KD Gilbeau trägt folgende Mitteilungen vor:

 

 

Neukonzeption der Hauptburg auf Burg Vischering im Regionaleprojekt 2016 - WasserBurgenWelt, Berenbrock 1, 59348 Lüdinghausen.

a) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NW

b) Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW

 

Der Auftrag über

  1. Elektroinstallationsarbeiten nach DIN 18382, wurde an den mindestfordernden Bieter, Firma Robert Mentrup GmbH, Nottulner Str. 18, 48249 Dülmen-Buldern, zum Angebotspreis von  369.657,88 € sowie
  2. Heizungsinstallationsarbeiten einschl. Mess- und Regeltechnik sowie RLT-Anlagen gemäß DIN 18380/18381, wurde an den mindestfordernden Bieter Firma Focke GmbH & Co. KG, Selmer Str. 21, 59348 Lüdinghausen, zum Angebotspreis von 462.822,19 €,

durch eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 (3) Satz 2 KrO NW, vom 01.08.2016, vergeben.

 

Innerhalb der abgestimmten Gesamtterminplanung und zur Einhaltung der Terminvorgaben in den Einzelgewerken, waren die nachfolgenden Gewerke im Zuge einer Dringlichkeit zu beauftragen.

Im Einzelnen:

 

Gewerk:

berechnete Kosten:

mindestfordernder Bieter:

Auftragswert:

Elektroinstallations-arbeiten nach DIN 18382

501.187,72 €

Firma Robert Mentrup GmbH, Nottulner Str. 18, 48249 Dülmen-Buldern

369.657,88 €

Heizungs- /MSR-Regeltechnik und RLT-Installationsarbeiten nach DIN 18380/18379

353.760,64 €

Firma Focke GmbH & Co. KG, Selmer Str. 21, 59348 Lüdinghausen,

462.822,19 €

 

Die Vergabe wurde an dem im Gewerk mindestfordernden Bieter durchgeführt.

 

 

 

Neukonzeption der Hauptburg auf Burg Vischering im Regionaleprojekt 2016 - WasserBurgenWelt, Berenbrock 1, 59348 Lüdinghausen.

a) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 KrO NW

b) Genehmigung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW

 

 

Der Auftrag über die Tischlerarbeiten zur Restauration der unter Denkmalschutz stehenden Fenster- und Türanlagen wird an den mindestfordernden Bieter, Firma Mühlenhof-Restaurierungen GmbH, Attelner Str. 32, 33165 Lichtenau, zum Angebotspreis von  281.567,39 €, durch eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 50 (3) Satz 2 KrO NW, vom 25.08.2016, vergeben.

 

Innerhalb der abgestimmten Gesamtterminplanung und zur Einhaltung der Terminvorgaben in den Einzelgewerken, muss das nunmehr anstehende Gewerk im Zuge einer Dringlichkeit beauftragt werden.

 

Gewerk:

berechnete Kosten:

mindestfordernder Bieter:

Auftragswert:

Tischlerarbeiten nach DIN 18355

292.502,94 €

Firma Mühlenhof-Restaurierungen GmbH, Attelner Str. 32, 33165 Lichtenau

281.567,39 €

 

Die Verwaltung schlägt den im Einzelgewerk mindestfordernden Bieter zur Auftragsvergabe vor.

 

 

Erneuerung der K 13 AN 4 in Lüdinghausen
Auftragsvergabe mittels Dringlichkeitsentscheid gem. § 50 (3) Satz 2 KrO NW

I. Problem / II. Lösung / III. Alternativen

Im Haushalt 2016 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen 1,4 Mio. € veranschlagt. Die für 2016 vorgesehenen Maßnahmen wurden Ende Januar im Fach- und Kreisausschuss vorgestellt und beschlossen (SV-9-0455). Die Bauleistungen wurden ausgeschrieben und vergeben. Aufgrund der zurzeit günstigen Preise für Asphalt konnten die Maßnahmen deutlich günstiger vergeben werden als veranschlagt. Unter Berücksichtigung der erteilten Aufträge stehen jetzt noch ca. 550.000 € zur Verfügung. Damit ergibt sich die Möglichkeit, die im Rahmenbauprogramm (SV-9-0146) für 2017 vorgesehene Deckenerneuerung auf der K 13 AN 4 vorzuziehen.

