Baulastträger zu übernehmen. Hierfür sind neben den Baukosten noch ca. 10.000 € einzuplanen.

Für die Maßnahme wurden 140.000 € im Haushalt 2017 veranschlagt. Die Auftragsvergabe erfolgt, wenn die Haushaltsmittel in 2017 bereitgestellt werden und der Haushalt 2017 seine Rechtskraft erlangt hat.

Zur Berechnung der zukünftigen Abschreibungsbeträge sind die Gesamtkosten aufzuteilen, ca. 40.000 € auf die Anlage Radweg (Zustand „4“; Nutzungsdauer 22,5 Jahre) und ca. 100.000 € auf die Anlage Straße (Zustand „2“; Nutzungsdauer 37,5 Jahre). Da der Straßenzustand sich mit der Maßnahme nicht verändert, ist keine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen und auch die Nutzungsdauer bleibt konstant. Mit Abschluss der Maßnahme steigen die Abschreibungsbeträge für den Radweg um ca. 1.800 €/Jahr und für die Anlage Straße um ca. 2.700 €/Jahr.