Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt mit:

 

Terminhinweis zum Festakt "200 Jahre Kreis Coesfeld"

 

„Das Jahr des 200-jährigen Bestehens der Kreise in Westfalen und im Rheinland – und damit auch des Kreises Coesfeld – soll auch hier mit einem Festakt begangen werden.

 

Schon jetzt darf ich Sie auf den Termin hinweisen:

 

Mittwoch, 16. November 2016, in Coesfeld,

beginnend um 17 Uhr mit einem ökumenischen Gottesdienst in der St. Lamberti-Kirche,

anschließend Festakt um 18 Uhr hier im Kreishaus.

 

Für den Festvortrag konnte der frühere Regierungspräsident von Münster und ehem. Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Herr Dr. Peter Paziorek, gewonnen werden.

 

In Kürze erhalten Sie noch die Einladung. Ich darf Sie bitten, sich schon jetzt diesen Termin zu merken.“

 

 

Bildung einer Einigungsstelle beim Kreis Coesfeld

 

„Die Wahlperiode des Personalrates der Kreisverwaltung Coesfeld endete mit Ablauf des 30.06.2016. Gem. § 67 des Personalvertretungsgesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) ist für die neue Amtszeit des Personalrates, die bis zum 30.06.2020 dauert, eine neue Einigungsstelle zu bilden.

 

Auf die vorsitzende Person und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter haben sich die oberste Dienstbehörde und der Personalrat zu einigen. Im Einvernehmen mit dem Personalrat hat daher der Landrat wie in der vorangegangenen Wahlperiode Herrn Johannes Jasper zum Vorsitzenden der Einigungsstelle und Herrn Wolfgang Janzen zu seinem Stellvertreter bestellt.

 

Daneben sieht das LPVG NRW vor, dass eine nicht näher bestimmte Anzahl an Beisitzerinnen und Beisitzern für das jeweilige Einigungsverfahren bestellt werden. In der letzten Wahlperiode wurden aus der Mitte des Kreistages 6 Mitglieder für die Bestellung als Beisitzer/-in benannt. Diese erfüllten jedoch zum Großteil nicht die im LPVG NRW geregelte Voraussetzung, dass sie Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen. Aus diesem Grund wurden für die neue Wahlperiode erfahrene Personalamtsmitarbeiter/-innen aus den Kreisen Borken / Steinfurt / Warendorf sowie aus den Städten Münster Dülmen und Lüdinghausen für die Bestellung als Beisitzer-/in benannt. Dies entspricht der Vorgehensweise in den anderen Münsterlandkreisen.“

 

Einbringung des Haushalts 2017 am 02.11.2016

 

„Nach Einführung des sogenannten papierarmen Kreistages erhalten die teilnehmenden Kreistagsabgeordneten sowohl die Einladungen als auch die Sitzungsvorlagen in elektronischer Form. Der Entwurf des Haushalts 2017 soll am 02.11.2016 in den Kreistag eingebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auch der Haushaltsentwurf 2017am 02.11.2016 in elektronischer Form als Anlage zur Sitzungsvorlage bzw. im Internet vorgelegt  wird. Eine Papierausfertigung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch zur Verfügung gestellt.“

 

 

Kreisdirektor Gilbeau teilt mit:

 

Finanzbericht zum 31.08.2016

 

„Aktuell wird ein Finanzbericht erstellt, der eine Prognose zum Jahresergebnisses 2016 auf der Basis der Daten zum 31.08.2016 enthält. Geplant war, diesen Finanzbericht zur Kenntnis  in der heutigen Kreistagssitzung vorzulegen. Seit Wochen gibt es in der Abt. 20 einige – teilweise auch langfristige - krankheitsbedingte Personalausfälle, die eine Einhaltung des Termins unmöglich gemacht haben. Mit dem verbliebenen Personal konnten die Defizite nicht ausgeglichen werden.

 

Es wird derzeit davon ausgegangen, dass der Finanzbericht zum Stichtag 31.08.2016 spätestens Mitte bis Ende Oktober 2016 vorgelegt wird.

 

Die am 03.02.2016 beschlossene Haushaltssatzung  2016 enthält einen Fehlbetrag in Höhe von rd. 2,8 Mio. €, der gem. § 4 der Satzung durch eine entsprechende Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt wird. Aufgrund der bisher vorliegenden Ergebnisse kann aber schon jetzt davon ausgegangen werden, dass das voraussichtliche Jahresergebnis 2016 deutlich positiver ausfällt, als im Haushalt 2016 veranschlagt. Hintergrund ist die nach Informationen der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe angekündigte Neuberechnung der  versicherungsmathematischen Bewertung der Pensionsverpflichtungen (Heubeck-Gutachten) zum Stichtag 31.12.2016. Die Neuberechnung liegt noch nicht vor. Sie wird voraussichtlich turnusgemäß erst im Februar 2017 bekannt gegeben. Eine vorab von der Abt. 11 vorgenommene Berechnung hat aber ergeben, dass gegenüber der Ansatzplanung 2016 von einer Verbesserung in Höhe von rd. 2,3 Mio. €  ausgegangen werden kann. Diese Veränderung war in keiner Weise vorhersehbar bzw. nicht zu erwarten und stellt einen sogenannten Einmaleffekt dar.

 

Der bereits vorliegende Finanzbericht zum Stichtag 30.04.2016 enthält noch eine Veränderung in Höhe von 557.781 €. Damit wurde zu dem Zeitpunkt noch ein Defizit im Jahresergebnis 2016 von rd. 2,2 Mio. € prognostiziert. Unter Berücksichtigung der bereits erwähnten Verbesserung im Bereich der Pensionsverpflichtungen und weiterer Verbesserungen im Fachbereich 1 (Abt. 36 mit rd. 600.000 €) und Fachbereich 2 (Abt. 50 mit rd. 700.000 €) wird nun ein Jahresergebnis zum 31.12.2016 in Höhe von rd. 3,6 Mio. € erwartet. Unter Berücksichtigung des in der Haushaltssatzung geplanten Defizits in Höhe von rd. 2,8 Mio. € verbleibt ein Überschuss in Höhe von rd. 800.000 €.“