Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Dem Diakonischen Werk des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken e.V., Bohlenstiege 34, 48565 Steinfurt, wird für die Durchführung der Schuldner- und Schuldnerinsolvenzberatung im Kreis Coesfeld für das Jahr 2017 ein Zuschuss des Kreises Coesfeld  in Höhe von 199.977 € (Schuldnerberatung: 153.249 €, Schuldnerinsolvenzberatung 46.728 €) gewährt.

 


Vorsitzende Schäpers verweist auf die letzte Sitzung des Ausschusses in Dülmen am 09.06.2016 (SV-9-0524), in der die Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Diakonischen Werkes des Ev. Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken e.V. vorgestellt wurde.

Ktabg. Wessels erklärt, dass die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle eine wirkungsvolle Arbeit leiste. Der Finanzierungsbedarf sei zwar in nicht unerheblicher Weise gestiegen, jedoch habe der Antrag auf Erhöhung des Kreiszuschusses lange auf sich warten lassen. Positiv zu vermerken sei, dass der Antrag und der zugrundeliegende Kreiszuschuss nicht auf etwaige Schätzungen, sondern auf konkrete IST-Zahlen beruhe. Wenn es die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Diakonischen Werkes nicht geben würde, müsse der Kreis Co-
esfeld ein entsprechendes Angebot vorhalten, so dass in der Arbeit des Diakonischen Werkes auch eine Entlastung des Kreises zu sehen sei. Die CDU-Fraktion stehe dem Antrag daher positiv gegenüber.

S.B. Bücker macht deutlich, dass sie beeindruckt von der Arbeit der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle sei. Diese leiste einen großen Beitrag zur Vermeidung und Verringerung von Verelendung.

FBL Schütt betont, dass der Beschlussvorschlag zwar lediglich auf das Jahr 2017 verweise, die Förderung der Schuldner- und Insolvenzberatung jedoch selbstverständlich über das Jahr 2017 hinaus fortgeführt werden solle. Im Jahr 2017 werde man sich dann die Personalentwicklung sowie die Personalkostenentwicklung anschauen, um die Höhe des Zuschusses für das Jahr 2018 festzusetzen. Mit dem Träger sei vereinbart, dass der Träger  einen Eigenanteil von 10 % der Aufwendungen zu tragen habe.

Vorsitzende Schäpers lässt im Anschluss über den Beschlussvorschlag abstimmen:

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig