Beschluss: Kenntnis genommen

KBD Dr. Foppe greift kurz die Pressemeldungen der letzten Wochen bezüglich politischer Planungen der neuen Landesregierung auf und teilt mit, es sei wohl kurzfristig ggfls. noch mit Änderungen des Landschaftsgesetzes zu rechnen. Ob es kurzfristig auch zu Überarbeitungen des Landeswassergesetzes kommen werde, sei ihm nicht bekannt.

 

KBR Grömping erläutert kurz die Hintergründe der Änderungen im Landschaftsgesetz, insbesondere mit erläuternden Ausführungen zur Schutzausweisung von Vogelschutzgebieten.

 

Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich nachfolgend nach verschiedenen Details der Änderungen im Landeswassergesetz. So handele es sich bei den nunmehr nach § 19a LWG der Unteren Wasserbehörde zugänglichen Daten um Daten anderer Behörden wie beispielsweise der Landwirtschaftskammer und dem Gesundheitsamt, wie KBD Dr. Foppe ausführt.

Ebenfalls sei es per Gesetz nicht vorgesehen, Staurechtsinhaber darauf hinzuweisen, dass sie zum 31.12.2007 ihr Staurecht verlieren, sollten sie bis dahin nicht gegenüber der Wasserbehörde dargelegt haben, ob und wie sie ihr Wasserrecht nutzen wollen. Dieses Recht ginge dabei per Gesetz unter und sei den Staurechtsinhabern nicht auf ewig gesichert, wie KBD Dr. Foppe auf Nachfrage von Ktabg. Stocks feststellt.