Sitzung: 01.09.2016 Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr
KD Gilbeau trägt folgende Mitteilungen vor:
Neukonzeption der Hauptburg auf Burg Vischering im Regionaleprojekt 2016
- WasserBurgenWelt, Berenbrock 1, 59348 Lüdinghausen.
a) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 Satz 2
KrO NW
b) Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW
- Elektroinstallationsarbeiten
nach DIN 18382, wurde an den mindestfordernden Bieter, Firma Robert
Mentrup GmbH, Nottulner Str. 18, 48249 Dülmen-Buldern, zum Angebotspreis
von 369.657,88 € sowie
- Heizungsinstallationsarbeiten
einschl. Mess- und Regeltechnik sowie RLT-Anlagen gemäß DIN 18380/18381, wurde
an den mindestfordernden Bieter Firma Focke GmbH & Co. KG, Selmer Str.
21, 59348 Lüdinghausen, zum Angebotspreis von 462.822,19 €,
durch eine Dringlichkeitsentscheidung gem. §
50 (3) Satz 2 KrO NW, vom 01.08.2016, vergeben.
Innerhalb der abgestimmten
Gesamtterminplanung und zur Einhaltung der Terminvorgaben in den
Einzelgewerken, waren die nachfolgenden Gewerke im Zuge einer Dringlichkeit zu beauftragen.
Im Einzelnen:
Gewerk: |
berechnete Kosten: |
mindestfordernder Bieter: |
Auftragswert: |
Elektroinstallations-arbeiten
nach DIN 18382 |
501.187,72
€ |
Firma
Robert Mentrup GmbH, Nottulner Str. 18, 48249 Dülmen-Buldern |
369.657,88
€ |
Heizungs-
/MSR-Regeltechnik und RLT-Installationsarbeiten nach DIN 18380/18379 |
353.760,64
€ |
Firma
Focke GmbH & Co. KG, Selmer Str. 21, 59348 Lüdinghausen, |
462.822,19
€ |
Die Vergabe wurde an dem im Gewerk
mindestfordernden Bieter durchgeführt.
Neukonzeption der Hauptburg auf Burg Vischering im Regionaleprojekt 2016
- WasserBurgenWelt, Berenbrock 1, 59348 Lüdinghausen.
a) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 Satz 2
KrO NW
b) Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW
Der Auftrag über die Tischlerarbeiten zur Restauration der unter Denkmalschutz
stehenden Fenster- und Türanlagen wird an den mindestfordernden Bieter, Firma
Mühlenhof-Restaurierungen GmbH, Attelner Str. 32, 33165 Lichtenau, zum
Angebotspreis von 281.567,39 €, durch
eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 (3) Satz 2 KrO NW, vom 25.08.2016, vergeben.
Innerhalb der abgestimmten Gesamtterminplanung und zur Einhaltung der
Terminvorgaben in den Einzelgewerken, muss das nunmehr anstehende Gewerk im
Zuge einer Dringlichkeit beauftragt werden.
Gewerk: |
berechnete
Kosten: |
mindestfordernder
Bieter: |
Auftragswert: |
Tischlerarbeiten nach DIN 18355 |
292.502,94 € |
Firma Mühlenhof-Restaurierungen
GmbH, Attelner Str. 32, 33165 Lichtenau |
281.567,39 € |
Die Verwaltung schlägt den im Einzelgewerk mindestfordernden Bieter zur
Auftragsvergabe vor.