Der Streckenabschnitt liegt zwischen der K 14 (Ortsausgang Lüdinghausen) und der K 23. Die 2,4 km lange Kreisstraße mit einer Fahrbahnbreite von 4,80 – 5,30 m hat eine Verkehrsbelastung von 1.271 KFZ/24h. Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass der vorh. bituminöse Aufbau zu gering ist und nicht den Anforderungen der tatsächlichen Belastung entspricht. Durch eine Deckenerneuerung im Hocheinbau soll die Schädigung, die hauptsächlich aus der bituminösen Schicht hervorgeht, beseitigt und gleichzeitigt der Oberbau verstärkt werden. Es ist vorgesehen eine Asphalttragschicht von 10 cm und eine 4 cm starke Asphaltbetondecke aufzubringen.

Damit die Maßnahme noch in 2016 umgesetzt und damit auch zu den zurzeit günstigen Asphaltpreisen vergeben werden kann, wurden die Leistungen kurzfristig ausgeschrieben. Wie bereits am 25.08.2016 bei der Kreisstraßenbereisung erläutert, wurde über die Auftragsvergabe mittels Dringlichkeitsentscheid gem. § 50 (3) Satz 2 KrO NW entschieden, da eine Vergabe über den Kreisausschuss am 21.09. für einen Maßnahmenbeginn in 2016 zu spät ist. Der Einbau von Asphalt ist stark von der Witterung abhängig. Um ein qualitativ gutes Ergebnis zu erzielen, sollte die abschließende Deckschicht möglichst bis Mitte Oktober aufgebracht werden. Einschließlich der Vorbereitungszeit beträgt die Bauzeit ca. 6 Wochen.

Für die öffentlich nach VOB ausgeschriebenen Bauleistungen fand am 04.08.2016 die Submission statt. 6 Bieter reichten fristgerecht ein Angebot ein. Nach Auswertung und fachlicher Prüfung wurde der Auftrag für 291.353,04 € an den Mindestbieter, die Siering Straßenbau GmbH aus Hopsten vergeben.

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Maßnahme ist ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, da nach den Förderrichtlinien nur für Grunderneuerungen Fördermöglichkeiten bestehen. Im Haushalt 2016 wurden für die Umsetzung nicht geförderter Deckenerneuerungen 1,4 Mio. € veranschlagt. Unter Berücksichtigung der abgewickelten Maßnahmen verbleiben noch ca. 550.000 €. Für die Auftragsvergabe in Höhe von 291.353,04 € stehen somit ausreichend Mittel zur Verfügung.

Die Auswirkung der Investition auf die jährliche Abschreibung stellt sich wie folgt dar:

 

Buchwert
zum 31.12.2015

Abschreibung jährlich
bisher
*1)

außer-planmäßige Abschreibung *2)

Herstellungs-kosten
*3)

Buchwert
zum
31.10.2016

Ab-schreibung jährlich
neu
*4)

368.698 €

49.160 €

0 €

ca. 330.000 €

657.700 €

14.600 €

 

*1)  Die Kreisstraße wurde bei der Zustandsbewertung 2015 in „6“ eingestuft. Der Zustandsklasse 6 ist in der Anlagenbuchhaltung eine Nutzungsdauer von 7,5 Jahre zugeordnet.

*2)  Eine außerplanmäßige Abschreibung ist nur dann vorzunehmen, wenn bei einer Straße mit einer Zustandsbewertung 4 und besser durch das Abfräsen der Asphaltschichten eine Wertminderung erfolgt.

*3)  Die Herstellungskosten setzen sich zusammen aus den Baukosten + Kosten für Markierung usw. + Herstellungsnebenkosten wie die aktivierte Eigenleistung in Höhe von 10% der Baukosten

*4)  Nach Fertigstellung wird der zur Verkehrsfreigabe aktuelle Buchwert zuzgl. der Herstellungskosten über 45 Jahre abgeschrieben.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat bei Maßnahmen oberhalb von 150.000 € der Kreisausschuss nach Vorstellung der Projekte im Fachausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung einen Beschluss zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Die Abwicklung obliegt dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe a) der Hauptsatzung.

Unter Berücksichtigung der geschilderten Abhängigkeiten wurde über die Auftragsvergabe im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 (3) Satz 2 KrO NW entschieden.

Die Entscheidung wird dem Kreisausschuss in der nächsten Sitzung am 21.09.2016 zur Genehmigung vorgelegt.