Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

1.    Der „Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2015“ vom 12.08.2016 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Der Jahresabschluss des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2015 wird in der vom Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 08.09.2016 testierten Fassung mit einer Bilanzsumme von 348.588.903,14 Euro und einem Jahresüberschuss von 3.830.864,92 Euro festgestellt.

 

3.    Dem Landrat wird für den Jahresabschluss 2015 gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW  i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt.

 

4.    Der Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 3.830.864,92 Euro wird gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einem Teilbetrag von 1.277.041,44 Euro, also bis zum möglichen Höchstbetrag, der Ausgleichsrücklage und mit einem Teilbetrag in Höhe von 2.553.823,48 Euro der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

5.    Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine Abrechnung des aus der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt erzielten Überschusses in Höhe von 1.936.550,00 Euro gemäß § 56 Abs. 5 S. 2 KrO NRW vorgenommen. Die Erstattung an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt ist im Haushaltsjahr 2017 auf der Basis der für das Haushaltsjahr 2015 geltenden Umlagegrundlagen vorzunehmen.

 


Vor Eintritt in die Beratung dieses Tagesordnungspunktes übergibt Landrat Dr. Schulze Pellengahr die Sitzungsleitung an die 1. stellvertretende Landrätin Haselkamp.

 

Ktabg. Vogelpohl mahnt eine bessere Eigenkapitalausstattung an.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr übernimmt hiernach die Sitzungsleitung und bedankt sich für das Votum des Kreistages und die in der Kämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt geleisteten Vorarbeiten.