Berufliche Integration

 

Ktabg. Vogelpohl erinnert an die in der vergangenen Kreistagssitzung beschlossene Resolution zum Recht auf Schulbesuch für über 18-jährige Flüchtlinge. In der vorliegenden Antwort des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen werde auf ein bereits bestehendes breites Weiterbildungsangebot und darauf hingewiesen, dass im Zug einer Einstiegsqualifizierung oder einer Ausbildung auch eine Berufsschule besucht werden kann. Damit stelle sich Ihm die Frage nach der Bereitschaft zur Nutzung dieser bestehenden Instrumente.

 

Das Integrationsgesetz habe die Förderung junger Flüchtlinge auch für die BA geöffnet, so Fachbereichsleiter Schütt. Es habe schon ein erstes Gespräch zwischen Vertretern der BA und den Berufskollegs gegeben. So gebe es statt der IFK Plus nunmehr die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB).

Die Frage der Nutzung von bestehenden Instrumenten werde in die Begleitarbeitsgruppe „Entwicklungsplanung-Berufskollegs“ gegeben.