Sitzung: 19.09.2016 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-0573
MA Bölte führt
ergänzend zur Sitzungsvorlage aus, dass im Rahmen der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung nicht der Betrieb eines Wertstoffhofes durch die WBC erfolgen,
sondern dieser mittels einer Ausschreibung vergeben werden solle. Es handle
sich vielmehr um die bauliche Errichtung des Wertstoffhofes für die Stadt Olfen
und die Erstellung des konzeptionellen Aufbaus nach den Vorgaben der Stadt
Olfen. Diese Errichtung stelle für den Kreis Coesfeld eine Pilotanlage dar, die
vor allem Vorteile bei der Verknüpfung von Sammlung und Verwertung der
Wertstoffe biete und das „Know-how“ der WBC zum Vorteil der Städte und
Gemeinden nutze. In anderen Nachbarkreisen, wie z.B. Steinfurt und Warendorf,
sei die Organisation der Wertstoffhöfe mit den dortigen
Kreis-Abfallwirtschaftsbetrieben bereits die Regel.
Beschluss:
Der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über die Delegation von
Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen,
die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges anfallen, wird
zugestimmt.
Die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH wird mit der Umsetzung der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beauftragt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig