Sitzung: 05.09.2016 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0591
Beschluss:
Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
Die mit der Stadt
Münster geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Durchführung
der Aufgaben des Amtsapothekers / der Amtsapothekerin vom 14. / 20.12.2012 wird zum 31.12.2017 gekündigt. Ab dem Jahr
2018 werden diese Aufgaben durch eine/n kreiseigene/n Bedienstete/n
wahrgenommen. Mit dem Stellenplan 2018 wird hierfür eine 0,5 Stelle mit der
Wertigkeit A 14 LBesO bzw. EG 15 TVöD
eingerichtet.
FBL Schütt erklärt, dass aufgrund eines
Aufgabenzuwachses durch eine Gesetzesänderung der bisher durch die Stadt
Münster für den Kreis Coesfeld gestellte Stellenumfang von 0,4 nicht mehr
auskömmlich sei. Der nunmehr benötigte Stellenanteil von 0,5 sei durch die
Stadt Münster nicht zu gewährleisten, so dass unter Beachtung der
Kündigungsfristen nunmehr die Aufgaben des Amtsapothekers bzw. der
Amtsapothekerin beim Kreis Coesfeld selbst wahrgenommen werden sollten.
Auf Nachfrage von Ktabg. Schnittker
bestätigt AL Dr. Völker-Feldmann, dass es voraussichtlich nicht leicht sei,
eine entsprechende halbe Stelle zu besetzen, jedoch sei er zuversichtlich, dass
es interessierte Apotheker/innen für diese Stelle gebe.
Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig