Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.  Der Kreistag nimmt die gutachterlichen Ausführungen zur Fortentwicklung des ÖPNV in den Münsterlandkreisen (Anlage) zur Kenntnis.

 

2.  Zwecks Sicherstellung der Steuerungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des ÖPNV sowie seiner EU-konformen Ausgestaltung beauftragt der Kreistag die Verwaltung nachstehende Maßnahmen vorzubereiten:

 

a)        Gründung einer gemeinsamen Regie- und Bestelleinheit der Münsterlandkreise unter Einbeziehung vorhandener Personale bei den Kreisen sowie der WVG/RVM und damit Einführung des Besteller-/ Erstellerprinzips.

 

b)        Abschluss eines Verkehrsvertrages mit der RVM über die von ihr zu erbringenden ÖPNV-Leistungen.

 

3.  Der Kreis Coesfeld setzt sich für eine Entflechtung der WVG von der RVM ein. Er strebt gemeinsam mit den anderen Münsterlandkreisen an, die Gesellschaftsanteile der Kommunen und der WVG an der RVM im Einvernehmen mit den Beteiligten zu übernehmen.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           13 Ja-Stimmen

 

 

4.  Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung von Geschäftsführung und Betriebsrat die Grundsatzfragen für eine Partnersuche für die RVM zu klären. Den regionalen privaten Verkehrsunternehmen soll durch die Ausgestaltung die Möglichkeit zur Beteiligung gegeben werden.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           9 Ja-Stimmen

                                                4 Nein-Stimmen


Vorsitzender Suntrup führt einleitend aus, dass der Ausschuss sich in der Vergangenheit bereits mehrmals ausgiebig mit dem Thema RVM auseinandergesetzt habe. Da das Gutachten zur Restrukturierung der RVM nunmehr komplett vorliege, sei es an der Zeit, das Gutachten zu präsentieren. Er bittet Herrn Schaaffkamp von der Fa. Kompetenz Center Wettbewerb GmbH (KCW), die Ergebnisse des Gutachtens vorzustellen.

 

Herr Schaaffkamp legt Folien auf, die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt waren. Ergänzend dazu legt er noch weitere Folien auf, welche der Niederschrift als Anlage beiliegen.

 

Einleitend macht Herr Schaaffkamp deutlich, dass der Trend im ÖPNV in Richtung Wettbewerb gehe und empfiehlt, jetzt die Chance zu ergreifen und nicht abzuwarten, sondern Strukturen zu verändern, damit mit den neuen Rahmenbedingungen sicher umgegangen werden kann.

 

Während seines Vortrags nimmt Herr Schaaffkamp zu Verständnisfragen der Ktabg. Lonz und Holz Stellung und bestätigt in diesem Zusammenhang, dass ein privater Busunternehmer in der Lage wäre, mit niedrigeren Personalkosten vergleichbare Verkehrsleistungen anzubieten; ferner beziffert er das Personal einer künftigen Regie- und Bestelleinheit mit ca. 15 bis 20 Mitarbeitern.

 

Vorsitzender Suntrup dankt Herrn Schaaffkamp für die Ausführungen. Er leitet zur Diskussion über, wobei er betont, dass sich der Kreis alle Optionen offen halten werde und so entscheiden müsse, wie es für ihn und für die Bürger am besten sei.

 

Ktabg. Müller erkundigt sich danach, ob ein Zusammenschluss kleinerer örtlicher Anbieter zu leistungsfähigeren Einheiten sinnvoll sei, um durch diesen Zusammenschluss bessere Chancen auf dem Markt zu erzielen.

 

Herr Schaaffkamp bestätigt die Überlegungen des Ktabg. Müller. Für den Kreis Coesfeld halte er eine strategische Partnerschaft mit einem Mehrheitsanteil von 50,1 plus x Prozent für die sozialverträglichste Lösung. Es solle der maximale Nutzen für den Kreis erzielt werden.

 

Vor Beratung des Tagesordnungspunktes wird den Ausschussmitgliedern der von der SPD-Fraktion formulierte Änderungsvorschlag zu lfd. Nr. 4 des Beschlussvorschlags ausgehändigt. Er ist der Niederschrift beigefügt; siehe Anlage.

 

Vorsitzender Suntrup stellt fest, dass Konsens bezüglich der lfd. Nrn. 1 bis 3 des Beschlussvorschlags bestehe.

 

Ktabg. Terwort macht den Standpunkt der CDU-Fraktion deutlich, wonach der von der Verwaltung unter lfd. Nr. 4 formulierte Beschlussvorschlag ausdrücklich alle Alternativen der künftigen Ausgestaltung des ÖPNV beinhalte. Die Verwaltung solle in alle Richtungen ihre Überlegungen anstellen. Dieses Vorgehen beinhalte auch ausdrücklich die Prüfung der Frage, ob überhaupt ein privater Partner gesucht werden soll. Eine Konkretisierung in dem von der SPD vorgeschlagenen Sinn sei nicht erforderlich.

 

Ktabg. Lonz betont die Vorstellung der SPD-Fraktion, wonach unter allen Umständen eine Vorfestlegung auf eine Privatisierung ausgeschlossen werden soll. Alternative Minderheitenbeteiligungen seien offensichtlich noch nicht genügend geprüft worden. Ktabg. Lonz macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass die Mehrheitsbeteiligung 50,1 plus x Prozent nicht die allein selig machende Lösung sein könne. Außerdem sei noch nicht sicher, ob überhaupt privatisiert werden soll. Man sollte überlegen, ob nicht ganz andere Lösungen denkbar seien, wobei er das Geschäftsgebiet anspricht und fragt, ob dieses zwingend nur aus dem Münsterland bestehen müsse oder ob es evtl. nicht auch größer sein könne.

 

Ktabg. Terwort macht den Vorschlag, den Wunsch der SPD-Fraktion ausdrücklich zu Protokoll zu nehmen und schlägt vor, es bei dem in der Sitzungsvorlage gemachten Beschlussvorschlag zu belassen.

 

Ktabg. Lonz besteht auf eine Abstimmung über den von der SPD-Fraktion gestellten Änderungsantrag.

 

KAng. Tranel erklärt, dass es hilfreich wäre, wenn in den beteiligten Münsterlandkreisen eine einheitliche Beschlussfassung erzielt werden könnte.

 

Vorsitzender Suntrup spricht sich ebenfalls dafür aus, dass der Beschlussvorschlag in den beteiligten Münsterlandkreisen gleichbleibend sein sollte.

 

Vorsitzender Suntrup ruft zur Abstimmung über die ungeänderte Fassung der lfd. Nrn. 1 bis 3 des Beschlussvorschlags auf, wobei er darauf hinweist, dass die Beratungsfolge, - in der Sitzungsvorlage habe man die Beratung nur bis zum Kreisausschuss vorgesehen -, erweitert worden sei und die Beschlussformulierungen dahingehend geändert würden.

 

Die Abstimmung erfolgt offen per Handzeichen mit einstimmigem Ergebnis.

 

Daraufhin lässt Vorsitzender Suntrup über den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen.

 

Die Abstimmung erfolgt offen per Handzeichen. Mit 8 Nein-Stimmen, 4 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung wird der Antrag der SPD-Fraktion abgelehnt.

 

Nun erfolgt die Abstimmung über die ungeänderte Fassung der lfd. Nr. 4. Mit 9 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen wird offen per Handzeichen die Zustimmung erteilt.