Erneuerung der K 13 AN 4 in Lüdinghausen
Auftragsvergabe mittels Dringlichkeitsentscheid gem. § 50 (3) Satz 2 KrO NW
I. Problem / II.
Lösung / III. Alternativen
Im Haushalt 2016
wurden für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen 1,4 Mio. €
veranschlagt. Die für 2016 vorgesehenen Maßnahmen wurden Ende Januar im Fach-
und Kreisausschuss vorgestellt und beschlossen (SV-9-0455). Die Bauleistungen
wurden ausgeschrieben und vergeben. Aufgrund der zurzeit günstigen Preise für
Asphalt konnten die Maßnahmen deutlich günstiger vergeben werden als
veranschlagt. Unter Berücksichtigung der erteilten Aufträge stehen jetzt noch
ca. 550.000 € zur Verfügung. Damit ergibt sich die Möglichkeit, die im
Rahmenbauprogramm (SV-9-0146) für 2017 vorgesehene Deckenerneuerung auf der K
13 AN 4 vorzuziehen.
Der
Streckenabschnitt liegt zwischen der K 14 (Ortsausgang Lüdinghausen) und der K
23. Die 2,4 km lange Kreisstraße mit einer Fahrbahnbreite von 4,80 – 5,30 m hat
eine Verkehrsbelastung von 1.271 KFZ/24h. Baugrunduntersuchungen
haben ergeben, dass der vorh. bituminöse Aufbau zu gering ist und nicht den
Anforderungen der tatsächlichen Belastung entspricht. Durch eine Deckenerneuerung
im Hocheinbau soll die Schädigung, die hauptsächlich aus der bituminösen
Schicht hervorgeht, beseitigt und gleichzeitigt der Oberbau verstärkt werden.
Es ist vorgesehen eine Asphalttragschicht von 10 cm und eine 4 cm starke
Asphaltbetondecke aufzubringen.
Damit die Maßnahme
noch in 2016 umgesetzt und damit auch zu den zurzeit günstigen Asphaltpreisen
vergeben werden kann, wurden die Leistungen kurzfristig ausgeschrieben. Wie
bereits am 25.08.2016 bei der Kreisstraßenbereisung erläutert, wurde über die
Auftragsvergabe mittels Dringlichkeitsentscheid gem. § 50 (3) Satz 2 KrO NW
entschieden, da eine Vergabe über den Kreisausschuss am 21.09. für einen
Maßnahmenbeginn in 2016 zu spät ist. Der Einbau von Asphalt ist stark von der
Witterung abhängig. Um ein qualitativ gutes Ergebnis zu erzielen, sollte die
abschließende Deckschicht möglichst bis Mitte Oktober aufgebracht werden.
Einschließlich der Vorbereitungszeit beträgt die Bauzeit ca. 6 Wochen.
Für die öffentlich
nach VOB ausgeschriebenen Bauleistungen fand am 04.08.2016 die Submission
statt. 6 Bieter reichten fristgerecht ein Angebot ein. Nach Auswertung und
fachlicher Prüfung wurde der Auftrag für 291.353,04 € an den Mindestbieter, die
Siering Straßenbau GmbH aus Hopsten vergeben.
IV. Auswirkungen /
Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Maßnahme ist
ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da nach den Förderrichtlinien
nur für Grunderneuerungen Fördermöglichkeiten bestehen. Im Haushalt 2016 wurden
für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen 1,4 Mio. € veranschlagt.
Unter Berücksichtigung der abgewickelten Maßnahmen verbleiben noch ca. 550.000
€. Für die Auftragsvergabe in Höhe von 291.353,04 € stehen somit ausreichend
Mittel zur Verfügung.
Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:
Buchwert |
Abschreibung jährlich |
außer-planmäßige Abschreibung *2) |
Herstellungs-kosten |
Buchwert |
Ab-schreibung jährlich |
368.698 € |
49.160 € |
0 € |
ca. 330.000 € |
657.700 € |
14.600 € |
*1) Die
Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „6“ eingestuft. Der
Zustandsklasse 6 ist in der Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer von 7,5 Jahre
zugeordnet.
*2) Eine
außerplanmäßige Abschreibung ist nur dann vorzunehmen, wenn bei einer Straße
mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der
Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.
*3) Die
Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Kosten für Markierung
usw. + Herstellungsnebenkosten wie die aktivierte Eigenleistung in Höhe von 10%
der Baukosten
*4) Nach
Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der
Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.
V. Zuständigkeit für die
Entscheidung
Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.
Unter Berücksichtigung der geschilderten Abhängigkeiten wurde über die Auftragsvergabe im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 (3) Satz 2 KrO NW entschieden.
Die Entscheidung wird dem Kreisausschuss in der nächsten Sitzung am 21.09.2016 zur Genehmigung vorgelegt.