Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die mit der Stadt Münster geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung der Aufgaben des Amtsapothekers / der Amtsapothekerin vom 14. / 20.12.2012  wird zum 31.12.2017 gekündigt. Ab dem Jahr 2018 werden diese Aufgaben durch eine/n kreiseigene/n Bedienstete/n wahrgenommen. Mit dem Stellenplan 2018 wird hierfür eine 0,5 Stelle mit der Wertigkeit A 14 LBesO  bzw. EG 15 TVöD eingerichtet.

 


FBL Schütt erklärt, dass aufgrund eines Aufgabenzuwachses durch eine Gesetzesänderung der bisher durch die Stadt Münster für den Kreis Coesfeld gestellte Stellenumfang von 0,4 nicht mehr auskömmlich sei. Der nunmehr benötigte Stellenanteil von 0,5 sei durch die Stadt Münster nicht zu gewährleisten, so dass unter Beachtung der Kündigungsfristen nunmehr die Aufgaben des Amtsapothekers bzw. der Amtsapothekerin beim Kreis Coesfeld selbst wahrgenommen werden sollten.

Auf Nachfrage von Ktabg. Schnittker bestätigt AL Dr. Völker-Feldmann, dass es voraussichtlich nicht leicht sei, eine entsprechende halbe Stelle zu besetzen, jedoch sei er zuversichtlich, dass es interessierte Apotheker/innen für diese Stelle gebe.

 

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig