Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

MA Bölte führt ergänzend zur Sitzungsvorlage aus, dass im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht der Betrieb eines Wertstoffhofes durch die WBC erfolgen, sondern dieser mittels einer Ausschreibung vergeben werden solle. Es handle sich vielmehr um die bauliche Errichtung des Wertstoffhofes für die Stadt Olfen und die Erstellung des konzeptionellen Aufbaus nach den Vorgaben der Stadt Olfen. Diese Errichtung stelle für den Kreis Coesfeld eine Pilotanlage dar, die vor allem Vorteile bei der Verknüpfung von Sammlung und Verwertung der Wertstoffe biete und das „Know-how“ der WBC zum Vorteil der Städte und Gemeinden nutze. In anderen Nachbarkreisen, wie z.B. Steinfurt und Warendorf, sei die Organisation der Wertstoffhöfe mit den dortigen Kreis-Abfallwirtschaftsbetrieben bereits die Regel. 

 

 

 

Beschluss:

 

Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von sperrigen Abfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges anfallen, wird zugestimmt.

 

Die Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH wird mit der Umsetzung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beauftragt.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig